Ministerrat: Hilfspakete durch Evaluierung treffsicherer

Härtefallfonds: Auszahlungshöhe auf mindestens 500 Euro aufgestockt

"Es ist uns bewusst, dass der Eindruck entstanden ist, dass manche Beträge zu gering erscheinen und die Auszahlungen manchmal zu lange dauern", nahm Vizekanzler Werner Kogler im Pressefoyer nach dem Ministerrat Bezug auf die öffentliche Debatte zu den Hilfsmaßnahmen in der Coronakrise. Gemeinsam mit Finanzminister Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer erläuterte er die geplanten und evaluierten Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft.

Es werde einen Neustart beim Härtefallfonds mit dementsprechend notwendigen Ausweitungen geben, die zu einer Vervielfachung der Auszahlungshöhe führen können. Kogler nannte dazu 3 Beispiele: Zunächst sei die Erweiterung der Antragsmöglichkeit von 3 auf 6 Monate vorgesehen. Weiters würden in Zukunft mindestens 500 Euro ausbezahlt werden. Zudem soll es zusätzlich einen Comeback-Bonus in der Höhe von 500 Euro geben. Jede anspruchsberechtigte Person hätte nun Anspruch auf mindestens 1.000 Euro. Die oberste Auszahlungsgrenze liege nun bei 2.500 Euro pro Monat. Diese Dimension, so hielt der Vizekanzler fest, könne "sich nicht nur sehen lassen", sie sei auch im europäischen Vergleich in dieser Höhe einmalig. "Das ist faktisch eine Neuauflage dieses Fonds, weil er in Summe wesentlich mehr zur Auszahlung bringen wird. Das ist gut für die Individuen sowie für Klein- und Kleinstunternehmen und gibt Sicherheit für die betroffenen Personen", so Kogler.

Hilfspakte im Ausmaß von 23 Milliarden Euro bereits zugesagt

Finanzminister Blümel gab in seinem Statement einen Überblick über die laufenden Hilfspakete. Demnach seien insgesamt bereits 23 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt worden.

So seien bei den Steuerstundungen bereits 260.000 Anträge über ein Volumen von 6 Milliarden Euro eingelangt. Bei der Kurzarbeit seien bisher 110.000 Anträge genehmigt worden. Das entspräche einem Volumen von über 10 Milliarden Euro. Die Kurzarbeit könne seit Anfang Mai abgerechnet werden. Das Finanzministerium hätte dem Arbeitsmarktservice über 200 Personen zur Verfügung gestellt, um die Anträge beschleunigt abrechnen zu können. Bisher seien rund 40.000 Anträge abgerechnet und das Geld den Unternehmen überwiesen worden.

Zudem seien bisher 20.000 Garantieanträge in einem Ausmaß von 4 Milliarden Euro eingelangt und genehmigt worden. Der Staat habe auch beschlossen, kleinere Kredite zu hundert Prozent zu übernehmen, um damit die Banken zu entlasten. Es seien bisher zirka 7.000 Anträge gestellt und 6.500 genehmigt worden. Weiters bestehe seit vergangener Woche die Möglichkeit, einen Fixkostenzuschuss zu beantragen. Es seien bereits 1.000 Anträge gestellt worden, mit der Auszahlung werde am Wochenende begonnen.

Im Rahmen des Härtefallfonds seien bisher rund 165.000 Personen gefördert und rund 200 Millionen Euro ausbezahlt worden. Durchschnittlich erhielten die einzelnen Personen Förderungen in der Höhe von 1.000 Euro, 96 Prozent seien bereits abgewickelt.

Hilfspakete für Unternehmen treffsicher gestalten und laufend anpassen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hielt fest, dass es notwendig sei, mittelständische Unternehmen genau und treffsicher zu unterstützen und die Hilfspakete laufend anzupassen. Für Unternehmen seien 3 Komponenten wichtig, für alle habe der Staat Hilfspakete vorgesehen: Dies seien zum einen die Personalkosten, die für die Unternehmen eine große Belastung darstelle. Es sei wichtig, dass die Kurzarbeit verlängert worden sei, um Arbeitsplätze und Strukturen in Österreich zu erhalten und damit Kleinstbetriebe nicht einfach verschwinden: "Diese sind nicht nur Teil des Wirtschaftsstandortes, sondern Teil unserer Kultur", so Schramböck. Die Fixkosten seien ein weiterer wesentlicher Posten. Als dritte Komponente nannte die Wirtschaftsministerin den Unternehmerlohn, die Ausweitung des Härtefallfonds auf 6 Monate. Hier setze man Anreize für Leistungsträger, die den Mut hätten, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen. Die Aufgabe der Bundesregierung sei es, diesen Mut bestmöglich zu unterstützen.

Neustartbonus für coronabedingte Teilzeitarbeit beschlossen

Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger berichteten vor der Ministerratssitzung über die geplante Einrichtung eines sogenannten Neustartbonus: Die Regierung wolle damit die Anstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erleichtern, die wegen der Coronakrise noch nicht in Vollzeit beschäftigt werden können. Der Neustartbonus soll das Teilzeitgehalt auf 80 Prozent der Vollzeitsumme aufbessern, erläuterte die Arbeitsministerin. Beantragt werden könne der Bonus über das Arbeitsmarktservice. Aschbacher und Köstinger erwarten sich durch die Maßnahme vor allem Impulse für die Tourismus-Branche und die Gastronomie. Viele Unternehmen könnten wegen finanzieller Einbußen durch die Pandemie ihre Arbeitskräfte noch nicht Vollzeit anstellen. Die Tourismusministerin kündigte zudem weitere Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen im Bereich der Gastronomie an. Diese Erleichterungen sollen dann auch für private Veranstaltungen, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, gelten.

Regelung für Ferienbetreuung in Ausarbeitung

Die Familien- und Arbeitsministerin informierte auch darüber, dass die Regierung derzeit an "klaren Regeln" für die Kinderbetreuung im Sommer arbeite. "Ja, es wird eine Sommerbetreuung geben", versicherte Christine Aschbacher mit Verweis insbesondere auf Feriencamps. Die Details dazu sollen Ende der Woche präsentiert werden, um die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten für Familien zu garantieren.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.