EU-Gerichtsbarkeit

Die rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie die Vertretung Österreichs in Verfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich sowie in Verfahren vor dem Gerichtshof (EuGH) und dem Gericht (EuG) der Europäischen Union obliegen dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.

Zu wichtigen Entscheidungen der genannten Gerichte werden Rundschreiben verfasst, die den Ministerien und sonstigen betroffenen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt

Dr.in Julia Schmoll
Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst
Telefon: +43 1 531 15 64 3932
E-Mail: julia.schmoll@bka.gv.at

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