Prostitution

Ausgangslage

Prostitution stellt ein besonders prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld dar. Dennoch treffen viele Frauen bewusst die Entscheidung, damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Um Ausbeutung in der Prostitution – inklusive Menschenhandel in die Prostitution – zu unterbinden, bedarf es vielfältiger Maßnahmen. Ausländische Beispiele zeigen auch, dass die Nachfrage durch ein Verbot nicht wirksam unterbunden werden kann. Im Gegenteil, ein Verbot drängt Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind.

Von manchen Seiten wird ein generelles "Kaufverbot für sexuelle Dienstleistungen" gefordert. Expertinnen und Experten in Österreich sind sich aber weitgehend einig, dass es besser ist, zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution klar zu unterscheiden und jeweils geeignete Maßnahmen zu setzen.

Gibt es einen legalen Markt, kann man hingegen Einfluss auf Arbeitsbedingungen nehmen, leichter Kontrollen durchführen und mögliche Opfer von sexueller Gewalt und Zwang besser erkennen und unterstützen.

Dennoch stellt die Regulierung eines legalen Marktes eine große Herausforderung dar. Zum einen gilt es, die sexuelle Integrität der dort Tätigen zu wahren – eine Gratwanderung, da die Tätigkeit in sexuellen Handlungen besteht. Zum anderen handelt es sich bis heute um ein von Zuhälterei und Ausbeutung geprägtes Arbeitsumfeld – eine Tatsache, die in sämtlichen Regelungen berücksichtigt werden muss.

Angesichts der bestehenden besonderen Risiken dieses Arbeitsfeldes ist es wichtig – neben allen sonstigen Bemühungen – auch alternative Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen, die einen existenzsichernden Berufswechsel jederzeit ermöglichen.

Rechtliche Regelung in Österreich

Prostitution, das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen, ist in Österreich grundsätzlich legal.

Einige zentrale Aspekte fallen in die Regelungskompetenz des Bundes, andere in die Regelungskompetenz der Bundesländer.

Auf bundesgesetzlicher Ebene gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel werden Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Selbständige betrachtet. Darüber hinaus gibt es einige wenige spezifische Regelungen, so vor allem die Verpflichtung zu 6-wöchigen Untersuchungen.

Auf landesgesetzlicher Ebene wird hingegen geregelt, "Wer", "Wann" und "Wo" sexuelle Dienstleistungen tatsächlich anbieten darf. So gibt es zum Beispiel Bestimmungen zu Altersgrenzen, zulässigen Arbeitsorten und Auflagen für Betriebe, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Die Regulierung von sexuellen Dienstleistungen in Österreich kann zusammengefasst daher als komplex und inhomogen bezeichnet werden.

Informationen zur gesundheitlichen Untersuchung

Maßnahmen

Im März 2009 wurde im Rahmen der Task Force Menschenhandel die interdisziplinär und bundesländerübergreifend zusammengesetzte Arbeitsgruppe (AG) "Prostitution" eingerichtet. Sie ist im NAP Menschenhandel verankert und steht unter der Leitung des Frauenressorts.

Die Arbeitsgruppe setzt sich spezifisch mit Maßnahmen auseinander, die der Ausbeutungsgefahr im Bereich der Prostitution entgegenwirken. Ihre bisherigen Ergebnisse wurden veröffentlicht: Bericht vom Mai 2012 sowie Aktualisierungen vom März 2015, Mai 2018 und April 2021. Die Berichte enthalten eine ausführliche Beschreibung der relevanten Rechtslage und von weiterhin bestehenden Problemstellungen sowie Empfehlungen und bereits gesetzten Umsetzungsmaßnahmen. Alle Berichte wurden dem Ministerrat zur Information vorgelegt.

Beratungsstellen

Darüber hinaus gibt es folgende Interessensvertretungen von und für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister:

Berichte der AG Prostitution

Positionspapier der AG Prostitution

Broschüre Sexwork-Info

Die Broschüre Sexwork-Info für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister enthält umfassende Informationen, inklusive Adressen von Beratungsstellen und weiteren relevanten Stellen. Sie liegt in folgenden Sprachen vor: Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

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