"Beraten statt strafen" im Verwaltungsstrafrecht

Österreichs Justizressort hat 2018 den Grundsatz "Beraten statt strafen" im Verwaltungsstrafrecht verankert und damit einen Beitrag für starke, inklusive Institutionen geleistet. Verwaltungsstrafbehörden haben bei weniger gravierenden Übertretungen und unter bestimmten Voraussetzungen zunächst zu beraten und zu belehren. Damit soll der rechtskonforme Zustand wiederhergestellt werden. Erfolgt dies innerhalb einer behördlich zu setzenden Frist, gibt es kein Strafverfahren. Diese Maßnahme stärkt generell den Rechtsfrieden und soll unter anderem Jugendlichen und Unternehmen zu Gute kommen.

Informationen

SDG: 16

Laufzeit: seit 1. Jänner 2019

Durchführende Institutionen: seit 29. Jänner 2020 BKA (davor BMVRDJ)

Partnerinstitutionen: sämtliche Verwaltungsstrafbehörden

Quelle:

Gesetzestext Verwaltungsverfahrensnovelle 2018