"Blaue Karte EU" – Erleichterungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten

Überarbeitete Regeln für die "Blaue Karte EU" von Parlament und Rat angenommen – Mehr Flexibilität und Mobilität in der EU für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Blaue Karte EU

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat, vertreten durch den portugiesischen Ratsvorsitz, haben sich am 17. Mai 2021 auf neue Regeln für die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über die Blaue Karte EU geeinigt. Damit wurde eines der Hauptziele des neuen Migrations- und Asylpakets erreicht. Die neuen Regeln für die "Blaue Karte EU" ("EU Blue Card") beinhalten unter anderem eine effizientere Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte, flexiblere Zulassungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie erweiterte Rechte und mehr Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten für Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland.

"Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern"

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas begrüßte die Einigung über die Blaue Karte EU, mit der seiner Meinung nach die Europäische Union "ein modernes zielgerichtetes System der legalen Zuwanderung erhält, das es uns ermöglicht, auf den Fachkräftemangel zu reagieren und für hochqualifizierte Fachkräfte den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt erleichtert". Für ihn werden die neuen Regeln für die Blaue Karte EU dazu beitragen, "das Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten, auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren und die Produktivität zu steigern". Der portugiesische Innenminister Eduardo Cabrita betonte die Notwendigkeit eines attraktiven europäischen Arbeitsmarktes, um im Werben um qualifizierte Arbeitskräfte im internationalen Vergleich zu bestehen: "Der ökologische und der digitale Wandel unserer Wirtschaft wird nur gelingen, wenn wir über Arbeitskräfte mit den erforderlichen Kompetenzen verfügen, um ihn voranzutreiben. Dabei werden Bildung und lebenslanges Lernen eine Schlüsselrolle spielen; wir müssen allerdings auch sicherstellen, dass wir angemessen ausgestattet sind, um im internationalen Wettbewerb um Talente bestehen zu können. Die überarbeiteten Vorschriften für die Blaue Karte EU bieten eine Regelung auf EU-Ebene, die mehr Flexibilität, bessere Bedingungen und vereinfachte Mobilität ermöglicht. Dies macht die EU zu einem der beliebtesten Ziele für hochqualifizierte Arbeitskräfte."

Im internationalen Vergleich steht die EU bei der Anwerbung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten vermehrt in Konkurrenz zu anderen Zielregionen. Zwar obliegt es weiterhin den Mitgliedstaaten zu entschieden, welche und wie viele Menschen aus Drittstaaten auf dem jeweiligen heimischen Arbeitsmarkt tätig werden dürfen, doch bietet die neue Regelung einen verbesserten Rahmen zur Anwerbung potentieller Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland.

Die neuen Regeln zur Blauen Karte EU im Detail:

  • Die bisher erforderliche Mindestdauer eines gültigen Arbeitsvertrags in einem EU-Mitgliedstaat zur Qualifikation für die Blaue Karte EU von 12 Monaten wird auf 6 Monate verkürzt.
  • Die Voraussetzung einer bestimmten Gehaltsschwelle einer Erwerbstätigen beziehungsweise eines Erwerbstätigen aus einem Drittstaat zur Qualifikation für die Blaue Karte EU wird auf das 1- bis 1,6-Fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts des jeweiligen EU-Mitgliedstaats gesenkt.
  • Ein hoher Bildungsabschluss gilt als ein mögliches Kriterium für den Erhalt einer Blauen Karte EU. Die neue Regelung sieht vor, dass in einigen spezifischen Sektoren ein Hochschulabschluss mit vergleichbarer Berufserfahrung gleichgestellt bewertet wird. Damit soll vor allem die Anerkennung von beruflichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie erleichtert werden.
  • Um eine größere Flexibilität beim Stellen- oder Arbeitsplatzwechsel zu gewährleisten, sollen Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU in den ersten 12 Monaten nur dann einen neuen Arbeitsmarkttest ablegen müssen, wenn sie ihre Position oder ihren Arbeitgeber wechseln möchten. Erst nach Ablauf der ersten 12 Monate muss eine Änderung der Arbeitssituation verpflichtend bei einer nationalen Behörde gemeldet werden.
  • Die Blaue Karte EU soll auch für hochqualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, zugänglich gemacht werden.
  • Familienangehörige von hochqualifizierten Arbeitskräften mit einer Blauen Karte EU sollen diese begleiten dürfen und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Nach 12 Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat soll es Inhaberinnen beziehungsweise Inhabern einer Blauen Karte EU und ihren Familienangehörigen erlaubt sein, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen. Dabei wird die bereits in verschiedenen Mitgliedstaaten erbrachte Arbeitszeit, im Zusammenhang mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU, berücksichtigt.

Mit diesen Änderungen wird der Zugang zur Blauen Karte EU für mehr Personen erreichbar und erleichtert den legalen Einstieg auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Nächste Schritte

Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Einigung förmlich angenommen haben, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund: Die "Blaue Karte EU" ("EU Blue Card")

Die Blaue Karte EU ist ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt von Angehörigen aus Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in der EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland). Sie erleichtert die bürokratische Zulassung von Personen aus Drittstaaten auf den Arbeitsmärkten in den EU-Mitgliedstaaten, wobei die nationalen Zulassungsrichtlinien nicht berührt werden. Insbesondere für hochqualifizierte Drittstaatangehörige wird mit der Blauen Karte EU der Aufenthalt in der EU ermöglicht und soll damit dem Mangel an qualifizierten Personen in einigen Beschäftigungssektoren entgegenwirken.

Als hochqualifizierte Personen beziehungsweise Personen mit einer hohen beruflichen Qualifikation gelten zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit einem gültigen Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Jobangebot in einem EU-Mitgliedstaat mit einem hohen Gehalt im Vergleich zum Durchschnitt des jeweiligen EU-Landes.

Den Besitzerinnen und Besitzern der Blauen Karte EU steht eine gleichwertige Entlohnung ihrer Arbeit wie einer EU-Bürgerin beziehungsweise einem EU-Bürger in vergleichbarer beruflicher Position zu. Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für 4nbsp;Jahre erteilt wird und unter bestimmten Voraussetzungen auch verlängert werden kann.

Das System zur Blauen Karte EU wurde bereits im Jahr 2009 eingeführt. Nach der Offenlegung mehrerer Schwachstellen erarbeitete die Europäische Kommission im Jahr 2016 einen Reformvorschlag, der nun angenommen wurde. Die neuen Regelungen zur Blauen Karte EU sind ein zentraler Bestandteil des neuen Migrations- und Asylpakets und soll die legale Migration in die EU fördern sowie hochqualifizierte Arbeitskräfte anziehen.

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