Medienministerin Raab: Mehr Transparenz bei Inseraten und Stärkung des Medienstandorts

Gesetzesvorhaben zur Medienpolitik werden am Donnerstag im Parlament eingebracht

Heute, Donnerstag, wird im Nationalrat ein umfassendes Medienpaket von Medienministerin Susanne Raab eingebracht: eine Novelle zur Medientransparenz, eine neue Qualitätsjournalismusförderung und das Gesetz zur Zukunft der Wiener Zeitung. Alle drei Gesetze waren bereits in Begutachtung und liegen nun zur Beschlussfassung vor.

Medientransparenz

Das bestehende Medientransparenzgesetz aus dem Jahr 2012 ist in die Jahre gekommen und weist immer noch viele Lücken auf. Dabei ist klar, dass es gerade bei der Verwendung öffentlicher Mittel für Einschaltungen und Inserate lückenlose Transparenz braucht. Mit dem neuen Medientransparenzgesetz wird genau das gewährleistet: ein Mehr an Transparenz ab dem ersten Euro, bessere Nachvollziehbarkeit bei Einschaltungen und Medienkooperationen durch öffentliche Rechtsträger und ein Lückenschluss bei deren Vergabe. Das neue Gesetz wurde in den letzten Wochen nach erfolgter Begutachtung überarbeitet und wird nun dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Im Detail umfasst das neue Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (kurz: MedKF-TG) zahlreiche Neuerungen, die Einschaltungen und Medienkooperationen der öffentlichen Hand transparenter, nachvollziehbarer und leichter einsehbar machen: So müssen künftig alle Einschaltungen und Medienkooperationen unabhängig von der Frequenz der Erscheinung eines Mediums und bereits ab dem ersten Euro lückenlos an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH  (RTR) gemeldet werden – die bisherige Bagatellgrenze von 5.000 Euro fällt. Die Meldepflichten wurden außerdem auf die Kommunikationskanäle Social Media, Plakatwerbung und Kinowerbung erweitert. Für jede Kampagne mit einem Budgetvolumen von mehr als 150.000 Euro ist in Zukunft darüber hinaus ein Transparenzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen und für jede Kampagne ab einer Million Euro Budget ist zusätzlich zum Transparenzbericht eine Wirkungsanalyse durchzuführen. Im Transparenzbericht soll genau ersichtlich sein, in welchen Medien um welche Summe mit welchen Sujets geworben wird. Die Wirkungsanalyse soll klar definierte Ziele und Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung darlegen. Der Strafrahmen bei Nichteinmeldung wurde verdoppelt und beträgt in Zukunft 60.000 Euro und im Wiederholungsfall 100.000 Euro. Alle Informationen zu Einschaltungen und Medienkooperationen von öffentlichen Rechtsträgern werden auf einer übersichtlichen Website der RTR benutzerfreundlich veröffentlicht. Die bisher gültige Löschverpflichtung der Transparenzdaten nach zwei Jahren wird aufgehoben, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit führt. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde insbesondere auf Bedenken hinsichtlich eines hohen Verwaltungsaufwandes eingegangen und effiziente Maßnahmen gesetzt, um volle Transparenz mit minimalem Verwaltungsaufwand möglich zu machen. Unter anderem gehören etwa die bisher notwendigen Leermeldungen der Vergangenheit an.

Medienministerin Raab: "Informationskampagnen der öffentlichen Hand sind per se nichts Schlechtes. Mit dem neuen Medientransparenzgesetz schaffen wir aber jetzt 100-prozentige Transparenz und bessere Nachvollziehbarkeit. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, was mit den Steuergeldern passiert. Deshalb muss in Zukunft jedes Inserat und jeder Euro, der von der öffentlichen Hand ausgegeben wird, gemeldet werden. Damit wird für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf Knopfdruck einsehbar, welche Inserate in welchen Medien und in welcher Höhe geschalten werden. Je mehr Steuergeld für Werbekampagnen der öffentlichen Hand eingesetzt wird, desto ausführlicher und detaillierter muss auch veröffentlicht werden."

