Task Force Strafrecht: Strengere Strafen bei sexuellem Missbrauch sowie Gewalt gegen Frauen und Kinder

Regierung schickt Gewaltschutz-Gesetzespaket in Begutachtung

"Nach einem Jahr und 2 Monaten der Vorarbeit können wir am Mittwoch insgesamt 4 Pakete unter dem Namen '3. Gewaltschutzgesetz' in Begutachtung schicken", zeigte sich Staatssekretärin Karoline Edtstadler im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse der Task Force Strafrecht erfreut. Gemeinsam mit Innenminister Herbert Kickl und Justizminister Josef Moser stellte sie als Leiterin der Task Force die geplanten Maßnahmen im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt vor.

Die Staatssekretärin bedankte sich für die gute ressortübergreifende Zusammenarbeit. Sie erinnerte an die 57 bereits am 13. März im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen, für die nun die Gesetzesentwürfe vorliegen. Insgesamt würden 24 Gesetze in enger Abstimmung untereinander geändert. Als Beispiele nannte die Staatssekretärin unter anderem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, aber auch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz oder Verbrechensopfergesetz. "Die Schwerpunkte der Task Force Strafrecht sind mir ein wesentliches Anliegen. Sie umfassen zum einen strengere Strafen: Hier stehen wir für Null Toleranz, wenn es um Gewalt und Sexualverbrechen geht. Zum anderen streben wir einen verbesserten Zugang zum Opferschutz und eine aktive Täterarbeit sowie eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei an", nannte Karoline Edtstadler die Eckpunkte des Pakets.

Meldepflicht für Missbrauchsopfer im Gesundheitsbereich

Als Beispiel für den Opferschutz nannte die Staatssekretärin eine Änderung im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz im Zusammenhang mit Genitalverstümmelungen. In Zukunft werde es hier eine Meldepflicht für den Gesundheitsbereich geben, wenn eine Mutter von Genitalverstümmelung betroffen sei und die Gefahr auch für ihr Kind bestehe. "Hier wird es eine Regelung geben, damit man Kinder sehr sensibel vor derartigen Übergriffen schützen kann", so Edtstadler. Eine weitere wichtige Änderung betreffe die Verschwiegenheitspflicht von Ärztinnen und Ärzten, die bisher sehr unklar in der Auslegung sei. "In Zukunft wird klar geregelt, dass bei Misshandlungen von Kindern eine Meldung an die Behörden zu erfolgen hat", hielt Edtstadler fest. Um Opfer in Zukunft umfassend schützen zu können, sei es zudem notwendig, dass sie nicht von ihren Verfolgern gefunden werden können. "In bestimmten Fällen ist eine Namensänderung notwendig. Diese soll künftig ohne finanziellen Aufwand möglich sein. Zusätzlich kann die Sozialversicherungsnummer geändert werden, damit der Aufenthaltsort der Opfer nicht mehr ausgeforscht werden kann", nannte Edtstadler ein weiteres Beispiel.

Verbesserter Opferschutz durch Annäherungsverbot

Innenminister Herbert Kickl betonte, dass die Politik angesichts der "Vielzahl tragischer Ereignisse im Verlauf des letzten Jahres im Zusammenhang mit Gewaltausübung gegen Frauen" mit dem vorliegenden Paket nun verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt umsetzen werde. "Wir wollen dazu alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die Prävention ausbauen und bessere Schutzmechanismen etablieren", so Kickl. Der Innenminister verwies auf die in seinem Ressortbereich geplanten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz. So sei im Bereich des Opferschutzes eine Ausweitung des Betretungsverbotes geplant: "Hier schließen wir eine Lücke, indem wir ein Annäherungsverbot mit einer Schutzzone im Umkreis von 50 Metern einführen. Diese gilt unabhängig davon, wo sich die gefährdete Person aufhält." Zudem sollen künftig bei Übertretung dieses Annäherungsverbots erhöhte Verwaltungsstrafen von bis zu 2 500 Euro bei erstmaliger Übertretung gelten, bei Wiederholung bis hin zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehreren Wochen.

