Nationale Integrationsförderung

Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für die nationale Integrationsförderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) und des 50 Punkte-Plans zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Personen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 endete mit 31. Juli 2023.

Derzeit ist keine Einreichung von Projektvorschlägen möglich.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung II/3:
foerderungen.integration@bka.gv.at.

Förderaufruf NAP.I – 2024 und 2025 (zur Nachlese)

Cover Nationaler Aktionsplan für Integration

Die gezielte Förderung von Projekten soll der Integration von Menschen mit einer langfristigen Perspektive in Österreich dienen.

Die im Rahmen der nationalen Integrationsförderungen (ko-)finanzierten Projekte dienen der besseren Integration von drittstaatsangehörigen Migrantinnen, Migranten, EU-Bürgerinnen und -bürger beziehungsweise Personen nicht-deutscher Muttersprache sowie Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.

Die Maßnahmen dienen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) und sind daher auf dessen Handlungsfelder abgestimmt:

  • Sprache und Bildung: Deutschkenntnisse und Bildung sind relevante Faktoren, die zur Selbsterhaltungsfähigkeit und zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Im Hinblick auf Deutschförderung, Bildungsberatung und Bildungsförderung gilt es insbesondere die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen, Frauen sowie Personen, die vor Einführung der Integrationsvereinbarung eingereist sind, zu fördern.
  • Arbeit und Beruf: Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt soll über zielgruppengerechte Qualifizierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Informations- und Beratungsangebote forciert werden. Die Erwerbstätigkeit von Frauen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund soll gesteigert werden.
  • Rechtsstaat und Werte: Im Rahmen von zielgerichteten Projekten sollen einerseits Zuwandernde über die österreichische Wertekultur sowie gesetzliche Regelungen in Österreich informiert werden und gleichzeitig das interkulturelle Bewusstsein in der öffentlichen Verwaltung weiterentwickelt werden.
  • Gesundheit und Soziales: Zuwandernde sollen mit Informationen zum Themenbereich versorgt werden, wodurch eine Erhöhung des Gesundheitsbewusstseins erreicht werden soll. Darüber hinaus sind auch die Sensibilisierung in der Gesundheitsbranche und die Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in ebendiese Branche zu fördern.
  • Interkultureller Dialog: Die Vermittlung von Informationen über die Hintergründe der Zugewanderten sowie die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen Migrantinnen, Migranten und Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft sollen den interkulturellen Dialog fördern und positiv auf das Zusammenleben wirken.
  • Sport und Freizeit: Insbesondere die Potenziale des organisierten Sports, also der Sportvereine, gilt es gezielt zu fördern. Besondere Zielgruppen sind Jugendliche und Frauen.
  • Wohnen und die regionale Dimension der Integration: Projekte auf lokaler Ebene beziehungsweise im Wohnbereich sollen die Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen fördern, was in weiterer Folge zur Verminderung von Konflikten führt.

Rechtsgrundlagen

Vorlagen für Projekte der Nationalen Integrationsförderung 2024 und 2025

Vorlagen für Projekte der Nationalen Integrationsförderung 2022 und 2023