Rat "Allgemeine Angelegenheiten": EU-Zukunftskonferenz, Krisenvorsorge und Rechtsstaatlichkeit in Polen auf der Agenda

EU-Ministerinnen und -Minister widmen sich zudem der Vorbereitung des Europäischen Rates im März 2022 – Aktualisierte Empfehlung zu nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten angenommen

Runder Tisch des Rat "Allgemeine Angelegenheiten"

Die für EU-Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der 27 EU-Mitgliedstaaten führten beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 22. Februar 2022 in Brüssel einen Gedankenaustausch über die Tagesordnung für den Europäischen Rat am 24. und 25. März 2022. Dabei werden die EU-Staats- und Regierungsspitzen eine Bewertung der epidemiologischen Lage und der Impfsituation vornehmen und sich den Bemühungen um Koordinierung bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie widmen. Des Weiteren werden sie auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der weltweiten Gesundheitspolitik und Fragen der Solidarität zurückkommen. Zudem ist beabsichtigt, dass eine strategische Aussprache über Sicherheit und Verteidigung stattfindet und der "Strategische Kompass" gebilligt wird. Beim "Strategischen Kompass" handelt es sich um ein Grundlagendokument, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) stärken, die EU somit handlungsfähiger und fit für die gemeinsame Reaktion auf aktuelle und zukünftige Bedrohungen machen soll. Der Europäische Rat wird sich zudem mit den Prioritäten für das Europäische Semester 2022 befassen.

"Konferenz zur Zukunft Europas" – Abschluss der Arbeiten am 9. Mai 2022 geplant

Der französische EU-Ratsvorsitz hat den Rat über die Konferenz zur Zukunft Europas und die nächsten Schritte bis zum 9. Mai 2022 unterrichtet. "Im Hinblick auf den Abschluss der Arbeiten der Konferenz zur Zukunft Europas am 9. Mai wird der Vorsitz – unter uneingeschränkter Achtung der von den europäischen Institutionen festgelegten Regelungen – für eine enge Abstimmung mit dem Rat sorgen. Er wird besonders darauf achten, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern ausgearbeiteten Vorschläge weiterverfolgt werden, unter anderem durch nationale Konsultationen", betonte Clément Beaune, der französische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten.

Bei der Plenarversammlung der EU-Zukunftskonferenz am 11. und 12. März 2022 sollen die Empfehlungen der europäischen Bürgerforen erörtert werden. Eine eingehendere Diskussion ist auch bei der informellen Tagung der für EU-Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre am 3. und 4. März 2022 in Arles, Frankreich, geplant.

Französischer Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Clément Beaune

Krisen-Resilienz und Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen auf der Tagesordnung

Die EU-Ministerinnen und -Minister haben eine Orientierungsaussprache über die Verbesserung der Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz im Hinblick auf künftige Krisen geführt. Ziel war es, die notwendigen politischen Leitlinien für die Arbeiten auf fachlicher Ebene zu diesen 3 Hauptthemen zu geben.

Der Rat hat im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV (Vertrag über die Europäische Union) am 22. Februar 2022 zudem eine Anhörung zur Rechtsstaatlichkeit in Polen abgehalten. Die in der Anhörung erörterten Themen wurden in den begründeten Vorschlag der Kommission eingearbeitet, die das Verfahren im Jahr 2017 ausgelöst hat; in dem Vorschlag geht es im Wesentlichen um die Unabhängigkeit der Justiz. Ziel der Anhörungen ist es, dem Rat ein aktuelles Bild der Lage zu vermitteln und zur Berücksichtigung der seit der letzten Anhörung am 22. Juni 2021 eingetretenen Entwicklungen beizutragen.

Aktualisierte Empfehlung zur vorübergehenden Beschränkung nicht notwendiger Reisen in die EU angenommen

Der Rat Allgemeine Angelegenheiten nahm am 22. Februar 2022 eine aktualisierte Empfehlung zu nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittländern an. Mit den eingeführten Änderungen wird sowohl der Entwicklung der Pandemie Rechnung getragen als auch der steigenden Impfquote und Verabreichung von Auffrischungsdosen sowie der zunehmenden Anzahl von Impfzertifikaten, die von Drittländern ausgestellt worden sind und dem digitalen Covid-Zertifikat der EU gleichwertig sind. Die neue Empfehlung gilt ab 1. März 2022.

Dieser Empfehlung zufolge sollten bei der Anwendung von Covid-19-Beschränkungen sowohl die Lage in dem Drittland als auch der individuelle Status der betroffenen Person berücksichtigt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollten nicht unbedingt notwendige Reisen für Personen zulassen, die mit einem von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind (wenn die letzte Dosis der ersten Impfserie mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor der Einreise erfolgt ist, oder wenn sie eine Auffrischungsdosis erhalten haben), sowie für Genesene und alle Personen, die von einem auf der EU-Liste aufgeführten Land einreisen. Für einige dieser Reisenden könnten zusätzliche Maßnahmen wie ein PCR-Test vor Antritt der Reise gelten.

Kindern über 6 und unter 18 Jahren, welche die für Erwachsene geltenden Bedingungen erfüllen, sollte die Reise genehmigt werden. Darüber hinaus sollte allen anderen Kindern über 6 und unter 18 Jahren das Reisen gestattet sein, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können, der frühestens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt worden ist. Die EU-Mitgliedstaaten könnten die Durchführung weiterer Tests, Quarantäne oder Isolierung nach der Ankunft vorschreiben. Für Kinder unter 6 Jahren sollten keine Tests oder zusätzlichen Anforderungen gelten.

Damit Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen für alle Reisenden aus einem bestimmten Drittland nach den neuen Regelungen aufgehoben werden können, ist der Schwellenwert der 14-Tage-Inzidenz bei Covid-19-Fällen von 75 auf 100 je 100.000 Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohnern erhöht worden. Die wöchentliche Test-Rate pro 100.000 Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohnern ist ebenfalls von 300 auf 600 erhöht worden. Andere bestehende Kriterien gelten weiterhin, darunter eine stabile oder rückläufige Zahl neuer Fälle, eine Positivitätsrate von unter 4 Prozent aller durchgeführten Tests, Fortschritte bei der Impfung, das Vorhandensein einer Variante unter Beobachtung oder einer besorgniserregenden Variante sowie die allgemeine Reaktion auf Covid-19 im jeweiligen Land. Die Gegenseitigkeit sollte weiterhin auf Einzelfallbasis berücksichtigt werden.

In der aktualisierten Empfehlung wird es außerdem als angemessen erachtet, nun zu erwägen, zu einem rein personenbezogenen Ansatz überzugehen. Damit Drittländer Zeit haben, ihre Impfquoten zu erhöhen, sollte die Europäische Kommission die Empfehlung bis zum 30. April 2022 überprüfen, um die Aufhebung der Liste der Länder zu erwägen. Die Kommission sollte dem Rat Bericht erstatten und könnte ihm gegebenenfalls vorschlagen, die Liste aufzuheben.

Die Empfehlung des Rates ist kein rechtsverbindliches Instrument. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten bleiben für die Umsetzung des Inhalts der Empfehlung verantwortlich.

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