Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027

Am 24. November legte die EU-Kommission den Aktionsplan für Integration und Inklusion für den Zeitraum 2021-2027 vor. Der Aktionsplan will die Inklusion aller Menschen fördern, erkennt den wichtigen Beitrag von Migrantinnen und Migranten zur EU an und soll die Hindernisse beseitigen, welche die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund – von Neuankömmlingen bis hin zu EU-Bürgerinnen und -Bürgern – an der europäischen Gesellschaft behindern können.

Blöcke die den Satz "EU for all" formen

Der Aktionsplan basiert auf dem Prinzip, dass inklusive Integration sowohl Anstrengungen der Person als auch der Gastgemeinschaft erfordert, und legt neue Maßnahmen fest, die auf den Errungenschaften des vorherigen Aktionsplans von 2016 aufbauen. 

Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung der europäischen Lebensweise, sagte: "Inklusion ist die Verkörperung der europäischen Lebensweise. Integrations- und Inklusionsmaßnahmen sind für Neuankömmlinge und für lokale Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung und tragen zu einer kohärenten Gesellschaft und einer starken Wirtschaft bei. Jeder, der das Recht hat, in Europa zu sein, sollte Zugang zu den Instrumenten haben, die er benötigt, um sein volles Potenzial auszuschöpfen sowie die Rechte und Pflichten unserer Union zu übernehmen."

Die für Inneres zuständige Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: "Migrantinnen und Migranten sind 'wir', nicht 'sie'. Jeder muss eine Rolle spielen, um sicherzustellen, dass unsere Gesellschaften kohärent und erfolgreich sind. Integration und Inklusion bedeuten, Migrantengemeinschaften zuzuhören und sicherzustellen, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Hintergrund seine Rechte wahrnehmen kann."

Ein europäischer Ansatz für Integration und Inklusion

Eine erfolgreiche Integration und Inklusion ist nach der Vorstellung der EU-Kommission nicht bloß ein wesentlicher Bestandteil einer gut verwalteten und wirksamen Migrations- und Asylpolitik, sondern auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für eine dynamische Wirtschaft. 

Der Aktionsplan sieht eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung vor, die individuelle Merkmale berücksichtigt, welche Menschen mit Migrationshintergrund – wie Geschlecht oder religiöser Hintergrund – vor besondere Herausforderungen stellen können. Eine erfolgreiche Integration und Inklusion hängt sowohl von frühzeitigem Handeln als auch von langfristigem Engagement ab, so die Kommission. 

Obwohl die nationalen Regierungen in erster Linie für die Ausarbeitung und Umsetzung der Sozialpolitik verantwortlich sind, spielt die EU eine Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Finanzierung (etwa von Programmen und Projekten), Entwicklung von Leitlinien und Förderung einschlägiger Partnerschaften.

Die Hauptaktionen des Planes sind folgende:

  • Inklusive allgemeine und berufliche Ausbildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung – mit Schwerpunkt auf einer einfacheren Anerkennung von Qualifikationen und dem fortdauernden Erlernen der Sprache – mit Unterstützung aus EU-Mitteln.
  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Anerkennung von Fähigkeiten, um den Beitrag von Migrantengemeinschaften – insbesondere von Frauen – voll zu würdigen und sicherzustellen, dass sie dabei unterstützt werden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Die Kommission wird mit Sozial- und Wirtschaftspartnerinnen und -partnern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammenarbeiten, um die Arbeitsmarktintegration zu fördern, unternehmerische Initiativen zu unterstützen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen zu erleichtern.
  • Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten, einschließlich psychiatrischer Betreuung, für Menschen mit Migrationshintergrund. Neben einer zweckgebundenen EU-Finanzierung soll der Aktionsplan sicherstellen, dass die Menschen über ihre Rechte informiert werden. Außerdem sollen die besonderen Herausforderungen berücksichtigt werden, mit denen Frauen – insbesondere während und nach der Schwangerschaft – konfrontiert sind. Der Aktionsplan unterstützt die Mitgliedstaaten auch beim Austausch bewährter Verfahren (Best Practices).
  • Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF), den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) und "investEU" finanziert wird, sowie über Finanzierungsplattformen für den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zur Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und zur Segregation.

Der Aktionsplan wird nach den Vorstellungen der EU-Kommission umgesetzt, indem EU-Mittel mobilisiert und Partnerschaften mit allen Beteiligten geschlossen werden: Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartnerinnen und -partner, Zivilgesellschaft, lokale und regionale Behörden sowie der Privatsektor. Der Aktionsplan soll die Aufnahmegemeinschaften stärken und ihre Rolle bei der Konzeption und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen und -programmen unterstützen, während gleichzeitig die Verantwortung der Betroffenen für die Teilnahme an der Aufnahmegesellschaft betont wird. Ziel ist es, den Zugang zu Diensten mithilfe digitaler Tools zu modernisieren. Schließlich wird die Faktengrundlage verbessert, um die Weiterentwicklung der politischen Maßnahmen zu unterstützen und eine gute Überwachung der Ergebnisse sicherzustellen.

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