Nachhaltiges Handeln durch Wirkungsfolgenabschätzung
Die Implementierung des Instruments der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung stellt sicher, dass für sämtliche Regelungsvorhaben oder größere Projekte des Bundes, Ziele (inklusive diesbezüglicher Indikatoren) sowie Maßnahmen definiert werden, die Auswirkungen in konkreten Politikbereichen systematisch abgeschätzt werden und die Ergebnisse in diesem Zusammenhang innerhalb von maximal 5 Jahren evaluiert werden. Dabei bestehen starke inhaltliche Überschneidungen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), etwa bei der Gleichstellung von Frauen und Männern oder dem Umwelt- und Klimaschutz.
Informationen
SDG: 17
Laufzeit: seit 2013
Durchführende Institutionen: BMKÖS, BMF
Partnerinstitutionen: Sämtliche haushaltsleitende Organe der Bundesverwaltung (Bundesministerien, oberste Organe)
Quellen:
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (ehemals Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, 2019): Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2018, Wien (PDF)
- Saliterer, Iris und Korac, Sanja (2019): Externe Evaluierung der Haushaltsrechtsreform des Bundes im Jahr 2017. Endbericht (PDF)
- Hammerschmid, Gerhard und Hopfgartner, Veronika (2019): Fokusstudie II. Umsetzung der Wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung in der Bundesverwaltung. Erfolge – Potentiale – Perspektiven. (PDF)