Außerschulisches Lernen Außerhalb von Schule erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen sichtbar machen.

Die Anerkennung von individuellen Lernergebnissen (Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen), die außerhalb von Schule und Einrichtungen der Erwachsenenbildung erworben werden – also auf nicht formalem und informellem Wege – kann einen persönlichen Vorteil am Arbeitsmarkt und beim Zugang zur Weiterbildung verschaffen.

Nach wie vor wird in Österreich das Qualifikationsniveau von Menschen vorwiegend anhand der erworbenen, gesetzlich geregelten Zeugnisse bemessen. Umso wichtiger ist es, die erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen bei absolvierten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Lernen am Arbeitsplatz sowie bei Freizeitaktivitäten, Freiwilligentätigkeit und ehrenamtlichem Engagement sichtbar zu machen.

Informelles Lernen

Dabei handelt es sich um Lernen, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfindet. Es ist in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert. Informelles Lernen ist in den meisten Fällen aus Sicht des Lernenden nicht ausdrücklich beabsichtigt. Die Ergebnisse des informellen Lernens führen zwar normalerweise nicht zur Zertifizierung, können jedoch im Rahmen der Anerkennung zuvor erworbener Kenntnisse aus anderen Lernprogrammen validiert und zertifiziert werden. Informelles Lernen wird auch als Erfahrungslernen bezeichnet.

(Quelle: Terminology of European education and training policy. A selection of 100 key terms. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften, 2008; S. 134)

Beispiel:
Eine Jugendliche übernimmt stundenweise den (alkoholfreien) Barbetrieb im Jugendzentrum. Sie lernt dabei (mit Unterstützung der im Jugendzentrum Tätigen) die ordentliche Lagerhaltung, die Organisation des Einkaufs und den Barbetrieb kennen – und all dies sukzessive selbständig durchzuführen. Sie erwirbt dabei Kompetenz wie Genauigkeit, Organisationsgeschick und eigenständige Arbeitsweise.

Non-formales Lernen

Damit wird Lernen bezeichnet, das in planvolle Tätigkeiten eingebettet ist, die nicht explizit als Lernen bezeichnet werden (in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung), jedoch ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten. Nicht formales Lernen ist aus Sicht des Lernenden beabsichtigt. Die Ergebnisse des nicht formalen Lernens können validiert und zertifiziert werden. Nicht formales Lernen wird auch als "halb strukturiertes Lernen" bezeichnet.

(Quelle: Terminology of European education and training policy. A selection of 100 key terms. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften, 2008; S. 134)

Beispiel:
In Bundes- und Landesjugendorganisationen mit einem hohen Grad an jungen, ehrenamtlichen Tätigen gibt es eine Vielzahl von – teilweise verpflichtenden – strukturierten und aufeinander bauenden Weiterbildungsangeboten.

Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR)

In der "Strategie zum lebensbegleitenden Lernen – LLL:2020" in Österreich und der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur "Validierung nichtformalen und informellen Lernens" werden wesentliche Impulse für die Beschäftigungsfähigkeit für jungen Menschen beschrieben. Die Vielfalt der Tätigkeiten und Angebote der außerschulischen Jugendarbeit und deren Anknüpfungspunkte an die Wirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag zur individuellen Bildungs- und Karrierebiografie. Auf diese Weise soll unter anderem die Chancengleichheit und die soziale Integration gerade auch für benachteiligte Gruppen verstärkt werden.

Die Entwicklung eines Nationalen Qualifikationsrahmens in Österreich (NQR) führt zurück auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für Lebenslanges Lernen.

Das Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) bezweckt die umfassende Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus den verschiedenen nationalen Qualifikationssystemen und Lernkontexten (formal, nicht formal, informell) anhand von Lernergebnissen.

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Kontakt

Mag. Erich Pauser
Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at