Schluss mit dem "Kabelsalat": Einheitliches Ladegerät für mobile Geräte kommt 2024

Neue Mobilgeräte auf dem EU-Markt müssen bis Ende 2024 über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen – Wahlmöglichkeit beim Kauf: Neue Geräte können mit oder ohne Ladegerät gekauft werden – Regelungen sollen zu mehr Verbraucherinnen- und Verbraucherfreundlichkeit sowie zu einer Reduktion des Abfallaufkommens beitragen.

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Bis Ende 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen – Laptops ab Frühjahr 2026. Die entsprechenden Vorschriften für diesen Beschluss hat das Plenum des Europäischen Parlaments am 4. Oktober 2022 mit 602 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die neuen Vorschriften reihen sich ein in die umfassenderen Bemühungen der EU, Elektroschrott abzubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltiger zu konsumieren. Die Regelungen setzen voraus, dass alle Herstellerinnen und Hersteller von Mobiltelefonen, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und Lautsprechern, E-Readern, Tastaturen, Mäusen, tragbaren Navigationssystemen, Ohrhörern und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, ihre Geräte mit einem USB-C-Anschluss ausstatten.

Berichterstatter des Parlaments, Alex Saliba: "Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft"

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Alex Agius Saliba, sagte dazu: "Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als 10 Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft, und davon werden alle profitieren – von frustrierten Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt." Es seien schwierige Zeiten für die Politik, aber man hätte gezeigt, dass der EU die Ideen nicht ausgehen, um das Leben von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern und für andere Teile der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen, so Saliba weiter.

Förderung von technischen Neuerungen und bessere Informationen für die Konsumentinnen und Konsumenten

Die Rechtsvorschriften gelten für Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Ohrhörer und tragbare Navigationsgeräte. Laptops müssen 40 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Anforderungen angepasst werden.

Da sich das kabellose Laden immer stärker durchsetzt, soll die Schnellladetechnologie harmonisiert werden. Dies soll verhindern, dass unterschiedliche Herstellerinnen und Hersteller die Ladegeschwindigkeit ungerechtfertigt begrenzen. Damit wird auch dafür gesorgt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft nicht mehr an eine bestimmte Technik beziehungsweise an einzelne Herstellerinnen oder Hersteller gebunden sind. Um mit neueren Technologien Schritt zu halten, kann die Kommission den Geltungsbereich der Richtlinie anpassen, insbesondere was drahtlose Ladelösungen betrifft.

Des Weiteren setzen die neuen Vorschriften voraus, dass in Zukunft spezielle Etiketten über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren, um leichter feststellen, ob bereits vorhandene Ladegeräte damit kompatibel sind. So wird es den Konsumentinnen und Konsumenten auch ermöglicht, fundiert zu entscheiden, ob es nötig ist, mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät zu kaufen.

Die neuen Verpflichtungen sollen zudem dafür sorgen, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden und Ausgaben von Verbraucherinnen und Verbraucher von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegeräte eingespart werden.

Die nächsten Schritte

Am 4. Oktober 2022 hat das Europäische Parlament den im September 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für einen einheitlichen Ladeanschluss formell gebilligt. Am 24. Oktober hat der Rat die Richtlinie für einheitliche Ladegeräte endgültig genehmigt. Damit ist der Rechtsakt angenommen. Er wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Publikation in Kraft.

Die Mitgliedstaaten haben anschließend 12 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 12 Monate nach dem Ende der Umsetzung müssen sie diese anwenden. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind.

Hintergrund: Der Weg zu einheitlichen Ladegeräten in der EU

Im Jahr 2020 wurden in der EU rund 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Jährlich werden etwa 2,4 Milliarden Euro für zusätzliche eigenständige Ladegeräte ausgegeben. Im Schnitt besitzen die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU etwa 3 Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie 2 regelmäßig verwenden. 38 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher geben an, aufgrund inkompatibler Ladegeräte mindestens einmal Probleme beim Aufladen gehabt zu haben.

Seit über 10 Jahren wird um eine gemeinsame Ladelösung für Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte gerungen. 14 Herstellerinnen und Hersteller aus der Branche – unter ihnen auch Apple – hatten sich 2009 per Selbstverpflichtung grundsätzlich auf einen einheitlichen Standard für Handy-Netzteile geeinigt. Die Selbstverpflichtung war im Jahr 2014 ausgelaufen; eine verbindliche Regelung ließ weiterhin auf sich warten. Bei den Buchsen in Smartphones und Tablet-Computern sind in der Folge von einst mehreren Dutzend Typen noch 3 übriggeblieben: USB-C, Apples Lightning-Anschluss sowie Micro-USB. Die Kommission hat am 23. September 2021 einen Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie vorgelegt  – und damit den Weg für die einheitliche Ladelösung bei elektronischen Geräten mit USB-C als Standardanschluss geebnet. Am 7. Juni 2022 einigten sich Verhandlerinnen und Verhandler des Rates und des Europäischen Parlaments  schließlich auf die Einführung einer einheitlichen Ladebuchse für Handys und zahlreicher anderer Elektrogeräte. 

Eine Vereinheitlichung der Ladebuchsen ist nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher praktischer und kostengünstiger, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei: Angaben der Kommission zufolge könnten durch die Regelung knapp 1.000 Tonnen Elektroschrott eingespart werden. Derzeit fallen jährlich geschätzt 11.000 Tonnen Elektroabfall durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte an. 

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