Einigung über Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

1.246 Seiten beschreiben die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien: Am 24. Dezember 2020 haben die Verhandlungsteams eine Einigung über die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit nach dem "Brexit" erzielt.

Flaggen der EU und des Vereinigten Königreichs vor dem Berlaymont Gebäude

11 Monate nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Jänner 2020 haben intensive Verhandlungen zu einem Ergebnis geführt: Seit 24. Dezember 2020 gibt es eine "Grundsatzvereinbarung" für ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 endet zum 31. Dezember 2020 die im Austrittsvertrag vereinbarte Übergangsphase. Die nun erzielte Einigung soll die größten Nachteile des "Brexit" für Unternehmen, Reisende und Beschäftigte auf beiden Seiten abfedern und für faire Wettbewerbsregeln und Stabilität in Bezug auf Nordirland sorgen sowie die Rechte für Bürgerinnen und Bürger, die in der EU oder Großbritannien leben, absichern.

EU-Kommissionspräsidentin: "Europa schreitet jetzt weiter"

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: "Es hat sich gelohnt, für diese Einigung zu kämpfen, da wir jetzt ein faires und ausgewogenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich haben, das unsere europäischen Interessen schützt, einen fairen Wettbewerb gewährleistet und die dringend benötigte Berechenbarkeit für unsere Fischergemeinden bietet. Schließlich können wir den Brexit hinter uns lassen und in die Zukunft schauen. Europa schreitet jetzt weiter." Weiter führte sie aus, dass die Herausforderungen weiterhin groß seien, aber die EU alles tue, um diese abzufedern: "Wir wissen, dass dieses Abkommen nicht alle Probleme aus der Welt schafft, wir haben aber 5 Milliarden Euro in unserem Haushalt vorgesehen, um damit Menschen und Regionen, die vom Brexit besonders betroffen sind, zu unterstützen."

Der Chefunterhändler der Europäischen Kommission, Michel Barnier, fügte hinzu: "Wir haben jetzt das Ende von sehr intensiven 4 Jahren erreicht, insbesondere in den letzten 9 Monaten, in dem wir über den ordnungsgemäßen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und eine brandneue Partnerschaft verhandelt haben, die wir nun endlich vereinbart haben. Der Schutz unserer Interessen stand bei diesen Verhandlungen im Vordergrund und ich freue mich, dass wir dies geschafft haben. Jetzt müssen das Europäische Parlament und der Rat zu diesem Abkommen Stellung nehmen."

Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz zeigte sich erfreut über die Einigung. Nun sei es an der Zeit die "Vereinbarung sorgfältig zu prüfen". Europaministerin Karoline Edtstadler begrüßte "den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen" ebenfalls: "Das Abkommen ist eine solide Grundlage für eine starke Partnerschaft der Zukunft." Beide bedankten sich bei Ursula von der Leyen und Michel Barnier für deren unermüdliche Bemühungen. Die EU habe damit gezeigt, dass sie auch in herausfordernden Zeiten zu konstruktiven Lösungen fähig sei, so die Europaministerin.

Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens

Der 1.246 Seiten umfassende Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens besteht aus 3 Hauptpfeilern:

