Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes

Ergänzend zur gesetzlichen Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer ist im Bundeskanzleramt die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes eingerichtet.

Zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes sind allgemein das Engagement für eine kinderfreundlichere Gesellschaft sowie die öffentliche Vertretung des Postulats der gewaltfreien Erziehung.

Zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen unternimmt die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes eine effektive Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden öffentlichen und privaten Stellen, insbesondere mit den Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälten der Bundesländer sowie mit den Einrichtungen der öffentlichen und privaten Kinder- und Jugendhilfe.

Kontakt

Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at