Jahr 1919

Der Vertrag von St. Germain

Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye zwischen Österreich und den Siegermächten ist einer der Pariser Vororteverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Er regelte die Auflösung der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns sowie die Friedensbedingungen für den neuen Staat.

Ohne maßgebliche Mitspracherechte gehabt zu haben, unterzeichnete die österreichische Delegation den Vertrag nolens volens am 10. September 1919. Österreich schrumpfte zum Kleinstaat im Herzen Europas mit 6,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Unter den territorialen Verlusten fiel neben den von Österreich beanspruchten Gebieten in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien vor allem die Abtrennung Südtirols schmerzhaft ins Gewicht. Südkärnten konnte hingegen für Österreich erhalten werden und die überwiegend deutschsprachigen westungarischen Gebiete, das heutige Burgenland, kamen hinzu.

Österreich tat sich schwer, sich in seiner neuen Rolle zurechtzufinden. Dem im Artikel 88 des Vertrages untersagten Anschluss an die Weimarer Republik wurde nachgetrauert und die Lebensfähigkeit des neuen Staates offen in Frage gestellt.