Einigung zum Europäischen Klimagesetz: Minus 55 Prozent bis 2030

Mindestens 55 Prozent CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 wird im Europäischen Klimagesetz festgeschrieben – darauf haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union am 21. April 2021 geeinigt.

BMLRT/Alexander Haiden

Auf europäischer Ebene wird schon lange darüber verhandelt, wie ein klimaneutrales Europa Wirklichkeit werden kann. Nun ist man diesem Ziel einen Schritt näher gerückt: Am 21. April 2021 erzielten die Verhandlerinnen und Verhandler des Rates der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine politische Einigung. In einem neuen Europäischen Klimagesetz wird das kollektive Ziel der EU verankert, die Treibhausgasemissionen, nach Abzug des natürlichen Emissionsabbaus, bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Bis 2050 soll die Europäische Union zudem das Ziel der Klimaneutralität erreichen, also nur mehr so wenig Treibhausgase ausstoßen, wie die Erde durch Kohlenstoffbindungen ausgleichen kann. Damit soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden.

Der portugiesische Minister für Umwelt und Klimaschutz, João Pedro Matos Fernandes, der im Namen des portugiesischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union die politischen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament führte, zeigte sich über die Einigung erfreut: "Das europäische Klimagesetz ist das übergeordnete Gesetz, das in den nächsten 30 Jahren den Rahmen für die klimabezogenen Rechtsvorschriften der EU bilden wird. Die EU ist fest entschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und wir können stolz darauf sein, dass wir heute ein ehrgeiziges Klimaziel festgeschrieben haben, dem sich alle anschließen können."

Auch Europaministerin Karoline Edtstadler begrüßte die positiven Neuigkeiten aus Brüssel: "Das europäische Klimagesetz setzt den Rahmen für die künftige EU-Klimagesetzgebung und ist ein starkes Signal. Wir wollen in Österreich vorangehen und bereits bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität erreichen. Wichtig ist dabei besonders, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Standort zu stärken."

Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft

Im neuen Klimagesetz festgeschrieben wird neben den allgemeinen Zielwerten auch eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen. Durch die Einrichtung eines europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimaschutz, zu dem 15 hochrangige wissenschaftliche Sachverständige unterschiedlicher Nationalitäten gehören sollen, wird die wissenschaftliche Basis für die Umsetzung der ambitionierten Klimaziele geschaffen.

Weiters soll eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Sektoren der Wirtschaft erfolgen. Unternehmen sollen ermutigt werden, durch eine Aufstellung von freiwilligen Fahrplänen zur Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels der EU eng mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. Die Kommission soll in diesem Rahmen die Ausarbeitung der Fahrpläne überwachen und auf EU-Ebene den Austausch über bewährte Verfahren zwischen verschiedenen Interessengruppen vermitteln.

Wie geht es weiter?

Nach der politischen Einigung müssen der Rat der EU und das Europäische Parlament dem Gesetzesvorschlag noch offiziell zustimmen. Im Juni 2021 soll die EU-Kommission zudem Maßnahmen zur Umsetzung des ehrgeizigen Reduktionsziels in einem Klimaschutzpaket vorschlagen. Nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme der Treibhausgas-Emissionen im Rahmen des Übereinkommens von Paris wird die EU-Kommission zudem ein klimapolitisches Zwischenziel für das Jahr 2040 vorschlagen.

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