Europaministerin Edtstadler: Versorgungssicherheit Europas in Punkto Energie muss gewährleistet bleiben

Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 18. Oktober 2022 in Luxemburg – Energie, Rechtstaatlichkeit und Wahlrechtsänderungen im Fokus

Europaministerin Edtstadler: Versorgungssicherheit Europas in Punkto Energie muss gewährleistet bleiben
Europaministerin Edtstadler

"In erster Linie geht es heute im Rat um die Vorbereitung des Europäischen Rates am 20. und 21. Oktober 2022, bei dem die Themen Ukraine, Energie, die wirtschaftliche Lage und die Außenbeziehungen der Europäischen Union im Zentrum stehen. Wir freuen uns sehr, dass nun auch von Seiten der Kommission empfohlen worden ist, Bosnien und Herzegowina den Beitrittskandidatenstatus zu verleihen. Ich bin der Meinung, auch das sollte beim Europäischen Rat diskutiert werden, und werde mich dafür einsetzen", hielt Europaministerin Karoline Edtstadler vor Beginn des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" am 18. Oktober 2022 in Luxemburg fest. Auf der Agenda stünden weiters ein Sachstandsbericht zum Rechtsstaatlichkeitsverfahren betreffend Polen und erstmals ein Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts durch das Europäische Parlament. "Es ist aus meiner Sicht wichtig, alles zu tun, um die Wahlbeteiligung und das Interesse zu heben sowie den Demokratieprozess als solchen auch für junge Menschen interessanter zu machen", so Edtstadler.

Österreich klar gegen Preisobergrenzen für Gasimporte aus Russland und anderen Staaten: Versorgungssicherheit muss gegeben sein

Zum gemeinsamen Gaseinkauf erwartet sich Europaministerin Edtstadler die Vorlage eines Pakets mit konkreten Lösungsvorschlägen durch die Europäische Kommission. "Das ist keine einfache Sache, das ist uns völlig klar. Wir müssen auch mit den betroffenen Unternehmen sprechen. Wir brauchen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission, die es operativ möglich machen werden, gemeinsam einzukaufen."

Einer generellen Obergrenze für Gaspreise bei Gasimporten stehe Österreich ablehnend gegenüber, hielt die Europaministerin fest, da es um die Versorgungssicherheit und damit verbunden um die Sorge, kein Gas mehr aus Russland oder anderen Staaten zu bekommen, gehe: "Das können wir uns nicht leisten. Wir haben zwar die Abhängigkeit von russischem Gas von 80 auf 50 Prozent gesenkt, aber wenn hier ein genereller Stopp eintreten würde, weil aufgrund der Obergrenze kein Gas mehr verkauft würde, dann wäre das für uns fatal." Die nationale Einführung von Modellen im Bereich Energie funktioniere nicht. Österreich sei mittlerweile, was nationale Maßnahmen betreffe, an seine Grenzen gestoßen. "Wir haben viele Maßnahmen getroffen, die notwendig sind, um die Bevölkerung zu entlasten. Jetzt geht es im nächsten Schritt ganz dringend darum, europäische Lösungen zu finden", führte Edtstadler weiter aus. Das sogenannte "iberische Modell", um Gas vom Strompreis zu trennen, sei ein Ansatz, den man verfolge, um einen entsprechenden Effekt am Markt zu erreichen.

Rechtsstaatlichkeitsverfahren: Reformprozess in Bewegung halten

Zur Situation betreffend die Rechtstaatlichkeit in Polen im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV bekräftigte Edtstadler einmal mehr, dass es in diesem Bereich keine Kompromisse geben dürfe: "Alles was hilft, um hier auch den Reformprozess in Bewegung zu halten, ist wichtig, und das ist derzeit von Seiten Polens gegeben. Es ist wichtig und richtig, diesen Weg weiter zu verfolgen", so die Europaministerin.

Die Kommission informierte die Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre am 18. Oktober 2022 über die Entwicklungen seit der letzten Anhörung, einschließlich über die von den polnischen Behörden auf den Weg gebrachte Reform der Disziplinarregelung für polnische Richterinnen und Richter. Polen hatte Gelegenheit, seine Bemerkungen vorzubringen. Das Verfahren betreffend Polen war im Jahr 2017 eingeleitet worden, als die Kommission ihre mit Gründen versehene Stellungnahme zur Rechtstaatlichkeit in Polen abgab. Diese beinhaltet eine Reihe von Fragen betreffend die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Seitdem waren bereits 5 Anhörungen abgehalten worden, das Thema steht regelmäßig auf der Agenda des Rates "Allgemeine Angelegenheiten". Polen wurde zuletzt beim Rat "Allgemeine Angelegenheiten" im Februar 2022 angehört. Der von der Kommission am 13. Juli 2022 veröffentlichte Bericht über die Rechtstaatlichkeit 2022 hält fest, dass weiterhin ernste Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz in Polen bestünden, einige Bedenken beträfen auch die Implementierung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans.

Wahlrechtsreform: Jeder Beitrag, um Interesse und Wahlbeteiligung zu erhöhen, ist zu begrüßen

Hinsichtlich der geplanten Wahlrechtsänderungen bestehe ein enger Zeitplan, da 2024 bereits die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, stellte Karoline Edtstadler fest. Einige der vorgeschlagenen Punkte würden in Österreich zudem Verfassungsänderungen erfordern. Dennoch sei für sie als Verfassungsministerin klar, dass "alles, was dazu beiträgt, die Wahlbeteiligung zu heben, das Interesse der Jugend zu stärken und Vereinheitlichungen von Systemen zu schaffen", zu begrüßen sei. Grundsätzlich seien noch viele Fragen offen, die Diskussionen erfordern würden, denn die Reform müsse sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene gut vorbereitet und umsetzbar sein. Sie sei aber für das System der "Spitzenkandidaten", dies solle auch in den Verträgen verankert werden. Transnationale Listen seien jedoch kritisch zu sehen, weil sie kleinere Mitgliedstaaten benachteiligen, so die Europaministerin.

"Konferenz zur Zukunft Europas": Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" befasste sich am 18. Oktober 2022 zudem mit der "Konferenz zur Zukunft Europas". Der Rat arbeitet derzeit daran, wirksame Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Konferenz zu gewährleisten, insbesondere auf der Grundlage einer umfassenden vorläufigen technischen Bewertung der 49 Vorschläge und der damit zusammenhängenden 326 Maßnahmen. "Der Rat ist fest entschlossen, die bestmöglichen Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der Konferenz zu gewährleisten. Die überwiegende Mehrheit der Vorschläge – bis zu 95 Prozent – wäre umsetzbar, wenn das Potenzial des bestehenden Vertragsrahmens vollständig genutzt wird. Schwerpunktsetzung auf diese Arbeit ist wichtig, um innerhalb eines relativ kurzen Zeitrahmens positiv und konkret auf die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu reagieren", betonte Mikuláš Bek, Minister für europäische Angelegenheiten der Tschechischen Republik, für den aktuellen EU-Ratsvorsitz. Die Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erörterten zudem die Ausrichtung einer Feedback-Veranstaltung zur EU-Zukunftskonferenz. Dies würde eine wichtige Möglichkeit bieten, die Bürgerinnen und Bürger über die Folgemaßnahmen der 3 EU-Organe (Parlament, Kommission, Rat) zu den Ergebnissen der Konferenz zu informieren.

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