Neue Qualitätsjournalismusförderung

Medien sind die vierte Säule jeder funktionierenden Demokratie und erfüllen demokratie- und gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben. Um sie in dieser Funktion zu unterstützen und sie gleichzeitig in Konkurrenz zu internationalen Konzernen zu stärken, wird mit der neuen Qualitätsjournalismusförderung die Medienförderung in Österreich auf neue Beine gestellt. Die existierende Presseförderung wurde um zwei Fördertöpfe ergänzt: Nach der im Herbst 2022 ins Leben gerufenen Digitaltransformationsförderung, im Rahmen derer im letzten Jahr rund 54 Millionen Euro und ab diesem Jahr jährlich rund 20 Millionen Euro an heimische Medien ausgeschüttet wurden, wird nun eine neue Qualitätsjournalismusförderung im Umfang von insgesamt 20 Millionen Euro gesetzlich verankert.

Diese neue Förderung setzt sich wie folgt zusammen: Für alle Medien unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell (inklusive reiner Online-Medien) werden 15 Millionen Euro Journalismus-Förderung ausgezahlt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl angestellter Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen, der Anzahl von Auslandskorrespondenten und weiteren Rahmenbedingungen in den Verlagen wie Redaktionsstatut, Fehlermanagement-System, Qualitätssicherungs-System und Frauenförderpläne. Zusätzlich stehen rund 2,5 Millionen Euro für Förderungen im Sinne der inhaltlichen Vielfalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden in Zukunft 1,5 Millionen Euro für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen ausgezahlt. Die bereits existierenden Fördermittel für die Medienkompetenz werden um rund 50 Prozent auf die Summe von 700.000 Euro jährlich erhöht. Die Förderung der Selbstkontrolle der Medien und von Presseclubs wurde im Vergleich zum Begutachtungsentwurf ebenfalls erhöht (250.000 Euro).

Medienministerin Susanne Raab: "Österreichs Medien stehen aufgrund der vermehrten Digitalisierung und durch die Konkurrenz internationaler Konzerne zunehmend unter Druck. Durch die Digitaltransformationsförderung und die neue Qualitätsjournalismusförderung haben wir zwei neue Instrumente, mit denen wir die Medienvielfalt sichern und den heimischen Medienstandort stärken. Diese Förderungen unterstützen unabhängigen und kritischen Journalismus, der für jede Demokratie unerlässlich ist. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung auch im Parlament und eine baldige Beschlussfassung im Sinne des österreichischen Medienstandorts."

Wiener Zeitung

Im dritten Initiativantrag geht es um die Zukunft der im Bundeseigentum stehenden Wiener Zeitung. Durch den Wegfall der Finanzierung durch die Pflichtveröffentlichungen wurde eine Transformation des Geschäftsmodells notwendig. Das neue Geschäftsmodell sieht vor, dass die Zukunft der Wiener Zeitung gesichert wird und sie unter Berücksichtigung hoher journalistischer Qualitätsstandards und eines Redaktionsstatuts als Online-Medium und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel mindestens 10 Mal jährlich in Print erscheinen soll. Ein neues digitales "schwarzes Brett" als Verlautbarungs- und Informationsplattform wird für die Pflichtveröffentlichungen etabliert, dabei sollen die Veröffentlichungen grundsätzlich entgeltfrei erfolgen und auch unentgeltlich abgerufen werden können. Des Weiteren wird der "Media Hub Austria" eingerichtet, der zukunftsorientierte Praxisprogramme für Journalistinnen und Journalisten anbietet sowie Medienwissen für Bürgerinnen und Bürger vermitteln soll. Auf Grundlage einer Vielzahl von Stellungnahmen wurde im "Media Hub Austria" ein weiterer Beirat eingerichtet und weitere Bestimmungen werden ausgearbeitet, um die Unabhängigkeit zusätzlich zu stärken.

Rückfragehinweis:
Pressestelle von Bundesministerin Susanne Raab
Telefon: +43 1/53115-0
E-Mail: presse-ffji@bka.gv.at