Rechtsbereinigung - Abbau obsoleter Rechtsvorschriften

Mit dem "Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz" hat Österreich stärkere Rechtssicherheit und besseren Zugang zum Recht geschaffen, indem die Rechtslage durch den Abbau veralteter Rechtsvorschriften bereinigt wurde. Fast die Hälfte der einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch formell in Geltung standen, wurde außer Kraft gesetzt. Das sichert leistungsfähige und transparente Institutionen.

Informationen

SDG: 16

Durchführende Institution: BKA (seit 28. Jänner 2020), davor BMJ

Partnerinstitutionen: alle anderen Bundesministerien

Quelle: 

Gesetzestext 2. BRBG