Paket zur einheitlichen Währung: Kommission schlägt digitalen Euro vor – zusätzlich zu Bargeld

Rolle von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll sichergestellt werden – Digitaler Euro als zusätzliche Option, die sowohl Online- als auch Offline-Zahlungen ermöglichen soll – Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis: "Kostenlose Nutzung unter strikter Wahrung des Datenschutzes"

Symbolbild Elektronische Zahlungsmittel

Die Kommission hat am 28. Juni 2023 Vorschläge vorgelegt, die den Euro als Bargeld stärken und gleichzeitig einen digitalen Euro ermöglichen sollen. Durch die Einstufung von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen sowie die Möglichkeit, damit zu bezahlen, sichergestellt werden. Parallel soll ein Rahmen für eine neue digitale Form des Euro geschaffen werden, welche die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte.

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis: "Der digitale Euro wäre sicher und bequem und würde Online- und Offline-Zahlungen in Echtzeit ermöglichen"

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident und innerhalb der Europäischen Kommission für das Ressort "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen" zuständig, erklärte dazu: "Der Euro ist eindeutig eine europäische Erfolgsgeschichte: eine vertrauenswürdige globale Währung, die für unsere Stärke, unsere Einheit und unsere Solidarität steht." Ein digitaler Euro würde demnach Bargeld ergänzen und nicht ersetzen, betonte Dombrovskis: "Mit den Vorschlägen wird auch sichergestellt, dass Bargeld weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung steht und dass die Europäische Zentralbank im Laufe der Zeit die praktischen Aspekte des digitalen Euro ausarbeiten kann. Der digitale Euro wäre sicher und bequem und würde Online- und Offline-Zahlungen in Echtzeit ermöglichen. Er würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern neben privaten digitalen Zahlungsoptionen wie Karten und Apps mehr Wahlmöglichkeiten bieten. Und er würde allen für eine kostenlose Nutzung unter strikter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung stehen."

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ergänzte: "Parallel zu unserem Vorschlag für einen Rechtsrahmen für einen digitalen Euro ergreifen wir auch Maßnahmen, um die Rolle von Bargeld in unserer Gesellschaft zu wahren. 60 Prozent der Europäerinnen und Europäer legen Wert darauf, die Möglichkeit einer Barzahlung zu erhalten. Wir wollen die Definition des Begriffs 'gesetzliches Zahlungsmittel' im EU-Recht verankern, um sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger im gesamten Euro-Währungsgebiet bei alltäglichen Transaktionen weiterhin bar bezahlen können."

Trend: Immer mehr Menschen nutzen digitale Zahlungsmethoden

Nach Angaben der Kommission möchten 60 Prozent der europäischen Bevölkerung weiterhin die Möglichkeit haben, Bargeld zu verwenden. Allerdings entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger vermehrt dafür, digital zu bezahlen. Die dabei verwendeten Karten und Anwendungen werden demnach von Banken sowie von anderen nicht-europäischen Finanzunternehmen und Digitalunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung habe sich durch die Covid-19-Pandemie beschleunigt, so die Kommission. Um diesen Trend entgegenzuwirken, hat die Kommission nun 2 sich unterstützende Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Geld der Zentralbank bezahlen wollen.

Die beiden Vorschläge der Kommission über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und zur Schaffung eines möglichen digitalen Euros im Detail:

  • Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel:
    • Der Vorschlag der Kommission über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll unter anderem die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.
    • Die EU-Mitgliedstaaten sollen eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden, effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten.
    • Des Weiteren soll mit dem Vorschlag sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger im Euro-Währungsgebiet ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben. Auf diesem Weg soll die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, die in der Regel stärker auf Barzahlungen setzen, wie beispielsweise ältere Menschen, gewährleistet werden.
  • Digitaler Euro:
    • Mit dem Vorschlag der Kommission zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten privater Unternehmen – eine zusätzliche Option erhalten: nämlich die digitale Bezahlung durch eine weithin akzeptierte, kostengünstige, sichere und widerstandsfähige Form öffentlichen Geldes im Euro-Währungsgebiet. Demnach gäbe es den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen; er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren.
    • Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen könnten im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen. Er würde sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen. So könnten Zahlungen von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet und der Schutz der Privatsphäre sowie der Datenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer bei Offline-Zahlungen gewährleistet werden. Die Nutzerinnen und Nutzer müssten beispielsweise weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es bei herkömmlichen Kartenzahlungen der Fall ist.
    • Banken und andere Zahlungsdienstleisterinnen und -leister in der gesamten EU würden den digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitstellen. Grundlegende Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würden für Privatpersonen kostenlos angeboten.
    • Des Weiteren schlägt die Kommission vor, dass Personen, die kein Bankkonto haben, bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung, beispielsweise einer lokalen Behörde, ein Konto eröffnen und unterhalten können, auch um die finanzielle Inklusion zu fördern. Der digitale Euro wäre zudem leicht zu nutzen, auch für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung über Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, was bedeutet, dass sie nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat der EU erörtert, gegebenenfalls geändert und angenommen werden muss, bevor sie in Kraft treten kann.

Der Vorschlag der Kommission über die Einführung eines digitalen Euro muss sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat der EU erörtert, gegebenenfalls geändert und angenommen werden. Erst wenn die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro von den gesetzgebenden Organen angenommen sein wird, könnte die Europäische Zentralbank beschließen, im Einklang mit ihrem Mandat und ihren Aufgaben einen digitalen Euro auszugeben.

Hintergrund: Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und der digitale Euro

Nach EU-Recht ist Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum "gesetzliches Zahlungsmittel". Mit dem Vorschlag der Kommission über Euro-Banknoten und -Münzen wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar 2021, in dem die Grundsätze des gesetzlichen Zahlungsmittels festgelegt sind, kodifiziert und präzisiert.

Nach Angaben der Kommission könnten sogenannte "Stablecoins" und andere Kryptowerte, wenn sie in großem Umfang für Zahlungen verwendet werden, die Stabilität des Euro untergraben. Durch die Einführung des digitalen Euro soll eine digitale Form des Geldverkehrs geschaffen werden, der sicherstellt, dass Menschen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen weiterhin Zugang zu einer öffentlichen Form von Geld in Euro haben, die jederzeit überall im Euroraum zugänglich ist und akzeptiert wird.

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