500.000 Tonnen weniger Mikroplastik in der Umwelt

Kommission setzt Maßnahmen gegen synthetische Polymerpartikel unter 5 Millimeter – Verkauf von Mikroplastik wird unter anderem untersagt – Binnenmarktkommissar Breton: "EU-Bürgerinnen und -Bürger werden Zugang zu sichereren und nachhaltigeren Produkten erhalten"

Microplastics

Schutz von Umwelt und Gesundheit: Die Europäische Kommission hat am 25. September 2023 Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, untersagen. Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass rund eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangt. 

Binnenmarktkommissar Breton: "Beschränkung trägt zum ökologischen Wandel in der EU-Industrie bei"

Der für Binnenmarkt zuständige Kommissar, Thierry Breton, erklärte dazu: "Diese Beschränkung trägt zum ökologischen Wandel in der EU-Industrie bei und fördert innovative, mikroplastikfreie Produkte – von Kosmetika über Detergenzien [Red.: Reinigungsmittel] bis hin zu Sportflächen. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger werden Zugang zu sichereren und nachhaltigeren Produkten erhalten." Auch die EU-Industrie – insbesondere KMU –, die in solche innovativen Produkte investiert und sie entwickelt habe, sollen auf diesem Weg wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger werden, so Breton.

Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius ergänzte: "Durch ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen. Mikroplastik findet sich in den Meeren, in Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Die Beschränkung betrifft sehr kleine Partikel, ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung."

Von Granulat bis Kosmetika – Breite Palette an Produkten fallen unter Beschränkungen

Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definition von Mikroplastik zugrunde. Sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel, also Grundbausteine von Kunststoffen, unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel sei es, so die Kommission, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:

  • Das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird – die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt;
  • Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird, beispielsweise für Hautpeelings (Mikroperlen) oder um eine spezifische Textur, einen Duftstoff oder eine bestimmte Farbe zu erreichen;
  • Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Die Herstellerfirmen müssen jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden.

Nächste Schritte

Sofort nach Inkrafttreten der Beschränkung Mitte Oktober gilt beispielsweise bereits das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot nach einem Übergangszeitraum von 4 bis 12 Jahren gelten, um etwa Herstellerfirmen Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen zu geben.

Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Der europäische "Green Deal" der Kommission und der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verschreiben sich unter anderem der Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik. Des Weiteren hat die Kommission im Null-Schadstoff-Aktionsplan das Ziel festgelegt, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu verringern. Die Kommission setzt an verschiedenen Quellen an, wie beispielsweise

  • Kunststoffabfälle und unzulässige Abfalllagerungen
  • zufällige und unbeabsichtigte Freisetzungen (beispielsweise der Verlust von Kunststoffgranulat, Reifenabrieb oder Freisetzung aus Bekleidung beim Waschen)
  • bewusste Verwendungen in Produkten

Die Maßnahmen sind die Folge einer Untersuchung der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission. Die ECHA kam dabei zu dem Schluss, dass Mikroplastik, das bestimmten Produkten bewusst zugesetzt wird, unkontrolliert in die Umwelt gelangt, und empfahl, Beschränkungen für diese Produkte zu erlassen. Auf der Grundlage der von der ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung, zur Regelung der Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe, ausgearbeitet, dem die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben und der vor der Annahme erfolgreich der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat unterzogen wurde.

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