#at25eu Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Flächendeckende Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen

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Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union für Arbeit- und Sozialpolitik. Er dient vor allem zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Erweiterung des Ausbildungsangebotes und für eine verbesserte Funktionsweise am Arbeitsmarkt.

In Österreich hat der ESF einen besonderen Stellenwert in der Bereitstellung eines Netzwerkes an beruflichen Assistenzen sowie sonstiger Projektförderungen zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2019 wurden damit in mehr als 92.000 Fällen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe unterstützt.

Der aktuelle Förderzeitraum des ESF läuft von 2014 bis 2020. In dieser Zeit stehen in Österreich 875.739.295 Euro für Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte zur Verfügung. Rund die Hälfte der Kosten (mehr als 442 Millionen Euro) können vom ESF getragen werden.

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Massive Reduktion von Arbeitsunfällen durch einheitliche Standards

Arbeiter auf einer Baustelle

Die im Jahr 1989 verabschiedete europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stellt innerhalb Europas einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dar. Diese Richtlinie schaffte für ganz Europa geltende Mindestanforderungen.

Durch den EU-Beitritt 1995 konnte die auf Basis dessen geltenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in Österreich modernisiert und die Arbeitsunfälle massiv gesenkt werden: von 138.128 Arbeitsunfällen im engeren Sinn im Jahr 1995 auf 90.176 Arbeitsunfälle 2018. Die Unfallquote zeigt ebenfalls eine stetig fallende Tendenz: von 535,3 Arbeitsunfällen auf 282,7 pro 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das macht ein Minus von 47 Prozent.

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EU-Einfluss auf die Konsumentenpolitik

Männer auf einem Rollband

25 Jahre EU-Mitgliedschaft bedeuten auch 25 Jahre stetige Weiterentwicklung der Konsumentenschutzrechte. Ein Beispiel dafür ist das Rücktrittsrecht im Versandhandel und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die österreichischen Verbraucherschutzeinrichtungen – der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) –  haben gestützt durch EU-Recht allein bei unzulässigen Geschäftsbedingungen und -praktiken in 25 Jahren mehr als 2.000 Verfahren mit einer Erfolgsquote von zirka 90 Prozent geführt.

Seit Jänner 2016 können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag mit einem Unternehmen ergeben, an 1 von 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen wenden. Die vor unabhängigen Schlichterinnen und Schlichtern geführten Verfahren sind für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden zirka 20.000 Beschwerden abgewickelt. In rund 70 Prozent der Verfahren konnte eine Einigung erzielt werden.

Weitere Informationen und einen regelmäßigen Überblick über Rechtsentwicklung und -durchsetzung von Verbraucherrecht sowie Schlichtungsstellen

Gefährliche Produkte – über 2.000 RAPEX-Meldungen pro Jahr

Seit November 2018 verfügt die Europäische Union über ein Produktsicherheits-Meldesystem. Mit dem sogenannten RAPEX (Rapid Alert System for dangerous non-food products) informieren die nationalen Marktüberwachungsbehörden über Maßnahmen gegen gefährliche Produkte.

Wird in einem EU-Mitgliedstaat zum Bespiel der Rückruf eines gefährlichen Produktes angeordnet, so erfahren davon die anderen Mitgliedstaaten innerhalb weniger Tage. 2019 wurden mehr als 2.000 Mitteilungen über RAPEX versendet.

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Recht auf ein Basiskonto

Kreditkarte

Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) räumt seit September 2016 allen Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, dass Recht ein, ein Basiskonto bei einer österreichischen Bank ihrer Wahl zu eröffnen. Dieses österreichische Gesetz setzte die Europäische Richtlinie für "Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen" aus dem Jahr 2014 um.

Ein Basiskonto muss mit Ausnahme einer Überziehungsmöglichkeit die gleichen Leistungen wie ein normales Bankkonto bieten und darf pro Jahr bestimmte Kosten nicht überschreiten, wobei wirtschaftlich Bedürftige nur den halben Tarif zahlen. In der Zeit von September 2016 bis Juni 2018 haben in Österreich 12.461 Personen ein Basiskonto eröffnet.

Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Zahl der bei ihnen eröffneten Basiskonten alle 2 Jahre (das nächste Mal im Juli 2020) der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu melden.

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Europäische Richtlinie für "Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen"

Minimierung des bürokratischen Aufwands durch die Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte

Mittels der Europäischen Krankenversicherungskarte können Versicherte Gesundheitsleistungen in anderen Mitgliedstaaten ohne bürokratischen Aufwand in Anspruch nehmen. Die Europäische Krankenversicherungskarte beruht auf der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Kosten werden in der Regel direkt vom zuständigen Träger an den aushelfenden Träger erstattet, ohne dass die Patientin, der Patient in Vorleistung treten muss. Für österreichische Versicherte waren im Jahr 2018 insgesamt 8.400.844 Europäische Krankenversicherungskarten (EKVK) im Umlauf.

Im selben Jahr haben österreichische Träger 27.532.321 Euro Kostenerstattung an Träger in anderen Mitgliedstaaten für die Behandlung österreichischer Versicherter gezahlt und 119.538.393 Euro für die Behandlung von Versicherten aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich erhalten.

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

Stahlverarbeitung

EU-Bürgerinnen und -Bürger haben grundsätzlich das Recht, in allen EU-Staaten ein Dienstverhältnis einzugehen. Hier ist es jedoch wichtig, die Sozialversicherungspflicht des EU-Entsendestaates zu beachten. Dafür werden vom jeweiligen Krankenversicherungsträger einheitliche Formulare (A1) ausgestellt.

Im Jahr 2018 haben österreichische Träger insgesamt 110.789 Bescheinigungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften ausgestellt. Im Umkehrschluss steht diese Zahl für die Anzahl der arbeitenden Österreicherinnen und Österreich im europäischen Ausland. Das entspricht im Zeitraum 2012 bis 2018 einer jährlichen Steigerung von durchschnittlich 18,5 Prozent. Umgekehrt wurden im Jahr 2018 insgesamt 119.907 Bescheinigungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger für Tätigkeiten in Österreich ausgestellt.

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Expertise-Zentren für seltene Erkrankungen

Blutproben in einem Labor

Das Ziel der kooperierenden Gesundheitssysteme innerhalb der Europäischen Union ist es, eine hochwertige und kosteneffiziente medizinische Versorgung sicherzustellen. Besonders schwierig ist dies bei den seltenen und komplexen Krankheiten, die das Leben von 30 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern beeinträchtigen.

Aus diesem Grund wurde 2017 ein Europäisches Referenznetzwerk (European Reference Network, ERN) ins Leben gerufen, welches virtuelle Netze von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen in ganz Europa schafft. Diese arbeiten zusammen, um komplexe oder seltene Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu heilen, die hochspezialisierte Behandlungen sowie eine hohe Konzentration an Fachkenntnissen und Ressourcen erfordern.

Österreich ist mit 2 Expertise-Zentren als Vollmitglied vertreten: der Hämato-Onkologie am St. Anna Kinderspital und dem EB-Haus Austria. Für österreichische Patientinnen und Patienten ist eine Anbindung an alle ERN durch 47 nationale Einrichtungen als "Assoziierte Nationale Zentren" gewährleistet.

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