  • Freihandelsabkommen
    • Das Abkommen umfasst nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch eine breite Palette anderer Bereiche im Interesse der EU, wie Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der sozialen Sicherheit.
    • Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
    • Beide Parteien haben sich verpflichtet, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, indem sie ein "ein robustes, gleiches Wettbewerbsumfeld" mit einem "hohen Schutzniveau" in Bereichen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und der CO2-Preisgestaltung, Sozial- und Arbeitsrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen mit wirksamer innerstaatlicher Durchsetzung aufrechterhalten. Dabei wird es eine wirksame innerstaatliche Durchsetzung und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus geben und es wird für beide Parteien die Möglichkeit bestehen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
    • Die EU und das Vereinigte Königreich einigten sich auf einen neuen Rahmen für die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs – ein Punkt, der bis zuletzt in den Verhandlungen umstritten war. Das Vereinigte Königreich wird in der Lage sein, die britischen Fischereitätigkeiten weiterzuentwickeln, während die Tätigkeiten und Lebensgrundlagen der europäischen Fischergemeinden geschützt und die natürlichen Ressourcen erhalten werden. Beide Seiten einigten sich auf eine fünfeinhalbjährige Übergangsphase. In dieser Zeit sollen die Fangrechte für EU-Fischerinnen und Fischer um 25 Prozent gekürzt werden. Ab Juni 2026 soll dann jährlich über die Fangquoten mit Großbritannien verhandelt werden.
    • In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine kontinuierliche und nachhaltige Anbindung von Luft, Straße, Schiene und See vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarkts zurückbleibt. Es enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass der Wettbewerb zwischen Betreiberinnen und Betreibern aus der EU und dem Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen stattfindet, damit die Rechte der Fahrgäste, die Rechte der Arbeitnehmenden und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
    • Im Energiebereich bietet das Abkommen ein neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen, und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
    • In Bezug auf die Koordinierung der sozialen Sicherheit zielt das Abkommen darauf ab, eine Reihe von Rechten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Dies betrifft EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Großbritannien arbeiten, reisen oder nach Großbritannien ziehen, sowie britische Staatsangehörige, die nach dem 1. Jänner 2021 in der EU arbeiten, reisen oder in die EU ziehen.
    • Schließlich ermöglicht das Abkommen die fortgesetzte Teilnahme Großbritanniens an einer Reihe von EU-Vorzeigeprogrammen für den Zeitraum 2021 bis 2027 (vorbehaltlich eines finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum EU-Haushalt). Diese Vereinbarung betrifft das Forschungsprogramm Horizon Europe, das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), das Kernfusionsreaktorprojekt Iter, das Erdbeobachtungssystem Copernicus sowie das Satellitenüberwachungssystem SST.
  • Eine neue Partnerschaft für die Sicherheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger
    • Das Handels- und Kooperationsabkommen schafft einen neuen Rahmen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Sie soll die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der nationalen Polizei und den Justizbehörden insbesondere bei der Bekämpfung und Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus bestätigen. Es werden neue operative Kapazitäten geschaffen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich als Nicht-EU-Mitglied außerhalb des Schengen-Raums nicht über die gleichen Einrichtungen wie zuvor verfügen wird. Die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich kann ausgesetzt werden, wenn das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtung zur weiteren Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer innerstaatlichen Durchsetzung verstößt.
  • Eine horizontale Vereinbarung über Governance
    • Um Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Bürgerinnen und Bürgern maximale Rechtssicherheit zu bieten, bietet ein spezielles Kapitel zur Governance Klarheit darüber, wie das Abkommen gehandhabt und kontrolliert wird. Außerdem wird ein gemeinsamer "Partnerschaftsrat" eingerichtet, der dafür sorgt, dass das Abkommen ordnungsgemäß angewendet und ausgelegt wird und in dem alle auftretenden Fragen erörtert werden.
    • Durch verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen wird sichergestellt, dass die Rechte von Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Einzelpersonen respektiert werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich auf Augenhöhe miteinander konkurrieren, und wird verhindern, dass eine Partei ihre Regulierungsautonomie nutzt, um unfaire Subventionen zu gewähren oder den Wettbewerb zu verzerren.
    • Beide Parteien können bei Verstößen gegen das Abkommen branchenübergreifende Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies gilt für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft.
Pressekonferenz von Ursula von der Leyen zu den Brexit-Verhandlungen

Welche Rolle spielt das Austrittsabkommen?

Dank des Austrittsabkommens galt die EU-Freizügigkeit – also das Recht, überall in der EU und dem Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten, zu studieren und sozial abgesichert zu sein – noch bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 weiter. Darüber hinaus werden die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich bisher wohnen, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die bereits in der EU wohnen, auf Lebenszeit umfassend geschützt; sie können weiterhin im Vereinigten Königreich beziehungsweise der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen.

In den EU-Institutionen hat das Vereinigte Königreich bereits seit dem Austritt am 1. Februar 2020 kein Mitspracherecht mehr. Auch die britischen Bürgerinnen und Bürger sind seither von der Teilnahme an Europäischen Bürgerinitiativen ausgeschlossen und haben auch kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament.

