CO2-Grenzausgleichssystem: Detaillierte Berichtspflichten für den Übergangszeitraum
Europäische Kommission verabschiedet Vorschriften für die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) – Gültigkeitszeitraum von 1. Oktober 2023 bis Endes des Jahres 2025 – CBAM ist eine der zentralen Säulen des ehrgeizigen EU-Pakets "Fit für 55"
Am 17. August 2023 hat die Europäische Kommission die während des Übergangszeitraums geltenden Vorschriften für die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) verabschiedet. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende des Jahres 2025.
In der am selben Tag veröffentlichten Durchführungsverordnung sind die für den Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die EU-Einführer von CBAM-Waren aufgeführt sowie die für diesen Zeitraum geltende Methode zur Berechnung grauer Emissionen, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen.
Im CBAM-Übergangszeitraum müssen Händlerinnen und Händler nur über die grauen Emissionen im Zusammenhang mit ihren dem Mechanismus unterliegenden Einfuhren Bericht erstatten, ohne finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Dies gibt den Unternehmen ausreichend Planungssicherheit und Vorbereitungszeit, während gleichzeitig die endgültige Methodik noch bis 2026 nachjustierbar ist.
Um sowohl Einführer als auch Hersteller aus Drittländern zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften veröffentlicht. Zudem werden derzeit spezielle IT-Tools entwickelt, um Einführern bei der Durchführung und Meldung dieser Berechnungen zu helfen. Außerdem werden Schulungsmaterialien, Webinare und Tutorien angeboten, um Unternehmen zu Beginn des Übergangsmechanismus zu unterstützen. Die Einführer sind zwar aufgefordert, bereits ab dem 1. Oktober 2023 Daten für das vierte Quartal zu erheben; ihr erster Bericht muss aber erst bis zum 31. Januar 2024 vorliegen.
Vor der Verabschiedung der Durchführungsverordnung von der Europäischen Kommission war selbige Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Der CBAM-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, billigte diese. Das CO2-Grenzausgleichssystem ist eine der zentralen Säulen des ehrgeizigen EU-Pakets "Fit für 55" und das wegweisende EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen. Eine Verlagerung von CO2-Emissionen liegt dann vor, wenn in der EU ansässige Unternehmen aufgrund niedrigerer Standards im Ausland CO2-intensive Produktionen dorthin verlagern, oder wenn EU-Produkte durch CO2-intensivere Einfuhren ersetzt werden, was die Klimaschutzmaßnahmen der EU konterkariert.
Weitere Informationen
- Kommission verabschiedet detaillierte Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des CO2-Grenzausgleichssystems, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), Europäische Kommission (Englisch)
- Durchführungsverordnung CBAM, Europäische Union
- Leitlinien CBAM, Europäische Kommission (Englisch)
- Konsultation Europäischer "Green Deal" – Berichtspflichten während des Übergangszeitraums im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems, Europäische Union
- Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft in der EU vor, um Klimaziele zu erreichen, Pressemitteilung der Europäischen Kommission