Gewaltschutzgesetz 2019 – Verbesserungen im Bereich Opferschutz in StPO, StRegG und TilgG

Einen wichtigen Beitrag für Rechtsstaatlichkeit und besseren Zugang zum Recht leistete das Justizressort mit dem "Gewaltschutzgesetz 2019". Es bringt Verbesserungen im Bereich Opferschutz, darunter die verständlichere Darstellung wichtiger Opferrechte in der Strafprozessordnung. Dies gilt etwa für das Antragsrecht von Opfern und Zeugen auf eine schonende Vernehmung. Damit werden die Opferrechte substanziell gestärkt, was mit Blick auf besonders verletzliche Zielgruppen, wie Jugendliche und Frauen, von großer Bedeutung ist. Im Zivilrecht wurden der Schutz vor Gewalt und der Schutz der Privatsphäre durch einstweilige Verfügungen verbessert, um beispielsweise wirksam gegen "Cybermobbing" vorgehen zu können. Außerdem wurde der Opferschutz in Zusammenhang mit der Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Straftaten gegenüber Minderjährigen gestärkt.

Informationen

SDG: 16

Laufzeit: ab 1. Jänner beziehungsweise 1. Juli 2020

Durchführende Institution: BMJ

Partnerinstitutionen: BMI, BMSGPK

Quelle:

Gesetzestext