Eltern- und Kinderbegleitung

Für Kinder ist die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern meist mit Verlust- und Angstgefühlen verbunden, sie verlieren ihre vertraute familiäre Umgebung, den gleichmäßigen Bezug zu beiden Eltern, fühlen sich hilflos, allein und missverstanden.

Sie ziehen sich zurück, werden aggressiv oder entwickeln andere Verhaltensauffälligkeiten.

Für das Elternpaar, das gerade in der Scheidungs- und Trennungsphase steckt, ist es mitunter schwierig, den Schmerz ihrer Kinder zu erkennen, weil sie in ihrem eigenen Schmerz, in ihren Aggressionen und ihrer Enttäuschung gefangen sind.

Das Bundeskanzleramt fördert Vereine, die therapeutische und pädagogische Kindergruppen oder auch Einzelarbeit mit Kindern sowie Paarbegleitung, Einzelbegleitung und Einzelarbeit mit Eltern anbieten.

Die jeweils aktuell geförderten Vereine, die Projekte im Rahmen der "Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen" durchführen, liegen im Bundeskanzleramt auf (Kontakt: Marianne Brunner, Telefon: +43 1 53 115-63 3236 oder per E-Mail).

Gemeinnützige Vereine, die Projekte im Rahmen der "Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen" anbieten wollen, können sich die für ein Förderungsansuchen erforderlichen Unterlagen herunterladen.

Seit 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.

Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Eltern-Kind-Begleitung bei Scheidung und Trennung online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Eltern-/Kinderbegleitung.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Eltern-Kind-Begleitung bei Trennung und Scheidung auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe 
E-Mail: kjh@bka.gv.at