Rat "Allgemeine Angelegenheiten" in Luxemburg – Europaministerin Edtstadler: "Rechtsstaatlichkeit aus österreichischer Sicht nicht verhandelbar"

Ministerinnen und Minister beraten im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am 21. und 22. Oktober – Diskussionen zu Rechtsstaatlichkeit, Covid-19-Koordinierung und EU-Zukunftskonferenz im Fokus

Minister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Irland Thomas Byrne, Bundesministerin Karoline Edtstadler

Eine breite Themenpalette stand im Fokus der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" am 19. Oktober 2021 in Luxemburg. In Vorbereitung des Treffens der EU-Staats- und Regierungsspitzen beim Europäischen Rat am 21. und 22. Oktober 2021 in Brüssel berieten die für europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der 27 EU-Mitgliedstaaten unter anderem über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, den Aufbau einer "Gemeinsamen Cyber-Einheit", Migration, steigende Energiepreise sowie über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die EU-Zukunftskonferenz. Im Mittelpunkt standen zudem jene Themen, die beim Europäischen Rat ebenfalls auf der Tagesordnung stehen werden – Digitalisierung, Handelsbeziehungen, den ASEM-Gipfel, das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft und die Vorbereitungen für die internationale Klimakonferenz in Glasgow (COP26) und die Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt in Kunming (COP15).

Aussprache über Rechtsstaatlichkeit als Grundlage des europäischen Projekts

Im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs haben die Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eine horizontale Aussprache über die Entwicklungen in der EU auf Grundlage des diesjährigen Berichts geführt. Sie orientierte sich an 4 Säulen: den Justizsystemen, dem Rahmen zur Korruptionsbekämpfung, dem Medienpluralismus und anderen institutionellen Fragen im Zusammenhang mit Kontrollen und Gegenkontrollen.

"Die Rechtsstaatlichkeit bildet die Grundlage unseres europäischen Projekts und ist jeden Tag Garant für fundamentale Rechte und Freiheiten. Daher ist diese jährliche Bestandsaufnahme so wichtig. Bei dem Dialog werden die Grundsätze der Objektivität, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet, was auch von Slowenien als Vorsitzland gefördert wird", strich Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens, hervor.

In Bezug auf die Dauer der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen schlug der slowenische Ratsvorsitz vor, dass der Rolle und Wirkung der institutionellen Gewaltenteilung in diesen besonderen Umständen besondere Aufmerksamkeit geschenkt würde. Die Achtung der Grundwerte und Grundsätze der Europäischen Union, einschließlich der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit, sei entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Institutionen und zugleich Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre betonten ferner, dass eine weitere Koordinierung bezüglich der Covid-19-Pandemie darauf ausgerichtet sein müsse, restriktive Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Freizügigkeit, zu verringern.

Europaministerin Edtstadler: "Rechtsstaatlichkeit aus österreichischer Sicht nicht verhandelbar"

Zudem wurde über die jüngsten Entwicklungen der EU-Rechtsordnung in Polen beraten. Hintergrund ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, dem zufolge Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sein würden.

Europaministerin Karoline Edtstadler hob hervor, dass "die Rechtsstaatlichkeit aus österreichischer und europäischer Sicht nicht verhandelbar ist. Die Rechtsstaatlichkeit ist eine unserer 'core values', eine der Grundfesten der europäischen Zusammenarbeit, hier darf es keine Kompromisse und keine Abstriche geben."

In Polen sei "eine neue Dimension" erreicht worden, wenn ein polnisches Höchstgericht viele Jahre nach dem Eintritt in die Europäische Union polnisches Recht vor europäisches stelle, obwohl sich das Land beim Beitritt klar dazu bekannt habe, europäisches Recht nicht nur anzuwenden, sondern auch den Anwendungsvorrang anzuerkennen. "Hier gilt es klar zu sein, zu diskutieren und im Gespräch zu bleiben, aber auch alle Mittel, die uns zu Gebote stehen, auszuschöpfen, um Polen auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen", betonte Edtstadler, die auf eine breite Palette verwies, die zur Verfügung stünde: vom Artikel-7-Verfahren über das Mittel der Konditionalität bis zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus.

"Finanzielle Zuwendungen zurückzuhalten ist ein sehr effizientes Mittel, um zu zeigen, dass es uns mit der Rechtsstaatlichkeit ernst ist. Es geht um die Grundfeste der europäischen Zusammenarbeit, wenn ein Staat nationales Recht über europäisches Recht stellt. Denn damit wird alles in Frage gestellt, was wir uns in den letzten Jahrzehnten an Glaubwürdigkeit hinsichtlich der europäischen Zusammenarbeit und auch an Zukunftsfähigkeit erarbeitet haben", so die Europaministerin.

Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Die Rechtsstaatlichkeit ist das, was unsere Union verbindet"

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich bei einer Rede vor dem Plenum des Europäischen Parlaments am 19. Oktober ebenfalls "zutiefst besorgt" über das Urteil gezeigt: "Erstens stellt dieses Urteil die Grundlagen der Europäischen Union infrage. Zweitens hat dies für das polnische Volk schwerwiegende Folgen. Ohne unabhängige Gerichte sind Menschen weniger geschützt und folglich ihre Rechte in Gefahr. In unserer Union genießen alle dieselben Rechte. Dieses Grundprinzip wirkt sich entscheidend auf das Leben der Menschen aus. Denn wenn europäisches Recht in Grenoble, Göttingen oder Gdańsk unterschiedlich angewendet würde, könnten die Bürgerinnen und Bürger der EU nicht überall dieselben Rechte beanspruchen."

Die Kommissionspräsidentin betonte zudem: "Die Rechtsstaatlichkeit ist das, was unsere Union verbindet. Sie ist das Fundament unserer Einheit. Sie ist für den Schutz der Werte, auf die sich unsere Union gründet, unabdingbar: Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Achtung der Menschenrechte. Dazu haben sich alle 27 Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt zur Union als souveräne Staaten und freie Völker bekannt." Die Europäische Kommission werde handeln, so von der Leyen, und dabei auf die bekannten Optionen setzen: erste Option sei das Vertragsverletzungsverfahren (Anfechtung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts vor Gericht), zweitens der Konditionalitätsmechanismus und andere finanzielle Instrumente, drittens das Verfahren nach Artikel 7 (das stärkste Instrument des Vertrags).

Umsetzung der "Gemeinsamen Cyber-Einheit" im Fokus

Der Rat hat am 19. Oktober 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen die EU und die Mitgliedstaaten ersucht werden, den EU-Rahmen für das Krisenmanagement im Bereich der Cybersicherheit weiterzuentwickeln. Dazu soll unter anderem das Potenzial einer "Gemeinsamen Cyber-Einheit" geprüft werden.

Bereits im Juni 2021 hatte die Europäische Kommission ein Konzept für den Aufbau einer "Gemeinsamen Cyber-Einheit" zur besseren Reaktion auf Cyber-Angriffe und für mehr Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, vorgelegt. In den nun angenommenen Schlussfolgerungen hebt der Rat hervor, dass bestehende Netze konsolidiert werden müssten und eine Bestandsaufnahme etwaiger Lücken und Erfordernisse beim Informationsaustausch innerhalb und zwischen Cybergemeinschaften vorgenommen werden müsse. Dies sollte in der Folge zur Vereinbarung möglicher vorrangiger Ziele und Prioritäten einer potenziellen gemeinsamen Cyber-Einheit führen. Der Rat ruft zu weiteren Überlegungen und zu einzelnen Elementen der Empfehlung zur gemeinsamen Cyber-Einheit auf, auch im Hinblick auf die Ideen der schnellen EU-Einsatzteams für Cybersicherheit und eines EU-Plans für die Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle und -krisen.

Runder Tisch im Rat "Allgemeine Angelegenheiten" in Luxemburg

EU-Zukunftskonferenz: Inhalte in den Mittelpunkt stellen, die für die Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind

In Bezug auf die Konferenz zur Zukunft Europas führten die Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einen Gedankenaustausch über den Ablauf der Konferenz, insbesondere über die europäischen Bürgerforen, und die Vorbereitungen für die Plenartagung am 23. Oktober 2021 in Straßburg. In den ersten Sitzungen der europäischen Bürgerforen konnten Themenbereiche und Unterthemen ermittelt werden, über welche die Teilnehmenden in den folgenden Sitzungen eingehender beraten werden.

"Ich freue mich, dass die wichtige Arbeit der Konferenz zur Zukunft Europas mit den ersten Sitzungen der europäischen Bürgerforen in Gang gesetzt wurde. Im Mittelpunkt der Konferenz sollten Inhalte stehen, die für die Bürgerinnen und Bürger Europas von Interesse sind. Die Bürgerinnen und Bürger spielen eine zentrale Rolle in der breiten Debatte darüber, wie die Union künftig aussehen sollte, damit sie ihren Erwartungen gerecht wird", so Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens.

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