Beitragsfreier verpflichtender Kindergartenbesuch
In Umsetzung des Ziels, Kindern hochwertige Bildung unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, hat die Bundesregierung den beitragsfreien, verpflichtenden Halbtags-Kindergartenbesuch geschaffen: Er gilt seit 2010 für Kinder, die zum 31. August das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Der Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Erstsprache im Kindergarten ist in Folge um 7,1 Prozentpunkte angestiegen. Die Maßnahme wirkt systemisch auch gegen Armut und Ungleichheit und fördert die Gleichstellung.
Informationen
Laufzeit: Kindergartenjahr 2009/2010 bis Kindergartenjahr 2021/2022
Durchführende Institutionen: BMBWF, BKA, Länder und Gemeinden
Partnerinstitutionen: elementare Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Quellen:
- Statistik Austria (2018): Kurzbericht der Entwicklung des Kindertagesheimbesuchs in den Jahren 2008 bis 2018
- Gesundheit Österreich GmbH (2012): Gesundheitsfolgenabschätzung zum verpflichtenden Kindergartenjahr, Wissenschaftlicher Ergebnisbericht