6. bis 9. Juni 2024: Termin für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament steht fest

Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments finden in einem Jahr, von 6. bis 9. Juni 2024, in allen 27 EU-Mitgliedstaaten statt

Das Europäische Parlament in Straßburg

In genau einem Jahr ist es erneut soweit: Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) werden gewählt. Der Rat der EU hat am 22. Mai 2023 bestätigt, dass die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) von 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden werden. Dies sind die Termine, die gemäß dem EU-Wahlakt gelten, in dem festgelegt ist, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament alle 5 Jahre – normalerweise in der ersten "vollen" Juni-Woche zwischen Donnerstag und Sonntag – stattfinden. Die Termine für 2024 sind nach einem Austausch in den Vorbereitungsgremien des Rates der EU bestätigt worden.

Die nächsten Schritte

Die 27 EU-Mitgliedstaaten werden nun, im Einklang mit ihrem jeweiligen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen, den Termin beziehungsweise die Termine festlegen, an dem beziehungsweise an denen sie im Zeitraum von 6. bis 9. Juni 2024 die Wahl in ihrem jeweiligen Land abhalten werden.

Hintergrund: Wahlen zum Europäischen Parlament

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in den EU-Mitgliedstaaten seit 1979 alle 5 Jahre in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Europäischen Parlaments (EP) zählen die folgenden 3 Kompetenzen: Gemeinsam mit dem Rat der EU ist das EP für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens werden die beiden Organe als gleichberechtigte Mitgesetzgeber tätig, während in bestimmten Sonderfällen andere Verfahren zur Anwendung kommen können. Das EP verfügt zweitens über Haushaltsbefugnisse: Parlament und Rat müssen eine Einigung über den jährlichen EU-Haushaltsplan erzielen. Der mehrjährige Finanzrahmen bedarf der Zustimmung des EP. Dritter Punkt: Das EP übt parlamentarische Kontrollrechte aus, denn seine Mitglieder kontrollieren die Arbeit der Organe der EU, insbesondere die Tätigkeit der Kommission.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments haben sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt. Seit dem 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist das Mitentscheidungsverfahren ordentliches Gesetzgebungsverfahren – und das EP damit für die meisten Rechtsvorschriften der EU Mitgesetzgeber.

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte EU-Organ. Die aktuell 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments – darunter 19 aus Österreich – sind nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit, sondern größtenteils nach politischer Ausrichtung in sogenannten Fraktionen organisiert. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht liegt in fast allen EU-Mitgliedstaaten bei 18 Jahren. In Österreich können Bürgerinnen und Bürger bereits ab 16 Jahren zur Wahlurne schreiten. Die Wahlen zum EP entscheiden nicht nur über die Zusammensetzung des EP: Im Anschluss wählt das Europäische Parlament, auf Vorschlag des Europäischen Rates, auch die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament führt Anhörungen neuer Kommissionsmitglieder durch und billigt das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder.

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