Bundeskanzler Kurz: Ökosoziale Steuerreform ist größte Entlastung der Zweiten Republik

Steuerreform mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro bis 2025 soll arbeitende Menschen weiter entlasten

Pressekonferenz zum Thema "Ökosoziale Steuerreform"

"2017 bin ich mit dem Versprechen angetreten, die arbeitenden Menschen zu entlasten, insbesondere kleine und mittlere Einkommen, Familien sowie Pensionistinnen und Pensionisten. Es soll ihnen mehr zum Leben bleiben. Seit damals ist in diese Richtung viel passiert. Wir haben die Steuerlast für kleine und Kleinsteinkommen reduziert, den Familienbonus mit 1.500 Euro pro Kind eingeführt und zuletzt gemeinsam kleine Pensionen jedes Jahr über der Inflation abgegolten. Diesen Weg der Entlastung setzen wir fort. Wir verzeichnen derzeit in Österreich ein starkes Wirtschaftswachstum. Nach einer wirklich harten Zeit der Pandemie wächst unsere Wirtschaft heuer um vier bis fünf Prozent. Das Ziel der Regierung ist es, dass alle, die in Österreich ihren Beitrag leisten, von diesem Aufschwung profitieren. Wir dürfen heute, vom Volumen her, die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik präsentieren. Bis 2025 werden wir ein gesamtes Entlastungsvolumen von über 18 Milliarden Euro zustande bringen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Präsentation der ökosozialen Steuerreform im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Umweltministerin Leonore Gewessler und Arbeitsminister Martin Kocher zeigte sich der Kanzler erfreut über die Einigung.

Arbeitenden Menschen und Pensionisten soll mehr zum Leben bleiben

Wichtig sei, dass alle Menschen, die arbeiten gehen oder ein Leben lang gearbeitet haben, mehr bekommen, so der Kanzler. Das beziehe alle mit ein – Alleinerzieherinnen genauso, wie Landwirte, Pendler, Unternehmer und Familien.

"Wir werden die Sozialversicherungsbeiträge weiter senken, weil das die treffsicherste Variante ist, um kleine Einkommen spürbar zu entlasten, insbesondere auch Pensionistinnen und Pensionisten. Zudem senken wir die Lohn- und Einkommenssteuer, die zweite Progressionsstufe ab Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent, und die dritte ab Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent. Darüber hinaus führen wir eine Mitarbeiterbeteiligung ein, die gewährleistet, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens mit bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei beteiligt wird", informierte Sebastian Kurz über die Eckpunkte der Steuerreform. "Was mich ganz besonderes freut ist, dass wir den Familienbonus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöhen. Das ist bei einer Familie mit zwei Kindern in Zukunft ein Volumen von bis zu 4.000 Euro Entlastung jährlich", so der Regierungschef.

Das alles seien Maßnahmen, die zu einer massiven Entlastung der arbeitenden Menschen, insbesondere von kleinen und mittleren Einkommen, führen werden und Familien in Österreich noch einmal zusätzlich stärken würden. "Es sind die Familien, die einen doppelten Beitrag leisten, indem sie arbeiten gehen und Steuern zahlen und zur gleichen Zeit Kinder großziehen", betonte der Bundeskanzler.

Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes

Darüber hinaus setze die Bundesregierung mit der Steuerreform Maßnahmen zur Attraktivierung des österreichischen Wirtschaftsstandortes. "Während der Pandemie haben wir erlebt, wie schrecklich es ist, wenn 500.000 Menschen arbeitslos, über 1 Million in Kurzarbeit sind, die Wirtschaft schlecht läuft und was diese Situation für jeden Einzelnen, aber auch für Familien, bedeutet. Wir haben uns daher auch dazu entschieden, Maßnahmen zu setzen, um unseren Standort weiter zu attraktivieren und sicherzustellen, dass es auch in Zukunft gut bezahlte und hoch qualifizierte Arbeitsplätze in Österreich gibt. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird die Körperschaftssteuer um 2 Prozent gesenkt, von derzeit 25 auf zunächst 24 und dann 23 Prozent", so Bundeskanzler Kurz. Es werde zudem ein Investitionsfreibetrag eingeführt, insbesondere für ökologische Investitionen, um die Transformation zu unterstützen, den Standort Österreich zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Gefördert würden auch energieautarke Bauernhöfe, um in Zukunft im Bereich der Landwirtschaft einen Beitrag zu einer familiengeführten Struktur zu leisten.

CO2-Bepreisung für ökologische Trendwende – regionaler Klimabonus kommt

Gleichzeitig habe sich die Regierung dafür entschieden, eine ökologische Trendwende in Österreich einzuleiten. "Umweltschädliche Schadstoffe werden in Zukunft bepreist. Das ist die ökologische Komponente dieser Steuerreform. Andere Länder in Europa, wie etwa Deutschland, haben diesen Weg bereits eingeschlagen und auch wir setzen jetzt diesen vollkommen richtigen Schritt. Wir werden hier ab 1. Juli 2022 mit einen CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne einsteigen", erläuterte der Kanzler die CO2-Bepreisung. Diese werde sich dann, so wie in Deutschland, auf 35 Euro, 45 Euro und 55 Euro bis zum Jahr 2025 steigern. Damit diese CO2-Bepreisung nicht zu einer Mehrbelastung führe, insbesondere von Menschen, die auf das Auto angewiesen seien, gäbe es den regionalen Klimabonus. "All das Geld, welches durch die CO2-Bepreisung in den Staatshaushalt hineingespült wird, wird an die Menschen weitergegeben." Das sei keine Erhöhung der Preise oder der Steuern, sondern eine Einnahme, die in der Sekunde sofort wieder ausgeschüttet werde, gestaffelt nach dem Wohnort.

"Die Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land sind sehr unterschiedlich, die Masse der Menschen in Österreich lebt im ländlichen Raum und ist auf das Auto angewiesen. Daher haben wir uns entschieden, dass der Klimabonus regional abgestuft sein wird – je nach Wohnort gibt es 4 Stufen – mit einem Unterschied zwischen urbanem und ländlichem Raum. Konkret bedeutet das, dass dieser Klimabonus 100 Euro pro Jahr für jeden, der in der Stadt lebt, beträgt. Für jene Menschen, die am Land leben, beträgt er 200 Euro pro Jahr. Das ist aus unserer Sicht eine gerechte Unterstützung, insbesondere all jener, die im ländlichen Raum leben und dadurch mit einer anderen Infrastruktur ausgestattet sind", betonte Sebastian Kurz.

Alle Maßnahmen werden schrittweise ab 2022 bis zum Ende der Legislaturperiode in Kraft treten und eine sehr spürbare Wirkung haben.

Abschließend bedankte sich Bundeskanzler Kurz für die gute Zusammenarbeit. "Diese Steuerreform ist ein Megaprojekt, das wir monatelang erarbeitet haben. Ich danke allen Regierungsmitgliedern, die daran beteiligt sind und allen Teams, die teilweise nächtelang daran gearbeitet haben. Insbesondere möchte ich mich auch bei Vizekanzler Werner Kogler für die wirklich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Ich bin froh, dass wir dieses Megaprojekt gemeinsam auf den Weg gebracht haben", betonte Sebastian Kurz abschließend.

Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.

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