Nachhaltiges Handeln durch Wirkungsfolgenabschätzung

Die Implementierung des Instruments der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung stellt sicher, dass für sämtliche Regelungsvorhaben oder größere Projekte des Bundes, Ziele (inklusive diesbezüglicher Indikatoren) sowie Maßnahmen definiert werden, die Auswirkungen in konkreten Politikbereichen systematisch abgeschätzt werden und die Ergebnisse in diesem Zusammenhang innerhalb von maximal 5 Jahren evaluiert werden. Dabei bestehen starke inhaltliche Überschneidungen zu den Zielen  für nachhaltige Entwicklung (SDGs), etwa bei der Gleichstellung von Frauen und Männern oder dem Umwelt- und Klimaschutz.

Informationen

SDG: 17

Laufzeit: seit 2013

Durchführende Institutionen: BMKÖS, BMF

Partnerinstitutionen: Sämtliche haushaltsleitende Organe der Bundesverwaltung (Bundesministerien, oberste Organe)

Quellen: