Schaffung einer digitalen Identität für alle Europäerinnen und Europäer

Die EU-Kommission hat am 3. Juni 2021 einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgeschlagen. Damit soll künftig allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein Identitätsnachweis, die Dokumenten-Weitergabe in elektronischer Form mittels EUid-Brieftasche sowie die Verwendung europaweiter Online-Dienste ermöglicht werden.

Lichtwellenleiter

Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates legt dar, dass die Mitgliedstaaten den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sogenannte "digitale Brieftaschen" (EUid-Brieftasche) zur Verfügung stellen werden. Hierbei wird der digitale Nachweis über eine Person erbracht und im selben Schritt mit weiteren persönlichen amtlichen Dokumenten wie dem Führerschein, Bankkonto sowie Zeugnissen verknüpft.

Sobald die Anerkennung durch die Mitgliedstaaten erfolgt, kann diese "digitale Brieftasche" von Behörden oder privaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Sehr große Plattformen müssen dann dem Verlangen der Nutzerinnen und Nutzer nachkommen, die Verwendung dieser EUid-Brieftaschen zu akzeptieren. Die genaue Verwendung sowie Kontrolle obliegt der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer. Der Zugriff auf Online-Dienste ist für alle Europäerinnen und Europäer möglich, ohne private Identifizierungsmethoden zu nutzen oder nähere personenbezogene Daten weitergeben zu müssen.

Zustimmung für einheitliche digitale Identität ist EU-weit groß

Eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2019 zeigt auf, dass 63 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger eine einzige, sichere ID für alle digitalen Services sowie die Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten schätzen.

"Wir werden also selbst entscheiden, wie viele unserer persönlichen Informationen wir mit wem und zu welchem Zweck teilen möchten. Dies gibt uns allen die einzigartige Gelegenheit, noch besser nachzuvollziehen, was es bedeutet, in Europa zu leben und Europäerin beziehungsweise Europäer zu sein", hob Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin im Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" der Europäischen Kommission, bei der Präsentation am 3. Juni 2021 den Handlungsspielraum der Nutzerinnen und Nutzer hervor.

"Die EUid-Brieftasche bietet den EU-Bürgerinnen und Bürgern eine neue Möglichkeit, Daten für alle Arten von Dienstleistungen zu speichern und zu nutzen, angefangen bei der Abfertigung am Flughafen bis hin zur Anmietung eines Autos und dergleichen mehr. Der Vorschlag liefert eine Lösung für einen sicheren und vertrauenswürdigen Identifizierungsdienst", betonte Thierry Breton, der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, die Vorteile der geplanten europäischen digitalen Identität.

Kernelemente der europäischen digitalen Identität

Der rechtliche Rahmen legt fest, dass die europäische digitale Identität einschränkungslos für alle zur Verfügung stehen wird, die sie nutzen möchten. Folgende Eckpunkte sind dabei vorgesehen:

  • Die "Brieftasche für die europäische digitale Identität" (EUid-Brieftasche) ermöglicht die Identifikation von Nutzerinnen und Nutzern und die Verknüpfung ihrer nationalen digitalen Identität mit den Nachweisen anderer persönlicher Attribute (etwa Führerschein, Bankkonto und so weiter).
  • Die wichtigste Neuerung des Verordnungsvorschlags besteht darin, dass alle EU-Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine in allen Mitgliedstaaten anerkannte EUid-Brieftasche haben werden. Gleichzeitig wird aber niemand zu ihrer Benutzung verpflichtet sein. Die Nutzerinnen und Nutzer werden selbst bestimmen können, welche personenbezogenen Daten sie an Online-Dienste weitergeben möchten, und erhalten so die volle Kontrolle über ihre Daten.
  • Die Brieftaschen können von Behörden oder privaten Einrichtungen bereitgestellt werden, sofern sie von einem Mitgliedstaat anerkannt sind.
  • Mit der digitalen Brieftasche können die Bürgerinnen und Bürger – wenn sie dies nutzen möchten – künftig ihre grundlegenden persönlichen Daten, Führerscheine, Zeugnisse oder Bankdaten auf ihrem Mobiltelefon speichern oder abrufen. Durch die EU-weite Anerkennung wird beispielsweise der Identitätsnachweis in anderen Staaten bei Übersiedlungen oder Reisen erleichtert.

Gemeinsames Instrumentarium bis September 2022

In einer Empfehlung, welche den Verordnungsvorschlag ergänzt, fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines gemeinsamen Instrumentariums bis September 2022 auf. Darin sollen die technische Architektur, Normen, Leitlinien und bewährte Verfahren einfließen. Zudem soll die Umsetzung durch Pilotprojekte getestet werden.

Neben dem Gesetzgebungsverfahren erfolgt seitens der EU-Kommission und dem Privatsektor die Erarbeitung der technischen Aspekte der EUid. Die Umsetzung des Rahmens der EUid findet auch Ausdruck im Programm "Digitales Europa" für die Förderperiode von 2021 bis 2027. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität planen zudem viele Mitgliedstaaten – über die EUid hinausgehende – Projekte zur Umsetzung von Lösungen für elektronische Behördendienste. Die Mitgliedstaaten dürften ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit der Ausgabe der neuen "EUid-Brieftaschen" beginnen.

Hintergrund: Auf dem Weg zur Schaffung einer europäischen digitalen Identität

Die europäische digitale Identität bildet die Basis für den "Digitalen Kompass 2030". Dieser enthält einige Vorgaben und Etappenziele, die auch zur Verwirklichung der europäischen digitalen Identität beitragen werden: Bis 2030 sollen etwa alle öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 Prozent der Bevölkerung eine eID-Lösung nutzen.

Der im Mai 2021 präsentierte Vorschlag für eine Verordnung beruht auf dem grenzüberschreitenden Rechtsrahmen für vertrauenswürdige digitale Identitäten sowie auf der Initiative für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in Europa (eIDAS-Verordnung). Dieser 2014 geschaffene Rechtsrahmen ist die Grundlage für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Zertifizierung von Websites in der EU. Elektronische Signatur, elektronischer Zeitstempel, elektronischer Identitätsnachweis, Qualifizierte Website-Zertifikate, elektronisches Siegel sowie der Dienst für die Zustellung elektronischer Schreiben – diese Identifizierungs- und Vertrauensdienste finden bereits EU-weit Anwendung. Rund 60 Prozent der Europäerinnen und Europäer in 19 EU-Staaten können prinzipiell schon vom derzeitigen System profitieren. Die tatsächliche Verbreitung ist jedoch gering, die Benutzung umständlich und bietet Unternehmen wenig Anreiz zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Die Coronavirus-Pandemie und die zunehmende Nutzung digitaler Dienste haben verdeutlicht, dass Hindernisse bestehen, die dringend beseitigt werden müssen. Da die Mitgliedstaaten zu einer Entwicklung eines nationalen digitalen Identifizierungsmittels nicht verpflichtet sind, bestehen zwischen den einzelnen Ländern große Unterschiede in der Interoperabilität. Der neue Vorschlag wirkt diesen Mängeln entgegen und verbessert die Wirksamkeit des Rechtsrahmens.

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