Einigung im Verkehrsbereich: Neuwagen ab 2035 emissionsfrei

Ab dem Jahr 2035 dürfen in der EU nur noch emissionsfreie Neuwagen auf den Markt gebracht werden – Mit "E-Fuels" betankte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge können zugelassen werden – Bundeskanzler Nehammer: "Es geht um Fortschritt, nicht um Verbote"

Schwarzes Auto mit CO2-Abgasen

In der EU unterliegt die Zulassung von Neuwagen – Personenkraftwagen (Pkw) und leichten Nutzfahrzeuge – ab 2035 strengeren Klima-Auflagen beziehungsweise Flottengrenzwerten: Neuwagen dürfen demnach keine zusätzlichen Treibhausgase ausstoßen, das heißt, mit Benzin oder Diesel fahren. Dies beschlossen die im Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" vertretenen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Sekretäre der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Tagung am 28. März 2023. Auf Betreiben unter anderem Österreichs und Deutschlands soll es auch nach 2035 noch möglich sein, ausschließlich mit klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffen – sogenannten "E-Fuels" – betankte Verbrenner-Autos neu zuzulassen.

Bundeskanzler Nehammer: "Es geht um Fortschritt, nicht um Verbote"

"Es ist gut und richtig, dass die EU-Kommission gegen ein Verbot von Verbrennungsmotoren eingelenkt hat. Dafür haben wir uns in den letzten Wochen Seite an Seite mit Deutschland eingesetzt", begrüßte Bundeskanzler Karl Nehammer die Regelung. "Der Verbrennungsmotor hat Zukunft, wenn wir ihn zum 'grünen' Verbrenner machen und Technologien wie 'E-Fuels' oder Wasserstoffantriebe weiterentwickeln. Es geht um Fortschritt, nicht um Verbote."

Rechtliche Umsetzung über "delegierten Rechtsakt" der Kommission

Die Ausnahmeregelung für "E-Fuel"-Wagen soll durch einen sogenannten "delegierten Rechtsakt" in das EU-Regelwerk zur Flottengrenzwertregulierung aufgenommen werden. Ein delegierter Rechtsakt wird von der Europäischen Kommission erlassen und enthält Ausarbeitungen oder Änderungen zu Abschnitten eines Rechtsakts, das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten können 2 Monate lang Einwände erheben. Im delegierten Rechtsakt soll konkret festgelegt werden, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit "E-Fuels" betrieben werden, zu den CO2-Emissionsreduktionszielen beitragen.

Zuvor plant die Kommission mit einem Durchführungsrechtsakt innerhalb der Euro-6-Typgenehmigung die Schaffung einer neuen Fahrzeugkategorie für Verbrenner, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt werden können ("e-fuels only").

Automobilsektor soll zu den EU-Klimazielen beitragen und zugleich Innovation fördern

Die Regelung soll einen wesentlichen Beitrag zu einer emissionsfreien beziehungsweise emissionsarmen Mobilität leisten, verursachen doch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge rund 15 Prozent aller EU-Emissionen von CO2, dem Haupttreibhausgas. Die EU-Automobilindustrie hat einen Anteil von über 7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und schafft 12,7 Millionen Arbeitsplätze. 34 Prozent der gesamten Forschung und Entwicklung in der EU entfallen auf diesen Sektor.

Hintergrund: "E-Fuels"

"E-Fuels" können mit Strom aus erneuerbaren Energien aus Wasser und Kohlendioxid hergestellt werden, das aus der Luft gewonnen wird. Das Kohlendioxid wird beim Verbrennen des Kraftstoffs dann wieder freigesetzt. "E-Fuels" setzen damit – anders als Benzin oder Diesel – keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase frei. Sie werden vor allem in der Schiff- und Luftfahrt benötigt.

Dicht befahrene Straße mit Autos und Autobussen

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