Jugendstaatssekretärin Plakolm: Über 190.000 Studierende profitieren von Reform des Maklergesetzes

Präsentation der Novelle – Bestellerprinzip regelt die Bezahlung von Maklerinnen und Maklern durch Beauftragende

"Junge Menschen in Österreich und vor allem deren Familien werden von der Novellierung des Maklergesetzes besonders profitieren. Wir haben im vergangenen Wintersemester 388.000 Studierende gehabt, davon 75.000 Erstsemestrige. Fast die Hälfte der Studierenden lebt in einem eigenen Haushalt, jeder Vierte in einer Wohngemeinschaft und nur 11 Prozent in einem Studentenheim", betonte Staatssekretärin Claudia Plakolm bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Alma Zadic zur Reform des Maklergesetzes. Mehr als 190.000 Studierende würden von dieser Reform profitieren.

Man dürfe dabei auch die Lehrlinge nicht vergessen, die für ihre Berufsausbildung ihren Heimatort wechseln: Fast 8.000 von ihnen verlassen jährlich ihr Heimatbundesland. "Viele dieser jungen Menschen müssen zusätzlich zur Kaution auch etwas für die Einrichtung der Wohnung auf der Seite haben und bisher außerdem die Maklerprovision stemmen. Ein Studierender im Einzelhaushalt hat im Schnitt Wohnungskosten von 500 Euro pro Monat. Mit 3 Monatsmieten Kaution, 2 Monatsmieten Maklergebühren und der ersten Miete landen wir bei 3.000 Euro, die zu Beginn des Wohnverhältnisses zu bezahlen sind", erläuterte die Jugendstaatssekretärin. 37 Prozent ihres Gesamtbudgets würden bei Studierenden, die nicht bei Eltern oder Verwandten leben, zu Lasten von Wohnkosten ausgegeben werden. Das sei ein ziemlicher Brocken, den man nun zumindest um die Maklergebühren erleichtern könne.

Claudia Plakolm stellte aber auch klar, dass Maklerinnen und Makler einen hervorragenden Job leisten. "Sie sind das professionelle Bindeglied zwischen Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt. Mit dem Bestellerprinzip ändert sich einiges grundlegend. Es bezahlen ab jetzt diejenigen, die die Maklerinnen und Makler beauftragt haben, und das sind zum Großteil die Vermietenden der Wohnung. Ich freue mich, dass wir diesen für junge Menschen im Regierungsprogramm festgehaltenen großen Schritt jetzt gemeinsam umsetzen können", so die Staatssekretärin abschließend.

Provisionsfrei wohnen wird zum Standard in Österreich

Die Gesetzesnovelle sieht konkret vor, dass jene Person den Makler oder die Maklerin bezahlt, die ihn auch beauftragt hat; das sind in der Regel die Vermietenden. Daher kommt es zu einer wesentlichen Entlastung für die Mieterin beziehungsweise den Mieter.

Um sicherzustellen, dass es zu keinen Umgehungskonstruktionen und Belastungen für die Mieterinnen und Mieter kommt, wurde ein umfassender Schutzschirm im Gesetz verankert. Konkret bedeutet dies, dass ein Mieter keine Provision zahlen muss, wenn ein Mietobjekt öffentlich beworben wird – selbst wenn es sich um die Website eines Maklerbüros handelt. Der Mieter oder die Mieterin ist auch dann nicht provisionspflichtig, wenn es zu einer extra vereinbarten Verabredung zwischen Vermieter und Makler kommt. Eine Provision ist außerdem unzulässig, wenn der oder die Maklerin oder der Makler mit der vermietenden Person und/oder der Hausverwaltung auf unternehmerischer Ebene verbunden ist. Zusätzlich hat die Mieterin, der Mieter, nun, selbst wenn er oder sie den Auftrag vergibt, die Möglichkeit der Überprüfung. Das heißt, der Makler oder die Maklerin muss dokumentieren, warum in diesem Fall die Mieterin oder der Mieter provisionspflichtig ist. Mit all diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass provisionsfreies Wohnen in Österreich zum Standard wird.

Bilder aus dem Justizministerium sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.