Vorläufige politische Einigung über "REPowerEU“ erzielt

Stärkung der Resilienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Energiesystems der EU – Zusätzliche finanzielle Mittel zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Diversifizierung der Energieversorgung – In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sollen eigene "REPowerEU"-Kapitel verankert werden

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Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 14. Dezember 2022 unter tschechischem Ratsvorsitz eine politische Einigung über die Finanzierung des "REPowerEU"-Plans und die Ermächtigung der EU-Mitgliedstaaten, das "REPowerEU"-Kapitel in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen, erzielt. Die Europäische Kommission begrüßte die Einigung. 

Mit dem im Mai 2022 vorgelegten "REPowerEU"-Plan hatte die Kommission auf die globalen Störungen des Energiemarktes, die durch die russische Invasion in der Ukraine verursacht worden waren, reagiert. Durch die nun erfolgte Einigung zwischen Parlament und Rat sollen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, ihre entsprechenden Reformen und Investitionen auf den Weg zu bringen – mit dem Ziel, Energie in Europa sauberer, erschwinglicher und sicherer Weise bereitstellen zu können.

20 Milliarden Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von "REPowerEU" 

Zur Unterstützung von "REPowerEU" stehen bereits Darlehen in Höhe von 225 Milliarden Euro im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung. Die nun erfolgte vorläufige politische Einigung sieht vor, dass die Finanzausstattung für die Aufbau- und Resilienzfazilität erhöht wird. Demnach sollen weitere 20 Milliarden Euro an neuen Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen bereitgestellt werden, welche die Mitgliedstaaten in spezifischen "REPowerEU"-Kapiteln in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufnehmen können. Die beiden gesetzgebenden Organe haben sich darauf geeinigt, dass der Innovationsfonds (60 Prozent) und die Vorziehung der Zertifikate aus dem Emissionshandel (40 Prozent) als Finanzierungsquellen für die Zuschüsse dienen werden. 

Zusätzlich sollen 5,4 Milliarden an Mittel aus der Brexit-Anpassungsreserve, welche die Mitgliedstaaten freiwillig an die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung von "REPowerEU"-Maßnahmen übertragen können, zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, eine Vorfinanzierung von bis zu 20 Prozent der den "REPowerEU"-Kapiteln zugewiesenen Mittel zu beantragen, die in höchstens 2 Tranchen zu zahlen sind. 

"Supporting Affordable Energy": Gezielte Maßnahmen zur Unterstützung privater Haushalte und KMU
Die vorläufige Einigung umfasst unter anderem die so genannten SAFE-Maßnahmen (für Englisch: "Supporting Affordable Energy") im Rahmen der Kohäsionspolitik, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, nicht ausgegebene Mittel im Rahmen ihrer Mittelzuweisung für den Zeitraum 2014-2020 für die direkte Unterstützung schutzbedürftiger Familien und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu verwenden, um ihnen zu helfen, die gestiegenen Energiekosten zu bewältigen. 

Mitgliedstaaten sollen grenzüberschreitende Maßnahmen in ihre "REPowerEU"-Kapitel aufnehmen 

Der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Englisch: "Do No Significant Harm"-Prinzip, kurz: DNSH-Prinzip) soll weiterhin für alle unterstützten Reformen und Investitionen mit einer gezielten Ausnahmeregelung für Energieinfrastrukturen und -einrichtungen gelten, die zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs an Versorgungssicherheit erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen, bei denen die DNSH-Ausnahme in Anspruch genommen wird, laut einer Bewertung der Kommission wirklich unverzichtbar sind. Um zum europäischen Mehrwert beizutragen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, in ihre "REPowerEU"-Kapitel Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung, die jeweils 30 Prozent ihres "REPowerEU"-Kapitels ausmachen, aufzunehmen.

Die Mitgliedstaaten sollen bei der Ausarbeitung der "REPowerEU"-Kapitel die einschlägigen Interessenträgerinnen und -träger konsultieren. Wenn die Mitgliedstaaten eine Überarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne beantragen, sollen sie der Kommission eine Zusammenfassung dieses Konsultationsprozesses und der dabei erzielten Ergebnisse vorlegen. Zusätzlich sollen die Mitgliedstaaten künftig Informationen über die 100 größten Endempfänger von RRF-Mitteln veröffentlichen. 

Die nächsten Schritte

Der endgültige Wortlaut der geänderten Verordnung wird auf fachlicher Ebene ausformuliert. Der vereinbarte Text muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann. In der Praxis werden die Mitgliedstaaten ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen im Rahmen von "Next Generation EU" ein neues "REPowerEU"-Kapitel hinzufügen können.

Hintergrund: "REPowerEU" und der EU-Aufbauplan

Am 18. Mai 2022 hatte die Europäische Kommission das Paket "REPowerEU" vorgeschlagen, mit dem die Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Rechtsakte geändert werden sollten. Das Paket sah gezielte Änderungen der Finanzierung von Investitionen und Reformen mit dem Ziel vor, die Energieversorgung zu diversifizieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne gesonderte Kapitel aufgenommen würden, die neue Reformen und Investitionen umfassen, und indem Synergien und Komplementarität zwischen Maßnahmen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, und Maßnahmen, die aus anderen nationalen Fonds oder Unions-Fonds unterstützt werden, gewährleistet würden.

Konkret zielt der in Verbindung mit dem "REPowerEU-Plan" vorgelegte Legislativvorschlag darauf ab, die Aufbau- und Resilienzfazilität zum strategischen Rahmen für "REPowerEU"-Initiativen zu machen und die Komplementarität, Einheitlichkeit und Kohärenz der Strategien und Maßnahmen zu maximieren, die in die Wege geleitet wurden, um die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beschleunigen und ihre sozioökonomischen Kosten und Auswirkungen während des Übergangs abzumildern.

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