Prostitution

Ausgangslage

Prostitution, verstanden als das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen, stellt ein besonders prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld dar. Dennoch treffen viele Frauen bewusst die Entscheidung, damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Um Ausbeutung in der Prostitution – inklusive Menschenhandel in die Prostitution – zu unterbinden, bedarf es vielfältiger Maßnahmen.

Von manchen Seiten wird ein generelles "Kaufverbot für sexuelle Dienstleistungen" gefordert. Expertinnen und Experten in Österreich sind sich aber weitgehend einig, dass es besser ist, zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution klar zu unterscheiden und jeweils geeignete Maßnahmen zu setzen.

Ausländische Beispiele zeigen, dass die Nachfrage durch ein Verbot nicht wirksam unterbunden werden kann. Im Gegenteil, ein Verbot drängt Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind.

Gibt es einen legalen Markt, kann der Staat Einfluss auf Arbeitsbedingungen nehmen, leichter Kontrollen durchführen und mögliche Opfer von sexueller Gewalt und Zwang besser erkennen und unterstützen.

Neben Maßnahmen zur Regulierung des Marktes sind insbesondere die Entstigmatisierung und ein Arbeitsmarkt, der einen existenzsichernden Berufswechsel jederzeit ermöglicht, wirksam um vor Ausbeutung schützen.

Rechtliche Regelung in Österreich

Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen, ist in Österreich grundsätzlich legal.

Auf bundesgesetzlicher Ebene gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel werden Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Selbständige betrachtet. Darüber hinaus sind Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister verpflichtet sich einer Eingangs- und einer Kontrolluntersuchung alle 6 Wochen zu unterziehen.

Informationen zur gesundheitlichen Untersuchung

Zudem schützt das Strafrecht auf Bundesebene umfassend vor sexueller Gewalt sowie auch spezifisch vor sexueller Ausbeutung in der Prostitution.

Auf landesgesetzlicher Ebene wird geregelt, "wer", "wann" und "wo" sexuelle Dienstleistungen tatsächlich anbieten darf. So gibt es zum Beispiel Bestimmungen zu Altersgrenzen, zulässigen Arbeitsorten und Auflagen für Betriebe, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Die Regulierung von sexuellen Dienstleistungen in Österreich kann zusammengefasst daher als komplex und inhomogen bezeichnet werden.

Maßnahmen

Im März 2009 wurde im Rahmen der Task Force Menschenhandel die interdisziplinär und bundesländerübergreifend zusammengesetzte "Arbeitsgruppe (AG) Prostitution" eingerichtet. Sie ist im Nationalen Aktionsplan Menschenhandel verankert und steht unter der Leitung des Frauenressorts. 2023 erfolgte eine Umbenennung in "Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Prävention von Ausbeutung". 

Die Arbeitsgruppe setzt sich spezifisch mit Maßnahmen auseinander, die der Ausbeutungsgefahr im Bereich der Prostitution entgegenwirken. Ihre Ergebnisse werden alle 3 Jahre in Berichten veröffentlicht. Sie enthalten eine ausführliche Beschreibung der relevanten Rechtslage und eine Erhebung von bestehenden Problemstellungen sowie Empfehlungen und bereits gesetzten Umsetzungsmaßnahmen. Alle Berichte wurden dem Ministerrat zur Information vorgelegt. Der letzte Bericht ist von Jänner 2024.

Beratungsstellen für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister

Darüber hinaus gibt es folgende Interessensvertretungen von und für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister:

Beratungsstelle für Betroffene von Frauenhandel

Berichte der AG Prostitution

Positionspapier der AG Sexuelle Dienstleistungen

Broschüre Sexwork-Info

Die Broschüre Sexwork-Info für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister enthält umfassende Informationen, inklusive Adressen von Beratungsstellen und weiteren relevanten Stellen. Sie liegt in folgenden Sprachen vor: Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

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