EU-Kommission: Österreich auf bestem Wege, Abfallziele zu erreichen

Österreich dürfte laut Europäischer Kommission die Zielvorgaben für 2025 erreichen – Zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten laufen laut "Frühwarnbericht" hingegen Gefahr, die gesetzten Ziele bei Recycling und Deponierung zu verfehlen

Une pelleteuse ramassant des ballots de cartons afin de les charger dans un camion pour le projet SORT-IT

Der am 8. Juni 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlichte "Abfall-Frühwarnbericht 2023" zeigt auf, welche EU-Mitgliedstaaten Gefahr laufen, die Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungs- und Verpackungsabfällen für 2025 sowie die Zielvorgaben für die Deponierung für 2035 nicht zu erreichen – und wer zu den "Musterländern" zählt. 9 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – sind demzufolge auf dem richtigen Weg, die Ziele für 2025 zu erreichen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Tschechien.

18 Mitgliedstaaten könnten hingegen eine oder beide Zielvorgaben für 2025 möglicherweise verfehlen:

  • Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Portugal, Schweden und Spanien laufen Gefahr, die Zielvorgabe für Siedlungsabfälle zu verfehlen.
  • Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn und Zypern werden laut Kommission möglicherweise die für 2025 geltenden Zielvorgaben sowohl für Siedlungs- als auch für Verpackungsabfälle verfehlen.
  • In einigen Ländern werden zudem Siedlungsabfälle weiterhin größtenteils auf Deponien abgelagert, so die Europäische Kommission, und diese Staaten werden die für 2035 geltende Zielvorgabe für die Deponierung wahrscheinlich nicht erreichen. Die Kommission legt diesen EU-Mitgliedstaaten Empfehlungen vor, die auf der kontinuierlichen finanziellen und technischen Unterstützung zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung aufbauen. Dazu zählt ein breites Spektrum an Maßnahmen, etwa die Verringerung der Menge nicht recyclingfähiger Abfälle, die Steigerung der Wiederverwendung, die Förderung der getrennten Sammlung, die Entwicklung von Abfallbehandlungskapazitäten für Sortierung und Recycling, die Verbesserung der Governance oder der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Sensibilisierung.

Covid-19-Pandemie und steigende Energiepreise mit negativen Folgen für die Abfallbewirtschaftung

Der Bericht hält fest, dass externe Faktoren wie etwa die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dazu geführt haben, dass in einigen Ländern weniger oder keine Abfälle getrennt gesammelt worden seien. Auch wirke sich der Anstieg der Energiepreise negativ auf das Recycling aus.

Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle von Unternehmen werden zwar zunehmend recycelt und immer weniger auf Deponien abgelagert, gehören jedoch weiterhin zu den Abfallströmen mit besonders komplexer Bewirtschaftung:

  • Siedlungsabfälle: Laut den Angaben erzeugen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger im Durchschnitt jährlich 530 Kilogramm Siedlungsabfälle pro Person. In der EU werden etwa 50 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt oder kompostiert; 23 Prozent werden auf Deponien abgelagert.
  • Verpackungsabfälle: Zwischen 2013 und 2020 stieg die Menge der Verpackungsabfälle in der EU um 15 Prozent auf fast 80 Millionen Tonnen. Rund 64 Prozent der Verpackungsabfälle werden recycelt, wenngleich dieser Anteil je nach Material unterschiedlich ist – mehr als 75 Prozent der Verpackungen aus Papier, Pappe und Metall werden recycelt, wohingegen weniger als 40 Prozent der Kunststoffe dem Recycling zugeführt werden. Zusammen mit der Bewirtschaftung von Bioabfällen – in deren Rahmen die getrennte Sammlung von Bioabfällen ab 1. Jänner 2024 verpflichtend gilt – stellen Verpackungsabfälle eine der wesentlichen Herausforderungen dar, um die Recyclingleistung zu verringern.
  • Deponien: EU-weit werden zudem fast 2.000 illegale beziehungsweise den Vorschriften nicht entsprechende Deponien betrieben, was eine erhebliche Quelle von Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen sowie eine verpasste Chance zur Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen darstellt.

Um die EU-Zielvorgaben zu erreichen und damit einen bedeutsamen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu leisten, müssten laut Bericht weitere Schritte und Reformen durchgeführt werden, insbesondere in den Bereichen Behandlung von Bioabfällen (welche ein Drittel der Siedlungsabfälle ausmachen) sowie getrennte Sammlung von Abfällen (als Voraussetzung für das Recycling). Auch die Datenqualität sollte verbessert werden.

Hintergrund: Abfall-Ziele für das Jahr 2025 und 2035

Der "Abfall-Frühwarnbericht 2023" legt dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit die EU-Mitgliedstaaten die in der Abfallrahmen-Richtlinie und der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Recyclingziele für 2025 erreichen werden. Diese Ziele lauten wie folgt:

  • Recycling beziehungsweise Vorbereitung für die Wiederverwertung von 55 Prozent der Siedlungsabfälle (Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle aus Unternehmen); in Österreich betrug die diesbezügliche Recyclingquote 2020 bereits 62,2 Prozent;
  • Recycling beziehungsweise Vorbereitung für die Wiederverwertung von 65 Prozent der Verpackungsabfälle; Österreich lag 2020 bei 63,7 Prozent und damit noch knapp unter dem EU-Ziel;
  • Materialspezifische Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsabfällen (mindestens 75 Prozent für Papier und Pappe, mindestens 70 Prozent für Glas, mindestens 70 Prozent für eisenmetallhaltige Verpackungen, mindestens 50 Prozent für Aluminium, mindestens 50 Prozent für Kunststoff und mindestens 25 Prozent für Holz).

Das von der EU für 2035 vorgegebene "Deponieziel" sieht die Verringerung des abgelagerten Mülls von 10 Prozent der insgesamt anfallenden Menge vor. Hier liegt Österreich bei einer Quote von 1,8 Prozent und damit bereits weit unter dem EU-Ziel.

Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Umsetzung des EU-Abfallrechts, indem sie EU-Mittel und technische Hilfe bereitstellt (zum Beispiel durch die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, den "Best Practice"-Austausch und die Förderung des "Peer-to-Peer"-Lernens). Für die Intensivierung der politischen Anstrengungen sowie konkrete Maßnahmen sind die nationalen Behörden zuständig. 

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