Familienservice

Sie erreichen das Familienservice des Bundeskanzleramtes per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at oder telefonisch unter 0800 240 262 (gebührenfrei) in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr.

Das Team des Familienservice informiert Sie über die Familienleistungen des Bundes, z.B.:

  • Familienbeihilfe
  • Familienhärteausgleich
  • Familienhospizkarenz-Härteausgleich
  • Familienberatungsstellen
  • Beratungsstellen zum Thema Trennung und Scheidung
  • Elternbildung
  • Schüler- und Lehrlingsfreifahrten
  • Schulbuchaktion
  • Broschüren der Sektion Familie und Jugend

​​​​​​Wir geben Ihnen dazu allgemeine Auskünfte ohne Rechtsverbindlichkeit. Ihr Anruf ist kostenlos und Sie können auch anonym bleiben.

Hinweis

Im Bereich der Familienbeihilfe prüft das Finanzamt Österreich die Anspruchsvoraussetzungen und führt Auszahlungen und Datenänderungen durch. Das Familienservice des Bundeskanzleramtes ist kein Teil des Finanzamtes Österreich und hat keinen Zugang zu persönlichen Daten.

Häufig gestellte Fragen an das Familienservice

Für allgemeine Auskünfte zum Thema Familienbeihilfe steht Ihnen das Team des Familienservice per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at oder telefonisch unter 0800 240 262 (gebührenfrei) in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.

Konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch auf Familienbeihilfe oder zum Bearbeitungsstand kann nur das Finanzamt Österreich beantworten.

Alle Kontaktdaten des Finanzamtes Österreich finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen im Bereich der Familienbeihilfe) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.

Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe am Girokonto erfolgt spätestens am 8. des Monats (unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen). Dies betrifft Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes. 

Die konkreten Auszahlungstermine der Familienbeihilfe finden Sie auf unserer Website.

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Österreich.

Konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch auf Familienbeihilfe kann nur das Finanzamt Österreich beantworten.

Alle Kontaktdaten des Finanzamtes Österreich finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Bitte senden Sie Unterlagen und Schreiben, die Ihren Antrag bzw. Ihren Anspruch auf Familienbeihilfe betreffen, direkt an das Finanzamt Österreich (per Post oder per Fax, eine Übermittlung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich).

Alle Kontaktdaten des Finanzamtes Österreich finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

An das Familienservice gesendete Unterlagen können nicht an das Finanzamt Österreich weitergeleitet werden.

Die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen im Bereich der Familienbeihilfe) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.

Informationen zur Anspruchsüberprüfung bei der Familienbeihilfe finden Sie auch in den FAQs des Bundesministeriums für Finanzen.

Bitte geben Sie Ihre geänderten Daten direkt dem Finanzamt Österreich schriftlich mit dem Formular Beih100 bekannt (per Post oder per Fax, eine Mitteilung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich).

Sie können Änderungen auch elektronisch direkt über FinanzOnline bekanntgeben.

Alle Kontaktdaten des Finanzamtes Österreich finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen im Bereich der Familienbeihilfe) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.
 

Mit unserem Familienbeihilferechner können Sie einfach und unkompliziert die Familienbeihilfe für jene Kinder berechnen, die sich ständig in Österreich aufhalten.

Allgemeine Auskünfte zum Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie bei der Kinderbetreuungsgeld-Infoline, telefonisch erreichbar unter der kostenlosen Servicenummer 0800 240 014 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr.

Konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld oder zum Stand des Verfahrens kann nur der für Sie zuständige Krankenversicherungsträger beantworten. Alle Kontaktdaten der Krankenversicherungsträger finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

Die Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherungsträger.
 

Bitte senden Sie Unterlagen und Schreiben, die Ihren Antrag bzw. Ihren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld betreffen, direkt an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger. Alle Kontaktdaten der Krankenversicherungsträger finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

An das Familienservice gesendete Unterlagen können nicht an Ihren Krankenversicherungsträger weitergeleitet werden.

Die Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherungsträger.

Mit unserem Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner können Sie einfach und unkompliziert Berechnungen rund um das Kinderbetreuungsgeld und die verschiedenen Varianten durchführen.

Allgemeine Auskünfte zum Familienzeitbonus erhalten Sie bei der Kinderbetreuungsgeld-Infoline, telefonisch erreichbar unter der kostenlosen Servicenummer 0800 240 014 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr.

Konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch auf den Familienzeitbonus oder zum Stand des Verfahrens kann nur der für Sie zuständige Krankenversicherungsträger beantworten. Alle Kontaktdaten der Krankenversicherungsträger finden Sie unter www.sozialversicherung.at

Die Vollziehung des Familienzeitbonusgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherungsträger.

Mit unserem Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner können Sie einfach und unkompliziert Berechnungen rund um den Familienzeitbonus durchführen.

Informationen zu den Amtswegen vor und nach der Geburt eines Kindes oder zu Informationspflichten, Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen etc. finden Sie in unserer Broschüre FamilienGuide oder unter www.oesterreich.gv.at. Als weitere Unterstützung finden Sie unter anderem eine personalisierte Checkliste zu diesem Thema im Digitalen Babypoint (Anmeldung mit ID Austria).

Zahlreiche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes unter dem Bereich Familie.

Ein Online-Informationsangebot speziell für Familien ist das Familienportal, das allen Interessierten eine Fülle an Informationen rund um finanzielle Unterstützungsleistungen und Serviceangebote für Familien in Österreich bietet.

Einen umfassenden Überblick über die Leistungen für Familien in Österreich finden Sie auch in der Broschüre FamilienGuide. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Frage "Wo finde ich Broschüren des Bundeskanzleramtes zum Thema Familie und Jugend?"

Alle Broschüren zum Thema Familie und Jugend finden Sie in digitaler Form auf der Seite "Broschüren zum Thema Familie und Jugend".

Jene Publikationen, die mit einem Sternchen * markiert sind, gibt es auch in gedruckter Form und können kostenfrei unter bestellservice-familie.jugend@bka.gv.at bestellt werden.