Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK)

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann.

Aufgaben

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die in zwei Senaten entscheidet, hat sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst betreffenden Fragen zu befassen.

Auf Antrag oder von Amts wegen haben die Senate Gutachten zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Senat I prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes.

Achtung

Ein Antrag an die Kommission ist nur binnen 6 Monaten ab Kenntnis der behaupteten Diskriminierung oder Verletzung des Frauenförderungsgebotes zulässig. Abweichend davon ist ein Antrag wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes bei der Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses binnen 14 Tagen und wegen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes bei sexueller Belästigung und Belästigung binnen 3 Jahren zulässig.

Zuständigkeiten

  • Senat I: für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
  • Senat II: für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Zusammensetzung

Senat I:

  • Dr.in Maria Wais – Vorsitzende, Vertreterin der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
  • Mag.a Barbara Wawerka, Bundeskanzleramt
  • Mag. Kilian Dorda, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Mag.a Dr.in Susanna Loibl-van Husen, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
  • Mag.a Ursula Hafner, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • Susanne Schubert, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • Veronika Schmidt, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
  • Nina Steinwender, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Senat II:

  • Mag.a Birgit Lanner – Vorsitzende, Vertreterin der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
  • Mag.a Karina Brugger-Kometer, Bundeskanzleramt
  • Mag.a Johanna Kleinfercher-Alberer, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Mag.a Valerie Purth-Eisendle, MA, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
  • MMag.a Elisabeth Brunner, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • Dr.in Andrea Eisler, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • Kerstin Koskarti, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
  • Renate Richter, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Kontakt

Bundeskanzleramt, Sektion III Frauen und Gleichstellung

Geschäftsführung:
Mag.a Beatrix Gojakovich (Senat I + II), 
Mag.a Sandra Ulrich (Senat II)

Abteilung III/3 
Minoritenplatz 3
1010 Wien

Telefon: +43 1 531 15-63 2433 (Frau Gojakovich)
Telefon: +43 1 531 15-63 2438 (Frau Ulrich)

gleichbehandlung@bka.gv.at

Post-Zustelladresse:

Bundeskanzleramt
Sektion III - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Geschäftsführung Bundes-Gleichbehandlungskommission
Minoritenplatz 3
1010 Wien

E-Mail-Zustelladresse:

gleichbehandlung@bka.gv.at

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