"Grünes Licht" für den "grünen Pass": Digitales grünes Covid-Zertifikat der EU ab 1. Juli 2021

Damit soll das EU-weite Reisen in der Sommersaison 2021 erleichtert werden.

Zwei Frauen auf einem Bahnhof

Das Europäische Parlament hat das "digitale grüne Zertifikat" am 9. Juni 2021 im Plenum mit großer Mehrheit verabschiedet: 546 Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten (bei 51 Enthaltungen und 93 Gegenstimmen) für die Einführung des Nachweises für Unionsbürgerinnen und -bürger. Auch für die Einführung des Nachweises für Drittstaatsangehörige fand sich eine breite Mehrheit (553 zu 91 Stimmen bei 46 Enthaltungen). Details zu dem Projekt "digitales grünes Zertifikat" hat die Europäische Kommission bereits am 17. März 2021 vorgestellt. Nur 2 Monate später, am 20. Mai 2021, war eine politische Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission zwischen EU-Parlament und Rat der EU erzielt worden. Mit dem Votum im Europäischen Parlament ist – sobald die Verordnung vom Rat formell angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist – der Weg frei für die Umsetzung ab 1. Juli 2021.

Mit der feierlichen Unterzeichnung der Verordnung über das "digitale grüne Zertifikat" am 14. Juni 2021 wurde das Gesetzgebungsverfahren offiziell beendet. An der Unterzeichnungszeremonie nahmen die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, EU-Parlamentspräsident David Sassoli und der portugiesische Ministerpräsident António Costa als Vertreter des aktuellen EU-Ratsvorsitzes teil. Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte: "Die Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU wurde zwischen unseren Organen in der Rekordzeit von 62 Tagen vereinbart. Das heute gesetzlich in Kraft gesetzte Zertifikat wird es uns ermöglichen, in diesem Sommer sicherer zu reisen. Heute bekräftigen wir gemeinsam, dass ein offenes Europa Vorrang hat."

Premierminister von Portugal António Costa, Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, Mitglied des Europäischen Parlaments David Sassoli

Bundeskanzler Kurz erfreut über Einigung: "Reisefreiheit in Europa ist sehr wichtig für unseren Tourismus"

"Es ist erfreulich, dass eine Einigung zum 'Grünen Pass' erzielt werden konnte. Die Reisefreiheit in Europa ist sehr wichtig für unseren Tourismus und schafft weitere Arbeitsplätze in Österreich", betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz. "Exzellente Neuigkeiten! Es ist ein entscheidender Schritt sich wieder der Normalität anzunähern. Mobilität ist der Schlüsselfaktor, der unsere Wirtschaft stärkt", verdeutlichte Europaministerin Karoline Edtstadler. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU. Nun ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden könne. Dies ist, was die Bürgerinnen und Bürger der EU zu Recht erwarten", bemerkte auch EU-Präsidentin Ursula von der Leyen.

Umsetzung ab 1. Juli soll möglichst sicheres Reisen im Sommer 2021 ermöglichen

Das digitale grüne Zertifikat soll die Reisefreiheit erleichtern und einen wesentlichen Beitrag zu koordinierten Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen leisten. Für EU-Bürgerinnen und Bürger oder Drittstaatsangehörige, die rechtmäßigen Aufenthalt in der EU besitzen oder hier wohnen und diesen Nachweis besitzen, sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit aufgehoben. Dies wird auch für Bürgerinnen und Bürger gelten, die einen EU-Mitgliedstaat besuchen.

Das digitale grüne Zertifikat bestätigt digital oder in Papierform mittels eines Quick-Response Codes (QR-Code), dass entweder eine Impfung gegen Covid-19, ein negativer Coronavirus-Test oder eine zurückliegende Covid-19-Erkrankung vorliegt. Die Ausstellung obliegt nationalen Behörden wie Krankenhäusern, Testzentren oder Gesundheitsbehörden. Sofern im nationalen Recht vorgesehen, können die Mitgliedstaaten das digitale Covid-Zertifikat auch für nationale Zwecke verwenden. Für die EU-Bürgerinnen und -Bürger wird der Nachweis kostenlos und in der jeweiligen Amtssprache sowie auf Englisch zur Verfügung stehen.

Die Mitgliedstaaten können bei der Fertigstellung ihrer nationalen Lösungen für die Ausstellung und Überprüfung des digitalen Covid-Zertifikats auf die Unterstützung der EU-Kommission in technischer und finanzieller Hinsicht zählen. Sie werden etwa dabei unterstützt, kostengünstige Testmöglichkeiten anzubieten, die für die gesamte Bevölkerung leicht zugänglich sind.

Das digitale grüne Zertifikat ist vorerst ab 1. Juli 2021 für 12 Monate in Kraft. Ein gemeinsamer EU-weiter Rahmen soll sicherstellen, dass die Zertifikate der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und überprüft werden können. Außerdem sollen dadurch Betrug und Fälschungen verhindert werden. Der Nachweis stellt rechtlich kein Reisedokument und auch keine Bedingung für Bewegungsfreiheit dar.

Die Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests für Inhaber des Ausweises einführen – es sei denn, sie sind verhältnismäßig und notwendig für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Dabei sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen – etwa von der Europäischen Seuchenschutzbehörde ECDC veröffentlichte Daten. Wenn möglich, sollen die Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission spätestens 48 Stunden vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Die Öffentlichkeit soll spätestens 24 Stunden im Voraus davon erfahren.

Wenn ein von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassener Impfstoff verwendet wurde, müssen alle Mitgliedstaaten die entsprechenden Impfnachweise aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren. Die Staaten können jedoch selbst entscheiden, ob sie auch Nachweise über Immunisierungen mit Impfstoffen anerkennen, die nur in einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen wurden oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung erhalten haben.

Technische Ausgestaltung des Zertifikats bereits in Pilottests erprobt

Das so genannte "EU-Zugangstor" ermöglicht es, Zertifikate grenzüberschreitend zu überprüfen. Seit Anfang Juni 2021 hat diese technische Entwicklung ihren Betrieb aufgenommen. Erprobt ist es bereits durch erfolgreiche Pilottests mit 17 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – sowie Island; weitere Tests sind zeitnah vorgesehen. Außerdem stellt die EU-Kommission quelloffene Referenz-Software zur Verfügung, damit Mitgliedstaaten leichter nationale Lösungen für die Ausstellung von Zertifikaten sowie das Scannen und Überprüfen von QR-Codes entwickeln können. Zusätzlich wird es eine "Wallet-Referenz-App" für die Speicherung von Zertifikaten geben.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die Zertifikate werden offline überprüft, und personenbezogenen Daten nicht gespeichert.

Hintergrund: Der Weg zum "digitalen grünen Zertifikat"

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hatte das Europäische Parlament am 25. März 2021 für die Einleitung des Dringlichkeitsverfahrens für die beiden Vorschläge gestimmt: für den Vorschlag für eine Verordnung über interoperable Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung (digitales grünes Zertifikat) und für eine Verordnung über ein digitales grünes Zertifikat für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in der EU. Der Rat hatte seine Verhandlungsposition am 14. April 2021 angenommen, das Europäische Parlament am 29. April 2021. Am 21. April hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten im so genannten "Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste" Leitlinien für technische Spezifikationen angenommen. Am 20. Mai 2021 konnten das Europäische Parlament und der Rat der EU eine vorläufige politische Einigung über das "digitale grüne Zertifikat" erzielen. Das Europäische Parlament stimmte schließlich am 9. Juni 2021 mit großer Mehrheit für die Einführung des Nachweises.

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