Kinderrechtspolitik

Kinderrechtspolitik ist eine Querschnittsmaterie, die viele Ressorts der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Gemeinden betrifft.

Staatenbericht

Über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) und der beiden Zusatzprotokolle zur KRK betreffend "Kinderhandel, Kinderpornographie und Kinderprostitution" sowie betreffend "Kinder in bewaffneten Konflikten" informiert der Staatenbericht, den die Bundesregierung alle 5 Jahre dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen vorzulegen hat.

Broschüre "Die Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderrechtskonvention"

Die Broschüre enthält den Text der Konvention sowohl in der offiziellen deutschen Übersetzung als auch in der Alltagssprache zusammengefasst. Sie kann demnach als Unterrichtsmittel für die Auseinandersetzung mit der Arbeit der Vereinten Nationen (UNO) generell, mit der Sprache von UNO-Dokumenten und nicht zuletzt mit dem konkreten Inhalt, den im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelten Rechten von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.

Die Kinderrechtskonvention kann als "Anwältin" für die Interessen von jungen Menschen betrachtet werden. Diese Rolle kann sie umso besser wahrnehmen, je mehr junge Menschen selber aber auch all jene, die für und mit Kindern arbeiten, diese Rechte kennen. Das Bundeskanzleramt Abteilung VI/6 unterstützt mit geeigneten Informationsmaterialien die Bewusstseinsbildung für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Die Broschüre (geeignet ab der 7. Schulstufe) kann hier bestellt werden:
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at

Ich habe Rechte, du hast Rechte…

Eine kindergerechte Gesellschaft ist nicht zuletzt eine Haltungsfrage - die Kinderrechtskonvention ist die Basis dafür. Das Kinderrechte-Poster "Ich habe Rechte, du hast Rechte..." soll die Bewusstseinsbildung für ein "Europa für und mit Kindern" unterstützen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at