Edtstadler: Parlament beschließt Aufstockung der Mittel für jüdische Gemeinden und Reform des Ehrenzeichengesetzes

Mit dem Beschluss der Aufstockung des Budgets zur Förderung von jüdischem Leben im Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz (ÖJKG) auf 7 Millionen Euro hat das Parlament einen wesentlichen Schritt zur Förderung und Unterstützung eines prosperierenden jüdischen Lebens in Österreich gefasst. Zudem ist die Reform des Ehrenzeichengesetzes ein klares Zeichen im Kampf gegen Antisemitismus und für die Wahrung der Grundwerte unserer Republik.

Bundesministerin Karoline Edtstadler zeigte sich darüber erfreut: "Das beste Mittel im Kampf gegen Antisemitismus ist die Förderung von jüdischem Leben. Im Lichte des brutalen Terrorangriffs der Hamas auf Israel setzt das österreichische Parlament heute ein starkes Zeichen für ein prosperierendes jüdisches Leben in Österreich. Dies tun wir nicht nur aus historischer Verantwortung, sondern auch aufgrund unseres Selbstverständnisses, Österreich als sicheres Zentrum für jüdisches Leben in Europa zu etablieren. Der einstimmige Beschluss im Nationalrat heute ist ein weiterer wichtiger Schritt, der unser klares Bekenntnis zum jüdischen Leben in Österreich unterstreicht."

Aufstockung der Gelder wichtig für Sicherheit der jüdischen Gemeinde

Ziel des ÖJKG ist die Förderung und Sicherstellung eines sicheren und selbstbestimmten jüdischen Lebens in Österreich und ein breiter Zugang der Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe. Diese rechtlich abgesicherten Zuwendungen sollen der jüdischen Gemeinde unmittelbar zugutekommen und unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Erhaltung und Pflege des Kulturerbes sowie Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens unterstützen und dieses zugänglich machen. Diese Gelder dienen auch dazu, die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Österreich gewährleisten zu können. In den Jahren 2020 und 2021 wurde jeweils fast die Hälfte der Zuwendungen für den Schutz und die Sicherheit von jüdischen Einrichtungen verwendet.

Reform des Ehrenzeichengesetzes

Darüber hinaus wurde die Reform des Ehrenzeichengesetzes verabschiedet. Nach der derzeitigen Gesetzeslage können Ehrenzeichen nach groben Verstößen gegen die Grundwerte der Republik teilweise nicht aberkannt werden. Das heute beschlossene Gesetz sieht vor, dass in Zukunft ein ex lege Widerruf von Ehrenzeichen sowie eine Aberkennung von Ehrenzeichen und damit eine Distanzierung von verstorbenen Ehrenzeichenträgern möglich ist. Darüber hinaus werden mit der Reform die Ehrenzeichen auf Bundesebene weitestgehend gesetzlich zusammengefasst. Dadurch können gemeinsame Bestimmungen zum Widerruf und zur Aberkennung vorgesehen werden.

"Wer die Grundwerte unserer Republik nicht achtet, darf nicht Träger eines Ehrenzeichens sein. Ich freue mich, dass der Nationalrat daher heute die gesetzliche Grundlage für eine klare Distanzierung der Republik von Personen, die schwere Straftaten begangen haben, wie ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz, beschließt. Ein Ehrenzeichen ist nicht bloß eine Momentaufnahme, ein Ehrenzeichen bedeutet, Verantwortung konsequent zu tragen", so Bundesministerin Karoline Edtstadler.