Täterarbeit durch verpflichtende Beratung verstärken

In der Täterarbeit sei es wichtig, die Eskalationsspirale möglichst frühzeitig zu durchbrechen. "Dafür ist es notwendig, die Täter in ein strengeres Korsett zu nehmen", so Kickl. Geplant sei daher eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung: "Binnen 5 Tagen, nachdem ein Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, muss sich der Täter bei einem Gewaltinterventionszentrum melden und eine verpflichtende Beratung absolvieren. Das ist ein wichtiger Beitrag, um im Sinne des Präventionsgedankens möglichst früh einzugreifen." Zudem sei die Durchführung von "Fallkonferenzen" vorgesehen, bei welchen für Hochrisikofälle gemeinsame Vorgangsweisen und Lösungen erarbeitet werden können. Damit hier verschiedene Stellen aus dem Umfeld des Betroffenen zusammenarbeiten können, seien gesetzliche Anpassungen notwendig.

Verschärfungen im Strafrecht

Justizminister Josef Moser betonte, dass "wir bereits im Regierungsprogramm härtere Strafen für Gewalt- und Sexualverbrechen festgeschrieben haben". Dies alleine würde aber nicht ausreichen, um die Sicherheit in Österreich zu erhöhen. Daher habe man sich mit der Einsetzung der Task Force Strafrecht auch "auf die Stärkung der Rechte der Gewaltopfer sowie auf die gleichzeitige Täter- und Präventionsarbeit" konzentriert.

"Gerade beim Strafrecht ist es wichtig, dass das Unrecht der Tat im Strafmaß entsprechend zum Ausdruck kommt und dass Maßnahmen ergriffen werden, wie mit Tätern umzugehen ist", sagte Moser. Es werde zusätzliche Erschwernisgründe geben, etwa wenn ein Opfer durch die Tat nachhaltige psychische Schäden davongetragen hat, die Tat gegen Angehörige gerichtet war, ein Autoritätsverhältnis missbraucht oder die Schutzbedürftigkeit von Personen ausgenutzt wurde. "Darüber hinaus haben Rückfalltäter mit höheren Strafen zu rechnen. Auch die Erweiterung des Tatbestandes der beharrlichen Verfolgung um einen erhöhten Strafrahmen ist vorgesehen, wenn etwa Fotos oder Videos aus dem persönlichen Lebensbereich ohne Zustimmung des Opfers veröffentlicht werden", so der Justizminister.

Höhere Mindeststrafen bei Vergewaltigung

Moser verwies auch auf die Erhöhung von Mindeststrafen, um Opfer besser schützen zu können. Die Anhebung sei etwa bei Vergewaltigung relevant. "Wir erhöhen die Mindeststrafe von ein auf 2 Jahre, das entspricht der gesetzlichen Lage etwa in Deutschland oder Schweden. Zudem werden bei Vergewaltigungen keine gänzlich bedingten Freiheitsstrafen mehr möglich sein." Auch die Opferperspektive müsse verstärkt eingebracht werden. "Die Rechte für Opfer werden ausgebaut, etwa durch eine gebührenfreie Anzeigebestätigung, die Klarstellung der Opferrechte, den Anspruch auf Dolmetschen durch eine Person des gleichen Geschlechts und eine schonende Vernehmung."

Im Jugendstrafrecht sollen junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren bei einer besonders verwerflichen Straftat, die mit einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird, mit Erwachsenen gleichgestellt werden. Auch die Verjährungsfrist im Zivilrecht sei an jene des Strafrechts angeglichen worden.

Bereits vor der Pressekonferenz äußerte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz zu den geplanten Reformen: "Mit schärferen Gesetzen gehen wir gegen jene Personen im Land vor, die sich vor allem an Frauen und Kindern vergehen. Gewalt und sexueller Missbrauch muss härter bestraft werden."