Erweiterte Beschuldigtenrechte im Verwaltungsstrafverfahren

Das Justizressort setzt mit den 2018 beschlossenen, erweiterten Beschuldigtenrechten im Verwaltungsstrafverfahren das Ziel um, Ungleichheiten im Zugang zum Recht abzubauen. Die Neuregelung sichert verständliche Rechtsbelehrungen und die Übersetzung von Strafverfügungen. Außerdem ist schutzbedürftigen Beschuldigten im Freiheitsentzug die kostenlose Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger in Bereitschaft möglich.

Informationen

SDG: 16

Laufzeit: seit 2018 

Durchführende Institutionen: seit 28. Jänner 2020 BKA (davor BMVRDJ)

Partnerinstitutionen: sämtliche Verwaltungsstrafbehörden 

Quelle:

Gesetzestext Verwaltungsverfahrensnovelle 2018