EU-Kommission stellt Leitfaden für gerechten Übergang zur Klimaneutralität vor

Politische Leitlinien für inklusiven Übergang zur Klimaneutralität präsentiert – Maßnahmen für EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung des "Green Deals" – Menschen sollen im Mittelpunkt des ökologischen Wandels stehen

2 Frauen in der Natur

Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2021 politische Leitlinien für einen gerechten und inklusiven Übergang zur Klimaneutralität herausgegeben, welche das im Juli 2021 vorgelegte "Fit for 55"-Paket zur Umsetzung des "Green Deals" ergänzen sollen. Dabei soll der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates den EU-Mitgliedstaaten weitere Orientierungshilfen für den Umgang mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten des ökologischen Wandels bieten und insbesondere auf die Bedürfnisse der Menschen und Haushalte eingehen, die im hohen Maße von fossilen Brennstoffen abhängig und am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern sowie eine optimale Nutzung der verfügbaren öffentlichen und privaten Mittel.

Timmermans: "Gesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen, die alle einbeziehen"

Der Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und für den europäischen "Green Deal" zuständige Kommissar, Frans Timmermans, sagte dazu: "Mit dem 'Green Deal' werden wir eine moderne, nachhaltige Wirtschaft mit Arbeitsplätzen schaffen, die über Jahrzehnte bestehen werden. Der Übergang Europas zur Klimaneutralität wird nicht einfach sein, und wir brauchen gesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen, die alle einbeziehen. Heute ergänzen wir unsere Vorschläge zum Klima-Sozialfonds, zum Mechanismus für einen gerechten Übergang und anderen Maßnahmen durch zusätzliche politische Leitlinien, um sicherzustellen, dass auf unserem Weg zu einer gesunden, grünen und fairen Zukunft niemand zurückgelassen wird."

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zuständiger Kommissar, ergänzte: "Um unseren Planeten und künftige Generationen zu schützen, müssen wir eine nachhaltige Wirtschaft aufbauen, die allen zugutekommt. Der ökologische Wandel birgt ein erhebliches Potenzial für die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Chancen, die der ökologische Wandel bietet, optimal nutzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass er fair und inklusiv ist, damit niemand zurückgelassen wird. Dazu müssen wir in Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und erschwingliche Dienstleistungen investieren."

Gezielte Unterstützung

Die Europäische Kommission betont, dass politische Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen und ihre aktive Teilhabe für einen erfolgreichen ökologischen Wandel von hoher Bedeutung seien. Sollten die "richtigen" Maßnahmen ergriffen werden, könnten demnach bis 2050 etwa 2 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Von zentraler Bedeutung sei es daher, dass niemand zurückgelassen werde und dass die EU und ihre Mitgliedstaaten gezielte Unterstützung in Regionen, Wirtschaftsbereiche, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Haushalte, die mit Herausforderungen konfrontiert sein werden, leisten.

Die 27 EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, umfassende Politikpakete für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität anzunehmen und insbesondere in folgenden Politikbereichen tätig zu werden:

  • Aktive Förderung hochwertiger Arbeitsplätze: Dazu zählen die maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitssuche, flexible Kompetenzkurse für den digitalen und den ökologischen Wandel sowie Beschäftigungsprogramme für Menschen in prekären Situationen. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Einstellungs- und Übergangsanreize zu nutzen, um Arbeitsmarktübergänge zu begleiten sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmertum zu fördern.
  • Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung und lebenslangen Lernen für möglichst viele Menschen: Dies betrifft unter anderem die Informationsbeschaffung über den aktuellen Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Unterstützung der Lehrlingsausbildung in Branchen mit Fachkräftemangel sowie die Bereitstellung hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, die für den Übergang in eine "grüne" Wirtschaft relevant ist. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen zu erhöhen.
  • Gerechte Steuer- und Sozialschutzsysteme: In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen gerechte Steuer- und Sozialschutzsysteme auch im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel sichergestellt werden – insbesondere zur Unterstützung von Menschen und Haushalten, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind und die sich bereits in prekären Situationen befinden.
  • Zugang zu erschwinglichen lebensnotwendigen Dienstleistungen und Wohnräumen: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, öffentliche und private Finanzmittel optimal zu nutzen. Dafür stehe ein breites Spektrum an EU- und anderen Finanzmitteln zur Verfügung, um die notwendigen Maßnahmen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität umzusetzen, so die Kommission. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf schutzbedürftigen Haushalten und Gemeinschaften liegen, wobei Investitionen in die Renovierung von Sozialwohnungen und sonstigen Gebäuden priorisiert werden sollen. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Mobilität für Haushalte in prekären Situationen, insbesondere in abgelegenen, ländlichen und einkommensschwachen Regionen und Städten gefördert werden – beispielsweise durch den Ausbau erforderlicher Infrastruktur.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission wird von den EU-Mitgliedstaaten erörtert. Nach seiner Annahme werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die empfohlenen Maßnahmen und Strategien umzusetzen. Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates mithilfe des Europäischen Semesters, des EU-Rahmens für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik in der gesamten EU, überwachen.

Hintergrund: "Green Deal" und "Fit for 55"-Paket

Am 11. Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission den europäischen "Green Deal" vor. Dieser legt das Ziel der Klimaneutralität Europas bis 2050 fest. Mit dem Europäischen Klimagesetz, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat sich die EU zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemission um mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet. Dieses Ziel wurde als Beitrag der EU im Rahmen des "Übereinkommens von Paris" im Dezember 2020 dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) mitgeteilt. Um den "grünen" Wandel zu fördern, ist der Mehrjährige Finanzrahmen für 2021 bis 2027 und das Wiederaufbauprogramm "Next Generation EU" – mit insgesamt fast 2 Billionen Euro – speziell auf Klimaschutzmaßnahmen zugeschnitten. Allein 37 Prozent der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 723,8 Milliarden Euro werden als Teil von "Next Generation EU" für den Klimaschutz bereitgestellt.

Am 14. Juli 2021 präsentierte die Europäische Kommission das "Fit for 55"-Paket und nahm 12 Vorschläge an, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Mit dem vorgelegten Plan kommt die EU-Kommission ihren Zielen – Europa als erster klimaneutraler Kontinent der Welt bis 2050 und die Verwirklichung des europäischen "Green Deal" – einen entscheidenden Schritt näher. Das "Fit for 55"-Paket beinhaltet die nötigen Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaft und Gesellschaft, um eine gerechte, "grüne" und florierende Zukunft zu gewährleisten.

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