Bundes-Jugendförderung: Förderungsansuchen

Um über eine Förderung zu entscheiden bedarf es eines formalen Antrags.

Förderungsansuchen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz

Ansuchen können eingebracht werden für

  • Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
  • besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Basisförderung
  • Basis- und Projektförderung (nur für parteipolitische Jugendorganisationen)
  • besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit – Mitgliedsbeitrag (nur für Jugendorganisationen, welche Basisförderung beziehen und Mitglied bei der Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung sind)

Welches Ansuchen für welchen Zweck benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit.

Antragstellung

Hier können Sie Ihren jeweiligen Förderungsantrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:

Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
  • wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.

Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion). Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Sie können Ihren Förderungsantrag ebenfalls postalisch mit rechtsgültiger händischer Unterschrift einbringen, verwenden Sie dazu bitte die entsprechenden Formulare.

Einreichfristen

Eine Bearbeitung des jeweiligen Antrages ist nur dann möglich, wenn das Förderansuchen vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, alle geforderten Unterlagen beiliegen und bis zum unten angeführten Datum in der Fachabteilung eingelangt sind.

  • Basisförderung / Basis- und Projektförderung: 1. April 2023
  • Förderantrag Mitgliedsbeitrag BJV: 30. April 2023
  • Projektförderung: 15. Oktober 2023

Antragsformulare

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at