Eltern- und Kinderbegleitung
Für Kinder ist die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern meist mit Verlust- und Angstgefühlen verbunden, sie verlieren ihre vertraute familiäre Umgebung, den gleichmäßigen Bezug zu beiden Eltern, fühlen sich hilflos, allein und missverstanden.
Sie ziehen sich zurück, werden aggressiv oder entwickeln andere Verhaltensauffälligkeiten.
Für das Elternpaar, das gerade in der Scheidungs- und Trennungsphase steckt, ist es mitunter schwierig, den Schmerz ihrer Kinder zu erkennen, weil sie in ihrem eigenen Schmerz, in ihren Aggressionen und ihrer Enttäuschung gefangen sind.
Das Bundeskanzleramt fördert Vereine, die therapeutische und pädagogische Kindergruppen oder auch Einzelarbeit mit Kindern sowie Paarbegleitung, Einzelbegleitung und Einzelarbeit mit Eltern anbieten.
Die jeweils aktuell geförderten Vereine, die Projekte im Rahmen der "Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen" durchführen, liegen im Bundeskanzleramt auf (Kontakt: Marianne Brunner, Telefon: +43 1 53 115-63 3236 oder per E-Mail).
Gemeinnützige Vereine, die Projekte im Rahmen der "Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen" anbieten wollen, können sich die für ein Förderungsansuchen erforderlichen Unterlagen herunterladen.
Seit 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Eltern-Kind-Begleitung bei Scheidung und Trennung online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Eltern-/Kinderbegleitung
Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
- wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.
Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion).
Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis
Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.
Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Eltern-Kind-Begleitung bei Trennung und Scheidung auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:
Weiterführende Informationen
- Antragsformular (Word, 27 KB)
- Richtlinien zur Förderung von Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen (Word, 222 KB)
- Projektbericht über die durchgeführten Projekte der Eltern- und Kinderbegleitung (Word, 104 KB)
- Allgemeine Förderungsbedingungen (PDF, 125 KB)
- Leitfaden für Abrechnungen (PDF, 124 KB)
- Belegaufstellung Eltern- und Kinderbegleitung (Excel, 108 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at