Mit der im Austrittsabkommen verankerten speziellen Regelung zu Nordirland bleibt die Integrität des EU-Binnenmarktes gewahrt; gleichzeitig ist sichergestellt, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland geben wird und das Karfreitags-Abkommen vollumfänglich gewahrt bleibt. Die Regelung sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt.

Zudem werden durch das Austrittsabkommen unter anderem die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU geregelt.

Das Austrittsabkommen sieht einen Gemeinsamen Ausschuss vor, in denen sich die EU und das Vereinigte Königreich regelmäßig über die Umsetzung des Austrittsabkommens austauschen. Am 8. Dezember 2020 konnten die beiden Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses, der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, und der britische Vize-Premierminister Michael Gove, eine weitgehende Einigung über die noch offenen Fragen erzielen. Die formelle Annahme durch den Gemeinsamen Ausschuss erfolgte am 17. Dezember 2020, so dass das Austrittsabkommen und die dazugehörigen Protokolle am 1. Jänner 2021 vollständig umgesetzt werden konnten.

Ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung fällt nicht unter das Abkommen, da das Vereinigte Königreich diese Frage nicht verhandeln wollte. Ab dem 1. Jänner 2021 wird es daher keinen Rahmen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geben, um gemeinsame Antworten auf außenpolitische Herausforderungen zu entwickeln und zu koordinieren, beispielsweise die Verhängung von Sanktionen gegen Drittstaatsangehörige oder Volkswirtschaften.

Das Handels- und Kooperationsabkommen deckt eine Reihe von Bereichen ab, die im Interesse der EU liegen. Es geht weit über traditionelle Freihandelsabkommen hinaus. Es schützt die Integrität des Binnenmarktes und die Unteilbarkeit der 4 Freiheiten (Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital). Dies spiegelt die Tatsache wider, dass das Vereinigte Königreich das Unionssystem gemeinsamer Regeln, Aufsicht- und Durchsetzungsmechanismen verlässt und daher die Vorteile der EU-Mitgliedschaft oder des Binnenmarkts nicht mehr nutzen kann. Das Abkommen wird jedoch nicht den erheblichen Vorteilen entsprechen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat der EU hatte.

Mit dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien hat es mit Ablauf des 31. Dezember 2020 große Änderungen gegeben. An diesem Tag hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen und ist aus allen EU-Politikbereichen und internationalen Übereinkünften ausgeschieden. Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen Großbritannien und der EU ist damit beendet.

Die EU und das Vereinigte Königreich werden 2 getrennte Märkte bilden. 2 unterschiedliche regulatorische und rechtliche Bereiche. Dies wird Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den grenzüberschreitenden Austausch schaffen. So fällt etwa die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen weg: Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten sowie viele weitere Berufsgruppen müssen ihre Qualifikation künftig nach den Regeln des Arbeitsortes nachweisen. Am europäischen Erasmus-Programm zum Austausch von Studierenden und Lehrenden wird Großbritannien nicht teilnehmen.

Die weiteren Schritte – wann und wie tritt die erzielte Einigung in Kraft?

  • Der Beitritt zum Handels- und Kooperationsabkommen ist laut EU-Kommission von besonderer Dringlichkeit. Das Vereinigte Königreich ist als ehemaliger Mitgliedstaat in zahlreichen wirtschaftlichen und anderen Bereichen eng mit der Union verbunden. 
  • Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, das Abkommen mit 1. Jänner 2021 zunächst vorläufig für einen begrenzten Zeitraum bis zum 28. Februar 2021 anzuwenden.
  • Die EU-Kommission legte Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung sowie über den Abschluss des Abkommens vor.
  • Am 29. Dezember 2020 haben alle 27 EU-Mitgliedsstaaten dem Start des Abkommens zum 1. Jänner 2021 per schriftlichem Verfahren zugestimmt.
  • Am 30. Dezember 2020 unterschrieben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel das Abkommen. Im Anschluss wurde das Handels- und Kooperationsabkommens im britischen Parlament verabschiedet und durch Premierminister Boris Johnson unterzeichnet.
  • Das Europäische Parlament hat am 27. April 2021 dem Abkommen zugestimmt.
  • Als letzten Schritt auf Seiten der EU muss der Rat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen.

Weitere Informationen