EU-Kommission präsentiert überarbeitete Vorschriften zu Verbraucherschutz 

Neue EU-Vorschriften sollen die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und passen den Verbraucherschutz an die Herausforderungen der Digitalisierung an – Überarbeitete Verbraucherkredit-Richtlinie soll eine bessere Schuldenberatung gewährleisten 

Personen in Shopping-Area

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2021 2 überarbeitete Fassungen von EU-Vorschriften zur Stärkung von Verbraucherrechten vorgeschlagen. Dadurch möchte die EU-Kommission, in Zeiten der Digitalisierung und der Unsicherheit durch die Covid-19-Pandemie, ihr Sicherheitsnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Die Vorschläge aktualisieren zum einen die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und zum anderen die EU-Vorschriften über Verbraucherkredite.

Věra Jourová: "Wir verstärken den Verbraucherschutz an 2 Fronten"

EU-Kommissionsvizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, erklärte dazu: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere in der digitalen Welt, die das Einkaufen, die Dienstleistungen oder die Finanzmärkte revolutioniert hat. Deshalb verstärken wir den Verbraucherschutz an 2 Fronten: Wir machen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher, Risiken im Zusammenhang mit einem Kredit zu vermeiden und legen noch strengere Vorschriften für die Produktsicherheit fest. Außerdem werden wir den Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken."

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, ergänzte: "Die Covid-19-Krise hat die Verbraucherinnen und Verbraucher auf vielfältige Weise getroffen, und viele waren mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung hat zu einem Anstieg des Online-Shopping geführt und den Finanzsektor grundlegend verändert. Es ist unsere Pflicht, insbesondere die schutzbedürftigsten Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Mit unserer Überarbeitung der bestehenden EU-Vorschriften für Verbraucherkredite und die allgemeine Produktsicherheit tun wir genau das."

Neue Herausforderungen für den Verbraucherschutz durch Digitalisierung

In den vergangenen 20 Jahren sind Online-Verkäufe stetig gestiegen. Allein im Jahr 2020 haben 71 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher online eingekauft. Dabei stehen vor allem neuartige technische Produkte im Zentrum des Interesses, für die der Markt ebenfalls konstant wächst.

Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit führt Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte ein und soll Risiken im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Online-Shopping bei neuen technischen Produkten einschränken. Dabei soll sichergestellt werden, dass die von EU-Verbraucherinnen und -Verbrauchern erworbenen Produkte, unabhängig vom Produktionsland, sicher sind und auf dem EU-Markt keine gefährlichen Produkte zum Verkauf angeboten werden.

Die überarbeitete Verbraucherkredit-Richtlinie soll außerdem eine eindeutige und verständliche Sprache bei Informationen zu Krediten sicherstellen und Vorschriften in Bezug auf die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessern. Des Weiteren werden die 27 EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Schuldenberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung zu stellen und im Allgemeinen die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern.

Die nächsten Schritte

Die Vorschläge der EU-Kommission werden vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert, bevor sie zur Abstimmung gelangen.

Hintergrund

Mit dem Verkauf von unsicheren Produkten auf dem EU-Markt entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Kosten für die Gesellschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die im Jahr 2001 eingeführte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit soll garantieren, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt angeboten und verkauft werden. Durch die Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und einem stetig wachsenden Online-Markt bedurfte es einer Aktualisierung der Vorschriften, dem die EU-Kommission nun nachgekommen ist. Ähnlich verhält es sich bei Verbraucherkrediten. Durch die Digitalisierung haben sich Entscheidungsprozesse und Gewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher grundlegend verändert. Mit der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie wurde die Richtlinie über Verbraucherkreditverträge aus dem Jahr 2008 überarbeitet und an die zukünftigen Herausforderungen angepasst.

Beide Vorschläge sind Teil der neuen Verbraucheragenda, die im Jahr 2020 von der Kommission auf den Weg gebracht wurde und mit welcher der allgemeine strategische Rahmen der EU-Verbraucherpolitik aktualisiert werden soll.

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