Raab: Weitere 170.000 Euro für die Stärkung von Kinderrechten

Neue Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung und zum Schutz von Kindern vor Gewalt – Einreichung bis 30. September möglich

Das Bundeskanzleramt hat einen neuen Förderaufruf gestartet und stellt weitere zusätzliche Mittel für den Schutz von Kindern bereit: Konkret werden für Projekte zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten sowie zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung 170.000 Euro zur Verfügung gestellt.

"Kinder sind das Schützenswerteste in unserer Gesellschaft. Sie müssen frei von Gewalt aufwachsen und sich entwickeln können. Daher stellen wir, zusätzlich zu den im Bereich Kinderschutz bereits bestehenden Förderungen, weitere 170.000 Euro für Projekte zur Verfügung, die helfen, dass Kinder geschützt werden", sagt Familienministerin Susanne Raab.

Kinderrechte betreffen alle Lebensbereiche des Kindes, von der Gleichbehandlung und Partizipation über eine gewaltfreie Erziehung bis hin zum Schutz vor sexuellem Missbrauch. Der Staat hat die Aufgabe, gewaltsame Übergriffe auf Kinder zu verhindern und Kinder vor Übergriffen zu schützen beziehungsweise Übergriffe aufzuklären und Täter und Täterinnen zur Verantwortung zu ziehen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen zielt deshalb auch darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen sowie die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang kann die Bewusstseinsbildung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderrechte und Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft leisten. Mit dem neuen Förderaufruf sollen einerseits Projekte gefördert werden, die der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen – insbesondere Projekte zum Gewaltverbot sowie Projekte zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung. Andererseits soll die Partizipation von Kindern selbst an Themen-, Frage- und Problemstellungen für ihre eigene Lebenssituation unterstützt werden. Zudem können Projekte zu den Aufgaben des Kinderrechte-Boards gefördert werden.

Die Förderungsanträge können noch bis 30. September 2023 eingebracht werden. Alle Informationen stehen auf der Website des Bundeskanzleramts zur Verfügung.