Förderungsaufruf: Frauenprojektförderung 2023

Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2023 mit dem Titel "Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen in herausfordernden Zeiten mit Fokus auf Frauen in der Altersgruppe 60+ und unter Berücksichtigung ländlicher Regionen".

Die Einreichfrist endete am 10. Mai 2023. Die Auswahl der Projekte wird im BKA mittels einer Auswahlkommission durchgeführt. Alle Förderungswerbenden werden zum frühestem möglichen Zeitpunkt über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 umgesetzt werden.

Die (Wirkungs-)Ziele und näheren Informationen zum Förderungsaufruf entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Rechtsgrundlagen

  • die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014),
  • das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG),
  • die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie
  • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.

Aufrufdokument

Kontakt

Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at