EU-Kommission präsentiert Vorschlag für "digitales grünes Zertifikat"

Zertifikat soll neben Impfungen auch zugelassene PCR- und Antigen-Tests sowie überstandene Coronavirus-Infektionen dokumentieren und Reisen innerhalb der EU erleichtern

Symbolic - Researcher and glass vaccine vials

Bis 1. Juni 2021 soll es vorliegen, das "digitale grüne Zertifikat" – so die offizielle Bezeichnung für den geplanten EU-weiten Impfnachweis. Details zum Projekt hat die Europäische Kommission am 17. März 2021 vorgestellt. Die EU-Behörde hat dabei betont, dass Impfungen weiterhin keine Voraussetzung für Reisen sind, denn alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der Union. Das digitale grüne Zertifikat soll allerdings die Ausübung dieses Rechts erleichtern: Denn der Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Infektionen kann dazu dienen, die in einem EU-Mitgliedsland zu Gesundheitsschutzzwecken geltenden Freizügigkeitsbeschränkungen wie Testpflicht oder Quarantänebestimmungen aufzuheben.

Der "digitale grüne Pass" im Detail – kostenlos, EU-weit gültig und wahlweise digital oder in Papierform erhältlich

Das digitale europäische Zertifikat soll 3 Arten von Nachweisen enthalten: Neben den Bestätigungen von Impfungen gegen Covid-19 sollen darin auch Tests sowie überstandene Infektionen dokumentiert werden:

  • Impfzertifikat (Daten: Impfstoff, Hersteller, Chargenzahl, Datum/Ort): Der Impfnachweis soll auf Vakzine beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde; die Mitgliedstaaten können allerdings beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
  • Testzertifikat (Daten: PCR- oder Antigenschnelltest, Datum, Uhrzeit/Ort, Ergebnis)
  • Genesungszertifikat (Daten: Datum des positiven Testergebnisses, Aussteller, Datum, Gültigkeitsdatum)

Der Ausweis soll für die Bürgerinnen und Bürger gratis erhältlich sein und nur so lange gelten, bis die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotlage feststellt. Ausgestellt wird er, so die EU-Kommission, entweder digital oder in Papierform. Ein QR-Code und eine digitale Signatur sollen die Echtheit der Dokumente garantieren. Die Europäische Kommission plant, die EU-Mitgliedstaaten beim Aufbau von notwendiger Software zur EU-weiten Verifikation zu unterstützen. Die Daten werden auf nationaler Ebene gespeichert, nicht in einer EU-Datenbank. Die Zertifikate sollen nur einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten.

Nach den Plänen der EU-Kommission wird der Nachweis in den Amtssprachen des betreffenden Landes sowie in Englisch ausgestellt. Das digitale grüne Zertifikat soll in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Es sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Es darf zudem auch für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und für Besucherinnen und Besucher, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, verfügbar sein. Es bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu entscheiden, von welchen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch in gleicher Weise für alle Reisende gelten, die Inhaberinnen oder Inhaber eines digitalen grünen Nachweises sind.

Österreichische Bundesregierung begrüßt Vorschlag der EU-Kommission

"Mit diesem digitalen Zertifikat wollen wir unseren Mitgliedstaaten helfen, verantwortungsvoll und sicher die Freizügigkeit wiederherzustellen", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 17. März 2021. EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Ein gemeinsamer EU-Ansatz wird uns nicht nur dabei helfen, die Freizügigkeit innerhalb der EU schrittweise wiederherzustellen und eine Fragmentierung zu vermeiden. Es bietet auch die Chance, globale Standards zu beeinflussen und auf der Grundlage unserer europäischen Werte wie Datenschutz mit gutem Beispiel voranzugehen."

Europaministerin Karoline Edtstadler bezeichnete den Nachweis als "Schlüssel für die Rückkehr zur Mobilität in der EU". Tourismusministerin Elisabeth Köstinger betonte "Die Wiederherstellung der Reisefreiheit ist nicht nur für das Urlaubsland Österreich entscheidend, sondern für den gesamten europäischen Tourismus". Das Zertifikat basiere auf einem Vorstoß der österreichischen Bundesregierung. Bei einem virtuellen Treffen der Mitglieder des Europäischen Rates am 25. und 26. Februar 2021 hatten sich zahlreiche EU-Staats- und Regierungsspitzen, darunter Bundeskanzler Sebastian Kurz, für die Einführung eines derartigen Nachweises nach dem Vorbild des israelischen "Grünen Passes" ausgesprochen.

Zertifikat soll gemeinsam mit anderen Maßnahmen Öffnungsschritte ermöglichen

Die Kommission schlägt darüber hinaus gemeinsame Schritte für eine sichere und dauerhafte Öffnung nach den Coronavirus-Lockdowns in der EU vor. Geplant ist ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen von der schrittweisen Aufhebung von Covid-19-Beschränkungen (sofern dies die epidemiologische Lage zulässt) und Tests über Behandlungen bis hin zu einem Mechanismus für eine gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestandes. Auch die Tourismus- und Kulturbranche soll unterstützt werden, etwa durch ein freiwilliges EU-weites Hygiene-Siegel für Betriebe oder eine Kampagne zur Förderung von Urlaubsreisen per Bahn. Diese Initiativen sind besonders für Länder wie Österreich von besonderer Bedeutung, vor allem mit Blick auf die Sommersaison 2021.

Digitales grünes Zertifikat

Das "digitale grüne Zertifikat": Die nächsten Schritte

Bis 1. Juni 2021 müssen noch offene Fragen geklärt werden, beispielsweise Datenschutz-Aspekte oder die Frage der Nicht-Diskriminierung von nicht geimpften Personen. Damit der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vor dem Sommer umgesetzt werden kann, muss er zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Zudem sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die technischen und datenschutzrechtlichen Standards für die Implementierung des digitalen grünen Zertifikats umzusetzen.

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission auf Ersuchen des Europäischen Rats zudem ein Papier über die Erkenntnisse aus der Pandemie und den Weg in eine resilientere Zukunft veröffentlichen.

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