Schluss mit Gewalt gegen Frauen: EU tritt Istanbul-Konvention bei

Konvention sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen abzielt – Mit Beitritt werden für die EU ehrgeizige internationale Normen bindend – Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Wir sind entschlossen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen in all ihren Formen zu verhindern, zu verurteilen und zu bekämpfen"

Flaggen der Europäischen Union

Die Europäische Union ist mit 1. Juni 2023 der Istanbul-Konvention beigetreten. Das Übereinkommen von Istanbul ist ein umfassender Rahmen auf gesamteuropäischer Ebene, mit dem Frauen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden sollen. Zudem setzt sich das Übereinkommen das Ziel, Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und zu beseitigen. Es erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt, und sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer sowie die Verfolgung der Täter abzielen. Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention werden für die EU als Ganzes ehrgeizige internationale Normen bindend.

Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen"

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Europa ist auf der Seite der Frauen, wenn es um ihren Schutz vor Gewalt geht. Alle Frauen und Mädchen verdienen ein Leben, das frei von Gewalt ist – es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen. Die Europäische Union sendet ein starkes Signal: Wir sind entschlossen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen in all ihren Formen zu verhindern, zu verurteilen und zu bekämpfen."

 Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová ergänzte: "Eine von 3 Frauen hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Geschlechtsspezifische Gewalt ist mit den europäischen Werten unvereinbar und wir dürfen sie nicht tolerieren. Ich begrüße den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul als bedeutsamen Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gewalt zu verhindern und für wirksamen Schutz und Unterstützung aller Opfer zu sorgen."

Die nächsten Schritte

Nach der Annahme der beiden Ratsbeschlüsse betreffend den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention werden diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die unterzeichnete Beitrittsurkunde wird beim Inkrafttreten der beiden Ratsbeschlüsse beim Europarat hinterlegt; dies geschieht am 20. Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Übereinkommen tritt für die Europäische Union am 1. Tag des Monats nach dem Ablauf von 3 Monaten nach dem Tag der Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates in Kraft.

Hintergrund: Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und weitere EU-Initiativen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Europäische Kommission hat den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) im Jahr 2016 vorgeschlagen und einen breit angelegten Beitritt angestrebt, der sowohl ausschließliche als auch geteilte Zuständigkeit umfasst. Im Mai 2023 hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für den Beitritt der EU ausgesprochen.

Als Teil der Initiative "Neuer Schwung für die Demokratie in Europa" hat die Kommission am 8. März 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass die schwerwiegendsten Formen von Gewalt gegen Frauen (beispielsweise Vergewaltigung, Genitalverstümmelung und Cyber-Gewalt, einschließlich Cyber-Stalking und Weitergabe von intimen Bildern ohne Zustimmung) in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden.

In der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 hat sich die Europäische Kommission zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wird die Vorlage neuer Gesetzesvorschläge angekündigt, mit denen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich der Belästigung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, ein Ende gesetzt werden soll. Darüber hinaus finanziert die Kommission im Rahmen des Programms "Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte" Projekte und Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen; die Nationale Kontaktstelle für Österreich ist im Bundeskanzleramt eingerichtet.

Auf internationaler Ebene bietet der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2020–2025 (GAP III) einen ehrgeizigen außenpolitischen Rahmen, um Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung und der Teilhabe von Frauen zu erzielen. Die EU will ihre Bemühungen zur Eindämmung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in der ganzen Welt, auch in Konflikt- und Notsituationen, fortsetzen. So unterstützt die EU mit 500 Millionen Euro beispielsweise die internationale Initiative "Spotlight", welche die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum Ziel hat. Ferner beteiligt sich die EU aktiv am "Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfällen". Dies ist eine weltweite Initiative verschiedener Interessengruppen mit mehr als 100 Beteiligten, die Veränderungen vorantreiben und das humanitäre System dazu veranlassen möchte, mehr Verantwortung zu übernehmen, um geschlechtsspezifische Gewalt möglichst zu Beginn einer Krise einzudämmen.

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