Bioethikkommission anlässlich der Geburt zweier durch Keimbahneingriff veränderter Mädchen in China im November 2018

Das in China durch den Wissenschaftler Jiankui He an 2 Embryonen durchgeführte und am 26. November 2018 bekannt gewordene Experiment, bei dem Eingriffe in die menschliche Keimbahn durch die neue Technik der Genschere CRISPR/Cas9 durchgeführt wurden, hat weltweit zu Empörung und Ablehnung geführt. Die dieserart veränderten Embryonen wurden einer Frau eingesetzt und haben zur Geburt weiblicher Zwillinge geführt.

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt verurteilt in ihrer Sitzung am 17. Dezember die Implantation der genetisch veränderten Embryonen auf das Schärfste. Es handelt sich dabei um ein unautorisiertes Humanexperiment, das offensichtlich ohne institutionelle Kontrolle durchgeführt wurde und weder ethischen noch wissenschaftlichen Regeln entspricht. Hohe Risiken wurden durch den Wissenschaftler in Kauf genommen, die die Gesundheit der beiden Mädchen und aller ihrer Nachkommen in zukünftigen Jahren gefährden.

Der von Jiankui He angegebene Zweck der genetischen Veränderung war nicht, die Embryonen vor einer unheilbaren schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung zu bewahren, sondern es handelt sich um sogenanntes Human Enhancement. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Tabu, wie der Eingriff in die menschliche Keimbahn und damit auch eine Gefährdung zukünftiger Generationen, verletzt wurde, wenn eine Krankheit auch durch gelindere Mittel behandelbar ist.

Die neue Technik des CRISPR Genome Editing, die zum Teil auch in Wien entwickelt wurde, wird weltweit in der biomedizinischen wissenschaftlichen Forschung mit Erfolg angewandt. Eine Anwendung am Menschen ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht statthaft, da noch zu viele Fragen über die Sicherheit offen sind. In Österreich, wie in vielen anderen Ländern, ist ein Eingriff in die menschliche Keimbahn gesetzlich verboten.

Die Bioethikkommission weist ausdrücklich darauf hin, dass ethische Prinzipien und die Berücksichtigung der Menschenrechte Grundlage aller biomedizinischen Forschungsvorhaben und Handlungen sein muss.