Bundes-Jugendförderung: Förderungsansuchen

Um über eine Förderung zu entscheiden bedarf es eines formalen Antrags.

Förderungsansuchen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz

Ansuchen können eingebracht werden für

  • Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
  • besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Basisförderung
  • Basis- und Projektförderung (nur für parteipolitische Jugendorganisationen)
  • besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit – Mitgliedsbeitrag (nur für Jugendorganisationen, welche Basisförderung beziehen und Mitglied bei der Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung sind)

Welches Ansuchen für welchen Zweck benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit.

Antragstellung

Hier können Sie Ihren jeweiligen Förderungsantrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Sie können Ihren Förderungsantrag ebenfalls postalisch mit rechtsgültiger händischer Unterschrift einbringen, verwenden Sie dazu bitte die entsprechenden Formulare.

Einreichfristen

Eine Bearbeitung des jeweiligen Antrages ist nur dann möglich, wenn das Förderansuchen vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, alle geforderten Unterlagen beiliegen und bis zum unten angeführten Datum in der Fachabteilung eingelangt sind.

  • Basisförderung / Basis- und Projektförderung: 1. April 2023
  • Förderantrag Mitgliedsbeitrag BJV: 30. April 2023
  • Projektförderung: 15. Oktober 2023

Antragsformulare

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at