Brexit

Informationsangebot der Bundesregierung zum Brexit

Das Vereinigte Königreich hat mit Ablauf des 31. Jänner 2020 die EU verlassen. Das Austrittsabkommen ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Das Austrittsabkommen regelt die wesentlichen Aspekte des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Es umfasst unter anderem die "Scheidungsrechnung", das heißt die ausstehenden finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU. Aufenthaltsrechte sowie im Bereich Sozialversicherung/Pension erworbene Rechte von bereits vor 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern bleiben gewahrt. Zudem sieht das Austrittsabkommen eine Übergangsperiode bis 31. Dezember 2020 vor, in der der EU-Rechtsbestand weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar bleibt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kam es daher bis zum Ende der Übergangsperiode zunächst zu keinen Änderungen.

Mit Ablauf der Übergangsperiode hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Seit 1. Jänner 2021 wurde ein mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossenes Handels- und Kooperationsabkommen zur Regelung des neuen Verhältnisses mit der EU vorläufig angewendet. Mit der Ratifizierung des Abkommens durch das Parlament am 27. April 2021 und der Verabschiedung des Beschlusses durch den Rat am 29. April 2021 ist es vor dem eigentlichen Ablaufen der Frist für die vorläufige Anwendung mit 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Das Abkommen ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die von Angang März bis 24. Dezember 2020 geführt wurden. Es umfasst unter anderem die Bereiche Handel, Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuern, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Datenschutz und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Details zu den Änderungen, die sich mit dem Ablauf der Übergangsperiode ergeben sowie Hinweise auf weiterführende Informationsangebote finden Sie nachstehend.

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Auswirkungen im Detail

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit auf diverse Bereiche:

Weiterführendes Informationsangebot

Brexit-Hotline

Die Bundesregierung hat für weitere Rückfragen betreffend Brexit eine eigene Hotline eingerichtet:
+43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich)
Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr (werktags)
Sie können uns auch gerne per E-Mail kontaktieren: service@bka.gv.at

Das Europe Direct Contact Centre stellt seine Dienste für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und anderen Betroffenen für Fragen bezogen auf den Austritt des Vereinigten Königreich in allen EU-Sprachen zur Verfügung:
+43 (0) 800 678 9101 1 (gebührenfrei aus der EU)
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr (werktags)

Wirtschaft

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie die Europäische Kommission (EK) stellen auf eigenen Webseiten Informationen für Unternehmen bereit.

Brexit-Infopoint der WKÖ:
Telefon: +43 (0) 590 900-5590
E-Mail: brexit@wko.at
Montag bis Donnerstag, 8 bis 16:30 Uhr sowie Freitag, 8 bis 16 Uhr

Finanzämter:
Hotline für steuerliche Fragen rund um den Brexit
Telefon: +43 (0) 50 233 333
Montag bis Donnerstag, 7:30 bis 15:30 Uhr sowie Freitag, 7:30 bis 12 Uhr (werktags)

Brexit-Hotline des österreichischen Zolls:
Telefon: +43 (0) 50 233 728
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at
Montag bis Freitag, 6 bis 22 Uhr (werktags)

Auslandsösterreicherinnen und -österreicher

Das Außenministerium stellt auf der Webseite der Österreichischen Botschaft (ÖB) London nähere Informationen für vom Brexit betroffene Auslandsösterreicherinnen und -österreicher zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat eine Webseite eingerichtet, die sich den Rechten der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Vereinigten Königreich widmet.

Auf der Webseite des britischen Innenministeriums finden Sie Informationen über das Registrierungsverfahren für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Vereinigten Königreich leben und einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten möchten.

Britische Staatsangehörige in Österreich

Auf der Regierungswebseite des Vereinigten Königreichs findet sich ein Leitfaden für Britinnen und Briten in Österreich.