Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) angenommen. Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen: Arbeits- und Sozialbereich, Ehe und Familie, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt.

Die Vertragsstaaten haben dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Komitee) mindestens alle 4 Jahre Bericht über die Umsetzung der Konvention zu erstatten.

Dokumente

CEDAW-Fakultativprotokoll

Am 6. Oktober 1999 wurde von der Generalversammlung der VN das CEDAW-Fakultativprotokoll angenommen. Unter anderem gibt das Fakultativprotokoll jeder einzelnen Frau, welche sich in einem in der CEDAW-Konvention garantierten Recht verletzt erachtet, die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs eine Beschwerde an das CEDAW-Komitee zu richten (Individualbeschwerderecht). Weiters beinhaltet es eine Erweiterung des internationalen Schutzes der Rechte der Frauen, sodass im Falle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen der Rechte der Konvention ein Untersuchungsverfahren vorgesehen ist. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Petitionsverfahrens sollten die im Musterformular zum CEDAW-Fakultativprotokoll beschriebenen Richtlinien eingehalten werden.

Dokumente

Österreich und CEDAW

Österreich hat die Konvention im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert. Das Fakultativprotokoll wurde am 6. September 2000 ratifiziert. Österreich hat sich damit verpflichtet, alle 4 Jahre schriftlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention zu berichten.

Der neunte Staatenbericht Österreichs wurde im Frühjahr 2017 an das CEDAW-Komitee übermittelt und von diesem veröffentlicht. Er benennt die wichtigsten Maßnahmen, Projekte und Gesetze, die zum Abbau der Diskriminierung der Frauen im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der Zeit von Mai 2011 bis Februar 2017 realisiert beziehungsweise erlassen wurden.

Die letzte Staatenprüfung durch das CEDAW-Komitee fand im Juli 2019 statt. Im Rahmen dieser Staatenprüfung sprach das CEDAW-Komitee, wie bei allen geprüften Ländern üblich, Empfehlungen (concluding observations) an Österreich aus. Für die Empfehlungen 25 (b), 27 (b), 31 (d) und 43 (c) des Komitees wurde 2021 ein Follow-up Bericht an das CEDAW-Komitee übermittelt.

2015 wurde der erste deutschsprachige Kommentar zu CEDAW in Zusammenarbeit von Autorinnen aus Österreich und der Schweiz herausgegeben.

Berichts-Dokumente Österreichs und weitere Dokumente zu CEDAW

Informationsbroschüren zu CEDAW

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